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Archiv der Kategorie: Abtreibung

Sind Katholiken konservativ?

HJE – X (Twitter)

HERR, wie lange noch?

Gib Frieden, Herr, gib Frieden,
die Welt nimmt schlimmen Lauf.
Recht wird durch Macht entschieden,
wer lügt, liegt obenauf.
Das Unrecht geht im Schwange,
wer stark ist, der gewinnt.
Wir rufen: Herr, wie lange?
Hilf uns, die friedlos sind.

Das Wort Gottes ist unser Wegweiser

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Offener Brief an Bischof Bätzing

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CDL: Das Werbeverbot für Abtreibungen muss bleiben!

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Der designierte Bundesjustizminister der Ampel-Koalition, Marco Buschmann (FDP), fordert die schnelle Streichung des im § 219a Strafgesetzbuch (StGB) geregelten Werbeverbots für Abtreibung. Für die Christdemokraten für das Leben e. V. (CDL) nimmt die Bundesvorsitzende Susanne Wenzel hierzu wie folgt Stellung:

„Noch nicht einmal im Amt bezieht der künftige Bundesminister der Justiz direkt Stellung zum Werbeverbot für Abtreibungen und kündigt dem Koalitionsvertrag entsprechend die Abschaffung an. Unerwartet ist das nicht, forderte die FDP gemeinsam mit dem links-grünen Parteienspektrum doch die ersatzlose Streichung des Werbeverbotes schon in der letzten Legislaturperiode im Bundestag. Wenige Tage vor der Bundestagswahl gab es sogar noch eine Initiative mehrerer Bundesländer im Bundesrat, das Werbeverbot zu kippen.

Gleichzeitig hat die künftige Regierung in ihrem Koalitionsvertrag angekündigt, die Gehsteigberatungen – dort als „Gehtsteigbelästigung“ diffamiert – gesetzlich zu verbieten.

Die neue Regierung schickt sich also noch vor Amtsantritt an festzulegen, welche Informationen Frauen im Schwangerschaftskonflikt künftig erhalten dürfen. Ärzte wie Frau Dr. Hänel können in ihren Werbebroschüren, die sie dann demnächst verteilen dürfen, ohne weiteres falsche Informationen über die Entfernung von „Schwangerschaftsgewebe“ oder „Gebärmutterinhalt“ veröffentlichen. Aber Lebensrechtler dürfen Frauen vor den Abtreibungspraxen oder -kliniken nicht mehr über Nothilfen und andere Hilfsangebote informieren, die ihnen einen Ausweg mit dem Kind aus ihrer Situation bieten können. Die Streichung des Werbeverbotes ist ein Angriff auf die Informationsfreiheit und die Selbstbestimmung der Frau.

Das Werbeverbot trägt dazu bei, dass  Abtreibung nicht zu einer völlig „normalen“ gesundheitlichen Versorgung umdefiniert wird. Das Werbeverbot schützt Frauen vor falschen Informationen und es verhindert die Verharmlosung der Abtreibung, vor allem der Do-it-yourself-Methode mittels Abtreibungspille, die unter dem Deckmantel der Corona-Maßnahmen von den Abtreibungsbefürwortern forciert wird.

Für die CDL ist die Konsequenz klar: Das Werbeverbot für Abtreibungen muss bleiben!“

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Abtreibung ist kein Menschenrecht!

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Abtreibung ist kein Menschenrecht!

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Hessen: Einschränkung der Demo-Freiheit

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Irland als Abtreibungsbefürworter “modern”?

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Irland hat über die Legalisierung der Abtreibung abgestimmt. Dank der geringen Wahlbeteiligung gelang der hochmotivierten Abtreibungslobby in Irland mit 66,4 Prozent Stimmen von Unterstützern eine völlige Umkehr in der bisherigen Lebensschutzpolitik: Bislang war im 8. Verfassungszusatz Abtreibung nur im Falle der Lebensgefahr für die Mutter erlaubt, ansonsten generell verboten und wurde mit einer Haftstrafe von bis zu 14 Jahren belegt. Die irische Regierung will bis zum Jahresende nun ein entsprechendes Gesetz vorlegen, in dem die Abtreibung bis zu 12. Woche legal ist.

Für die Christdemokraten für das Leben e. V. (CDL) nimmt Pressesprecherin Susanne Wenzel wie folgt Stellung:

„Mit einer Mehrheit von rund 66 Prozent hat die irische Bevölkerung nun entschieden, dass in Irland künftig die Abtreibung legal ist. Das ist ein fatales Signal für das Lebensrecht in Europa. Der irische Premierminister Varadkar bezeichnete nach der Entscheidung sein Land als „modern“. Ist es tatsächlich „modern“, die Legalisierung der Tötung von Menschen zu propagieren? Ist es tatsächlich „modern“ in Europa Abtreibung als einfache, problemlose und schnelle Lösung die „Entsorgung“ von ungeborenen Menschen anzubieten? Hierzu sagt die CDL klar und entschieden „Nein“. Ein Staat ist nicht modern, wenn er Schwangere in meist sozial bedingten Konflikten nicht schützt, sondern die Abtreibung als „Lösung“ anbietet.

Aber so bedrückend das Ergebnis der Abstimmung auch ist, so muss jetzt in Irland versucht werden, die zahlreichen negativen Auswirkung soweit wie möglich zu verhindern oder wenigstens einzuschränken. Das geplante Gesetz zur Einführung einer Fristenlösung liegt offenbar erst in seinen Grundzügen vor. So kommt es jetzt noch auf die Ausgestaltung des Gesetzes an, damit der nun zu befürchtende Anstieg der Abtreibungszahlen in Irland etwa auf das traurige europäische Niveau verhindert wird. Hierfür müssten vom Staat und Pro-Life-Organisationen ein umfassendes und komplexes Beratungs- und Hilfsangebot errichtet werden, das Frauen im Schwangerschaftskonflikt tatsächlich unterstützt, lebensbejahend und für das Leben der Mutter mit dem Kind arbeitet. Es sollte jetzt wenigstens verhindert werden, dass wie etwa in Deutschland eine bloß formale Kurzberatung mit Erteilung einer Bescheinigung ausreicht, um jedes Kind abzutreiben.

Eine Frau im Schwangerschaftskonflikt, und das ist in Irland nicht anders als anderswo auf der Welt, braucht nicht die vermeintlich einfache und schnelle Lösung der Abtreibung. Denn jede Abtreibung hat mindestens zwei Opfer: das Kind und die Mutter. Physische und auch psychische Nachwirkungen der Abtreibung bleiben, sie rettet meist auch keine Beziehung, sondern belastet oder zerstört sie dauerhaft. Dies wird jedoch von den Abtreibungsbefürwortern und selbsternannten Kämpfern für ein „Recht auf Abtreibung“ nicht erwähnt und schlicht negiert. Auch für die tatsächlichen Rechte von Frauen ist das Ergebnis des Referendums kein gutes Signal. Denn nun werden auch hier Männer – durch die Legalisierung der Abtreibung offiziell aus der Verantwortung für ihr Kind entlassen – ihrerseits Druck auf Frauen zur Abtreibung ausüben. Es ist leider zu erwarten, dass künftig auch in Irland die Mehrheit der Abtreibungen aufgrund sozialer Umstände, wie sie z. B. durch die schlechte wirtschaftliche Situationen entstehen, erfolgen werden. Von einer Stärkung für Frauen und Familien ist bislang nicht gesprochen worden, im Gegenteil. Echte Hilfe für Frau und Kind zeichnet sich aber nicht dadurch aus, dass man Frauen ein nicht existierendes „Menschenrecht auf Abtreibung“ einredet und sie dann allein lässt. Wirkliche Hilfe für Frau und Kind bedeutet, alles zu tun, um die Abtreibung zu verhindern und den Frauen einen Weg zu zeigen, mit ihrem Kind zu leben und diesen Weg wo nötig zu ebnen: durch finanzielle Hilfen und Unterstützung über die Geburt des Kindes hinaus. Echte Hilfe bedeutet eine ernstgemeinte und verantwortungsvolle Familienpolitik, die die Familie nicht gefährdet, sondern fernab von allen Sonntagsreden konkret unterstützt.“

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Kippt das Werbeverbot für Abtreibung?

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Protestaktionen für die Beibehaltung des §219 vor dem Reichstag

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Nordwalde b. Münster, 12.12.2017. Unter Teilnahme der CDL-Bundesvorsitzenden Mechthild Löhr überreichte der Vorstand des Bundesverbandes Lebensrecht (BVL)  Modelle von Embryonen in der 10. Schwangerschaftswoche an eine Delegation von Bundestagsabgeordneten der CDU/CSU. Mit dieser Protestaktion will der BVL für die Beibehaltung des Werbeverbotes für Abtreibung ( §219a StGB) ein Zeichen setzen. “Wenn eine Ärztin wie Frau Hänel auch noch die Schwangeren in ihrern Informationen zum Thema Abtreibung mit Begriffen wie “Schwangerschaftsgewebe” bewußt in die Irre führt, erkennt man, daß es hier um Ideologie geht und nicht um wahre Aufklärung und Hilfe. Bei einer Abtreibung gibt es immer zwei Opfer: Das ungeborene Kind und die Mutter,” so Mechthild Löhr. “Statt für Abtreibung Werbung zu machen, sollte für die Kostbarkeit jedes Lebens und wirkliche Hilfen für Familien eingestanden werden.”
Unterstützt wurde die Aktion des BVL von einer weiteren Demonstration: Mit Slogans wie: “§219 schützt Frauen und Kinder”, “Keine Werbung für’s Nein zum Kind” und “Werbung für Tötung – wem nützt das?” traten die Teilnehmer gegen die Zulassung der Werbung für Abtreibungen ein. Auf Druck der SPD, der Linken, der Grünen und Teilen der FDP soll die Abschaffung des §219a in einem atemberaubenden Tempo im Bundestag beschlossen werden und das in einer Zeit, in der noch keine neue Regierung gebildet werden konnte.

 

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USA: Kehrtwende zum Lebensschutz

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Nordwalde b. Münster, den 24.1.17. Der neue US-Präsident Trump hat am Montag die von seinem Vorgänger außer Kraft gesetzte „Mexico City Policy“ der US-Regierung wieder eingesetzt. Für die Christdemokraten für das Leben e. V. (CDL) nimmt die Pressesprecherin, Susanne Wenzel, hierzu wie folgt Stellung:

“Die CDL begrüßt diesen wichtigen Schritt der neuen Regierung in Washington. Von Ronald Reagan wurde die „Mexico City Policy“ 1984 erstmals in Kraft gesetzt. Danach ist es Nichtregierungsorganisationen, die im Ausland Entwicklungshilfe leisten und mit Steuergeldern von der US-Regierung gefördert werden, untersagt, in diesen Ländern Abtreibungen durchzuführen, zu fördern oder dafür Werbung zu machen als Mittel der Familienplanung.

Durch die Wiederaufnahme der „Mexico City Policy“ verliert auch die International Planned Parenthood Federation (IPPF), der Dachverband des größten Abtreibungsanbieters der USA Planned Parenthood, seine öffentliche Förderung. Der amerikanische Steuerzahler subventioniert nicht länger die Abtreibungsmaschinerie von IPPF und Planned Parenthood.

Während die republikanischen Präsidenten George H. W. und George W. Bush an der Mexico City Policy festhielten, wurde sie jeweils unter den demokratischen Präsidenten Clinton und Obama außer Kraft gesetzt. Abtreibung spielte auch bei der letzten Wahl in den USA eine entscheidende Rolle. Bei den Kandidaturen für Senat und Repräsentantenhaus haben sich überwiegend die republikanischen Kandidaten, die klare Aussagen zum Lebensrecht machten und Abtreibung ablehnten, durchgesetzt.

Für die CDL ist die Wiederaufnahme der „Mexico City Policy“ eine wichtige Kehrtwende zum Lebensschutz, die deutlich das Lebensrecht der noch nicht geborenen Kinder unterstützt und schützt.

Die CDL hält es für dringend geboten, auch auf europäischer Ebene mit der unsäglichen Abtreibungsfinanzierung durch Steuergelder endlich Schluss zu machen.”

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Abtreibung – ein Menschenrecht?

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Gibt es ein Recht auf Abtreibung? Die Vorsitzenden der Christdemokraten für das Leben (CDL), der Juristen-Vereinigung Lebensrecht (JVL) und der Aktion Lebensrecht für Alle (ALfA) haben gemeinsam ein Buch herausgegeben, das sich gegen den Versuch stemmt, Abtreibung als ein Menschenrecht zu deklarieren. Die überarbeitete und aktualisierte Neuauflage ist im SINUS-Verlag seit dem 16.6.2014 zu bestellen!.
Kommen Menschenwürde und das Recht auf Leben Kindern schon vor ihrer Geburt zu? Internationale Organisationen propagieren ein “Menschenrecht auf Abtreibung”. Von UNO und EU gefördert, bieten sie die Tötung Ungeborener weltweit an, angeblich im Interesse der “reproduktiven Gesundheit” der Frauen und ihres Selbstbestimmungsrechts.
Die in diesem Buch gesammelten Beiträge setzen sich aus der unterschiedlichen Perspektive sachkundiger Autoren mit dieser Propaganda und Praxis kritisch auseinander. Sie zeigen ihre verhängnisvollen Folgen für die Frauen, die Familien wie für die Gesellschaft auf und beleuchten die Rolle der Ärzteschaft sowie der Medien.
Büchner/Kaminski/Löhr (Hrsg.),  “Abtreibung.  Ein neues Menschenrecht?”
Mit Beiträgen von: Rainer Beckmann, Bernward Büchner, Maria Grundberger, Dr. med. Claudia Kaminski, Sophia Kuby, Dr. med. Peter Liese, Alexandra M. Linder, Mechthild Löhr, Martin Lohmann, Prof. Dr. med. Giovanni Maio, Univ.-Prof. Dr. iur. Katharina Pabel, Prof. Dr. Manfred Spieker. SINUS-Verlag, 262 Seiten; ISBN 978-3-88289-812-5
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