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Wahl des Iran in die UN-Frauenrechtskommission grotesk

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Demokratien müssen handeln. Am 13. Mai wird ein Drittel der 47 Mitgliedstaaten des UN-Menschenrechtsrates in Genf von der Generalversammlung in New York für die nächsten drei Jahre gewählt. Für die vier neu zu besetzenden Sitze der Regionalgruppe Asien hatte ursprünglich auch der Iran kandidiert, seine Kandidatur am 25. April aber öffentlich zurückgezogen. Stattdessen erhielt die Regierung Ahmadinedjad dafür Sitze in insgesamt vier UN-Kommissionen, darunter der UN-Frauenrechtskommission. Die Internationale Gesellschaft für Menschenrechte (IGFM) kritisierte die Mitgliedsstaaten des dafür verantwortlichen UN-Gremiums heftig.

IGFM Vorstandssprecher Martin Lessenthin erklärte am heutigen Dienstag in Köln gegenüber der Presse: „Die Wahl des Iran in die UN-Frauenrechtskommission ist grotesk. Die Vereinten Nationen kritisieren die Verletzung von Frauenrechten im Iran so oft und so heftig wie zu praktisch keinem anderen Land der Welt – und als ‚Belohnung’ wird ausgerechnet der Iran in die UN-Frauenrechtskommission berufen. Ein ‚Kuhhandel’ wie dieser erodieren das Ansehen und den Einfluss der Vereinten Nationen. Wenn Diktaturen die Verletzungen von Menschenrechten überwachen sollen, dann wird die praktische Arbeit der Vereinten Nationen gelähmt. Demokratische Staaten dürfen dieser Entwicklung nicht länger tatenlos zusehen.“

Rücknahme der Kandidatur für den Menschenrechtsrat – Berufung in andere UN-Kommissionen. Nach heftigen Protesten von Menschenrechtlern aus aller Welt, darunter der iranischen Friedensnobelpreisträgerin Dr. Shirin Ebadi, geriet der Iran wegen seiner Kandidatur für den UN-Menschenrechtsrat immer mehr unter Druck. Ramin Mehmanparast,  Sprecher des iranischen Außenministeriums, gab am Sonntag, den 25. April 2010 offiziell bekannt, dass der Iran seine Kandidatur nach einem „Agreement“ mit den Mitgliedern der Asiengruppe zurückgezogen habe.

Die staatliche Iranische Studenten Nachrichtenagentur (ISNA) zitierte am 25. April 2010 den selben Sprecher des iranischen Außenministeriums, der Iran habe seine Entscheidung für eine Kandidatur im Menschenrechtsrat überdacht und bewerbe sich stattdessen um einen Sitz in der „einflussreichen und wirkungsvollen Frauenrechtskommission“ und bemühe sich darum, die Zusammenarbeit innerhalb der Gruppe zu stärken. Die Gruppe habe übereingestimmt, eine Atmosphäre der Kooperation für die Mitglieder der Gruppe in internationalen Institutionen zu schaffen. Auch andere asiatischen Staaten hätten Änderungen bei ihren Kandidaturen für internationale Institutionen vorgenommen.

Aufnahme Irans in die UN- Frauenrechtskommission. Details über die vom iranischen Sprecher erwähnte Absprache wurden zunächst nicht bekannt. Doch schon am 28. April erhielt der Iran einen der 45 Sitze in der UN-Frauenrechtskommission („Commission on Status of Women“, CSW). Aufgabe dieses Gremiums ist es, sich für die weltweite Verbesserung der Rechte von Frauen einzusetzen. Die IGFM wies darauf hin, dass praktisch kein Land so regelmäßig von den Vereinten Nationen wegen Menschenrechtsverletzungen verurteilt wird wie der Iran. Dazu gehören auch die Missachtung von Frauenrechten und die Verfolgung von Frauenrechtlerinnen.

Ernannt werden die Mitglieder der Frauenrechtskommission vom übergeordneten Wirtschafts- und Sozialrat der UNO (ECOSOC), dem auch Deutschland angehört. Die verschiedenen Regionalgruppen des Rates wählen jeweils die Vertreter für die ihnen zur Verfügung stehenden Sitze. Im Falle Irans war dies die Gruppe der asiatischen Länder des ECOSOC. Die übrigen Länder haben aber die Möglichkeit, Bedenken gegen einen Bewerber vorzubringen und eine Wahl durch alle Mitgliedsländer des ECOSOC zu fordern. Im Falle Irans passierte das jedoch nicht, wie die IGFM kritisiert. Ab dem Jahr 2011 wird die Islamische Republik Iran daher für vier Jahre einen Sitz in der UN-Frauenrechtskommission innehaben, „um über die Rechte von Frauen zu wachen – oder um diese Arbeit zu behindern“ wie die IGFM konsterniert feststellt. Dem Iran gelang darüber hinaus der Einzug in drei weitere UN Organisationen. Zum einen in das Ständige Forum zu Fragen Indigener Völker (Permanent Forum on Indigenous Issues, UNPFII), dass sich für die Wahrung der Rechte von autochtonen Minderheiten einsetzt. Des Weiteren in die Kommission für wissenschaftliche und technologische Entwicklung (Commission on Science and Technology for Development, UNCSTD), sowie den UN- Siedlungsprogramm (Governing Council of the Human Settlements Program, UN-Habitat). Alle diese Kommissionen unterstehen dem ECOSOC, dem Wirtschafts- und Sozialrat der UN, der die Mitglieder dieser Gremien ernennt.

Dr. Shirin Ebadi, Friedensnobelpreisträgerin des Jahres 2003 und wohl bekannteste Menschenrechtlerin des Iran, kritisierte die rechtliche Situation von Frauen im Iran gegenüber der IGFM: „Die Lage der Frauen ist nach wie vor sehr schlimm, Diskriminierungen sind an der Tagesordnung. Ich möchte einige Beispiele anführen: Laut Gesetz ist das Leben einer Frau halb soviel wert wie das Leben eines Mannes. Das heißt, wenn ein Mann und eine Frau auf der Straße Opfer eines Unfalls werden und den gleichen Schaden erleiden, dann bekommt die Frau nur die Hälfte an Schadenersatz wie der Mann. Vor Gericht zählt die Aussage zweier Frauen wie die eines Mannes. Ein Mann kann vier Frauen zur gleichen Zeit heiraten, er kann ohne rechtliche Begründung seine Frau verstoßen. Gleichzeitig ist es aber für eine Frau sehr schwierig, eine Scheidung zu erreichen.“ – Quelle: IGFM

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