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IGFM: Vietnam soll inhaftierte Buddhisten umgehend freilassen

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Frankfurt am Main / Phu Yen. Wegen angeblicher „subversiver Aktivitäten“ wurden 22 Mitglieder einer buddhistischen Religionsgemeinschaft vom Volksgericht der zentralvietnamesischen Provinz Phu Yen am 4. Februar 2013 zu hohen Haftstrafen verurteilt: lebenslängliche Haft für den Gründer, Pham Van Thu, und insgesamt 299 Jahre Haft für die restlichen 21 Mitglieder, berichtet die Internationale Gesellschaft für Menschenrechte (IGFM). Karl Hafen, geschäftsführender Vorsitzender der IGFM, fordert Vietnam auf, die inhaftierten Buddhisten umgehend freizulassen und das Grundrecht auf Religionsfreiheit zu respektieren.

Die Verhaftungswelle gegen die buddhistische Religionsgemeinschaft „Hoi Dong Cong Luat Cong An Bia Son“ begann am 5. Februar 2012. An diesem und dem darauffolgenden Tag wurden bei einer Polizeirazzia Pham Van Thu und acht weitere Mitglieder der Religionsgemeinschaft unter dem Vorwand des „Missbrauchs der freiheitlichen und demokratischen Rechte“ verhaftet. Später wurde die Anschuldigung in „Subversive Aktivitäten zum Umsturz der Regierung“ nach Art. 79 des StGB Vietnams umgeändert, so die IGFM.

Laut Polizeibehörden habe die Gemeinschaft eine Firma gegründet, die ökologischen Tourismus auf ihrem 48 Hektar großen Besitz auf dem Berg Bia-Son anbot. Der Gemeinschaft gehörten rund 300 Mitglieder im In- und Ausland an, die „mit friedlichen Mitteln“ die kommunistische Regierung Vietnams stürzen wollen, so die Anklage. Dies bezieht sich auf konfiszierte Schriften der Gemeinschaft, in denen die Regierungspolitik kritisiert werde. Regierungstreue Zeitungen beschuldigten die Gemeinschaft, die revolutionären und sozialistischen Gedanken aus dem gesellschaftlichen Leben drängen und Zweifel an der Führung der Kommunistischen Partei Vietnams säen zu wollen.

In dem bis zum 4. Februar 2013 auf fünf Verhandlungstage angesetzten Prozess unter Ausschluss der Öffentlichkeit wurde das härteste Urteil gegen eine Religionsgemeinschaft in den letzten Jahrzehnten verhängt: Einmal lebenslang und insgesamt 299 Jahre Haft für 21 weitere Personen, verteilt auf Haftstrafen zwischen zehn und siebzehn Jahren. Ein Augenzeuge berichtete, dass die Angeklagten vehement ihre Unschuld beteuert haben. Sie sagten aus, dass sie friedliche Menschen seien und sich ausschließlich für religiöses Leben interessieren. Sie hätten keinesfalls politische Ambitionen gehabt, als sie an ihrem Umweltschutzprojekt arbeiteten. Die staatlich eingesetzten Pflichtverteidiger plädierten dagegen auf Teilschuld und Strafminderung, so die IGFM.

Die Religionsgemeinschaft wurde 1968 unter dem Namen „An Dan Dai Dao“ in Südvietnam gegründet. Nach der Machtübernahme durch die Kommunisten 1975 wurde sie verboten. Zwölf ihrer Pagoden wurden zerstört, vier Mitglieder wählten als Zeichen des Protests den Freitod durch Selbstverbrennung. Der Gründer der Gemeinschaft, Pham Van Thu, und mehrere Mitglieder wurden verhaftet und in Umerziehungslager geschickt. 1991 kehrte Pham Van Thu, der nach Freilassung ins Exil gegangen war, in seine Heimat zurück und rief seine religiöse Gemeinschaft unter dem neuen Namen „Hoi Dong Cong Luat Cong An Bia Son“ wieder ins Leben. Seit 2004 arbeitete die Gruppe an der Bewaldung und Bebauung des 48 Hektar großen Umweltschutzgebietes Bia-Son und baute es zu einer touristischen Attraktion aus. 

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