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Sind Katholiken konservativ?

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HERR, wie lange noch?

Gib Frieden, Herr, gib Frieden,
die Welt nimmt schlimmen Lauf.
Recht wird durch Macht entschieden,
wer lügt, liegt obenauf.
Das Unrecht geht im Schwange,
wer stark ist, der gewinnt.
Wir rufen: Herr, wie lange?
Hilf uns, die friedlos sind.

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Ägypten: Sämtliche Hilfen auf den Prüfstand stellen!

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Kairo/Frankfurt am Main. Die Internationale Gesellschaft für Menschenrechte (IGFM) fordert die Regierungen der Europäischen Union und der USA auf, sämtliche Hilfen für Ägypten auf den Prüfstand zu stellen. Gleichzeitig sollten alle Wirtschafts- und Militärhilfen an konkrete Bedingungen zur Einhaltung der Menschenrechte geknüpft werden.

Am vergangenen Samstag fand in Ägypten der erste Teil des ägyptischen Verfassungsreferendums statt. Mit diesem Verfassungsentwurf will nach Einschätzung der IGFM, die von den Muslim-Brüdern getragene Regierung ihre beispiellosen Machtbefugnisse zementieren und das Fundament für einen „Islamischen Staat“ legen. Der IGFM seien zahlreiche Beschwerden über Manipulationen und Unregelmäßigkeiten berichtet worden. „Nach allem was schon jetzt bekannt ist, muss der Westen jetzt schnell und konsequent handeln, um noch Einfluss auf die Entwicklung nehmen zu können“, appellierte IGFM-Vorstandssprecher Martin Lessenthin.

Wer jetzt nicht handle, der begünstige noch das Abgleiten Ägyptens in eine Diktatur unter islamischen Vorzeichen. Die Muslim-Brüder hätten schon vor dem Referendum begonnen, systematisch Gewalt einzusetzen, um Jugendbewegungen und Andersdenkende zum Schweigen zu bringen. Die Regierung Mursi sei aber auf finanzielle Hilfe aus dem Ausland angewiesen, um Ägypten vor dem Kollaps zu bewahren. Diesen Spielraum müssten Europa und die USA nutzen, bevor es zu spät sei. Die IGFM begrüßte daher ausdrücklich, die von Bundesentwicklungsminister Dirk Niebel (FDP) angekündigte Verschiebung des geplanten teilweisen Schuldenerlasses von bis zu 240 Millionen Euro.

>>>Weitere Informationen zur Menschenrechtslage in Ägypten 

>>>Facebook-Seite der Internationalen Gesellschaft für Menschenrechte 

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Nordkorea: Keine Besserung der Menschenrechtssituation zu erwarten

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Was kommt nach dem Tod des Diktators, dem Chef eines Staates, der mit einem großen Gefängnis vergleichbar ist? 

Wie die Internationale Gesellschaft für Menschenrechte (IGFM) in Frankfurt am Main feststellt, hinterlässt der verstorbene Diktator Kim Jong-Il seinem Nachfolger eine niederschmetternde Eröffnungsbilanz: In dem stalinistisch regierten und hermetisch abgeschotteten Nordkorea leiden über 200.000 politische Gefangene in Zwangsarbeiterlagern. Durch die staatlich gelenkte Planwirtschaft ist Mangelversorgung an der Tagesordnung. Als Folge dieser Misswirtschaft verhungerten in Hungerkatastrophen in den letzten 15 Jahren weit über eine Million Nordkoreaner.

Aus Sicht der nordkoreanischen Führung ist das größte Verdienst des Verstorbenen, dass er die Volksrepublik 2006 zur Atommacht machen konnte und das Regime damit außenpolitisch absicherte. Offiziell befindet sich Nordkorea mit seinem „Erzfeind“, dem demokratischen Südkorea, noch immer im Kriegszustand.

Gegner der kommunistischen Einparteien-Diktatur werden für so genannte „politische Verbrechen“ in Zwangsarbeitslagern gefangen gehalten – das bekannteste ist Yodok in der Region Süd-Hamkyong mit über 50.000 Gefangenen. In diesen Lagern herrschen so katastrophale Zustände, dass die Gefangenen nach Angaben von Überläufern und Flüchtlingen oft nur wenige Jahre überleben. Satellitenaufnahmen belegen, dass die Arbeitslager in den letzten Jahren systematisch ausgebaut wurden.

IGFM: Weltweit härteste Verfolgung von Christen. Nach Einschätzung der IGFM ist das kommunistische Reich der Kim-Familie weltweit das Land, in dem Christen am härtesten verfolgt werden. Als Christen erkannte Nordkoreaner würden gezielt in Lager eingewiesen werden und dort als Sklavenarbeiter ausgebeutet. Christliche Mission werde mit Folter und gezielter Ermordung drakonisch verfolgt. Experten gehen von bis zu 70.000 inhaftierten Christen aus.

Die IGFM sieht in dem Herrscherwechsel wenig Chancen auf eine baldige Besserung für die Bevölkerung Nordkoreas: „Der Schlüssel des Menschenrechtsproblems in Nordkorea liegt in Peking. Mit schnellen positiven Veränderungen kann leider nicht gerechnet werden.“, erläutert Martin Lessenthin, der Vorstandssprecher der IGFM.

In einem Kommuniqué zum Tod Kim Jong-Ils verlangten das Zentralkomitee der Arbeiterpartei, die beiden Militärkommissionen und Nordkoreas so genanntes Parlament, dass sich alle „loyal zur Führung des verehrten Genossen Kim Jong-un verhalten” der auch den Vorsitz des Trauerkomitees übernommen hat, dem 200 der höchsten Repräsentanten aus Armee und Regierung angehören. Kim Jong-uns ältere Brüder wurden übergangen. Die den Nordkoreanern verordneten zehn Tage Staatstrauer vom 19. bis 29. Dezember und das zwei Tage währende Schweigen über den Tod des geliebten Führers haben den totalitären Regierungsstil erneut dokumentiert. Während der zehntägigen Trauer verfügt Kim Jong-un bereits alleine über die absolute staatliche Gewalt.

Nach Angabe der Vereinten Nationen fliehen daher trotz des enormen Risikos immer mehr Menschen aus der Volksrepublik. Thailand ist eines der wenigen Länder der Region, das nordkoreanische Flüchtlinge vorbehaltlos aufnimmt. Ganz anders agiert die Führung der Kommunistischen Partei Chinas. Gemäß einem 1968 geschlossenen Abkommen zwischen Peking und Pjöngjang werden nordkoreanische Flüchtlinge von China nach Nordkorea abgeschoben. Dort erwarten sie langjährige Haftstrafen, Zwangsarbeit, Folter oder sogar die Todesstrafe. >>>Informationen zur Menschenrechtslage in Nordkorea

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Sind iranische Konvertiten Verbrecher?

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Frankfurt am Main / Teheran, 20. Oktober 2011.  Die Islamische Republik Iran hat die Verfolgung von christlichen Konvertiten weiter verschärft. Wie die Internationale Gesellschaft für Menschenrechte (IGFM) berichtet, sind in der nordiranischen Stadt Rasht Ermittlungen gegen fünf Konvertiten wegen „Verbrechen gegen die öffentliche Ordnung“ aufgenommen worden. Außerdem wurde am 18. Oktober eine fünfjährige Gefängnisstrafe wegen „Verbrechen gegen die nationale Sicherheit“ gegen Pastor Benham Irani bestätigt. Pastor Irani befindet sich bereits im Gefängnis, weil er eine einjährige Haftstrafe aus einem weiteren Verfahren verbüßt: Ebenfalls wegen angeblicher „Verbrechen gegen die nationale Sicherheit“.

Die IGFM weist darauf hin, dass staatliche Medien der Islamischen Republik verstärkt auf die internationale Aufmerksamkeit für den wegen Abfall vom Islam zum Tode verurteilten Pastors Nadarkhani reagieren. Der Pastor einer rund 400 Mitglieder großen Konvertitengemeinde in Rasht war am 22. September 2010 wegen „Apostasie“ und „Verbreitung nichtislamischer Lehren“ von einem Revolutionsgericht zum Tode durch den Strang verurteilt worden. Das Oberste Gericht der Islamischen Republik bestätigte das Urteil, leitete den Fall aber zur Begutachtung an Irans oberste Autorität weiter, den „Führer“ Ayatollah Ali Khamenei. Nachdem weltweit zahlreiche ranghohe Politiker die iranische Führung wegen des Todesurteils kritisierten und tausende Bürger an Appellen und Protestaktionen teilnahmen, verwies das Oberste Gericht das Verfahren wegen „unvollständiger Ermittlungen“ zurück an die Erstinstanz.

Iranisches Fernsehen: Westen schränkt Religionsfreiheit ein und unterdrückt Bürger. Gleichzeitig verschärften staatliche iranische Medien den Tonfall, sowohl gegen den zum Tod verurteilten Pastor Nadarkhani als auch gegen den „Westen“. In den farsisprachigen Beiträgen war davon die Rede, der Pastor habe ein „Haus des Verderbens“ geleitet. Außerdem sei er ein „Zionist und Eindringling“. Auf der englischsprachigen Homepage des staatlichen Senders PressTV wurden die Begriffe mit „Bordell“ und „Vergewaltiger“ übersetzt und verbreitet, erläutert die IGFM. In den vergangenen drei Wochen seien die neuen Vorwürfe immer vielfältiger geworden. Der Pastor sei ein „Einbrecher“, „Erpresser“, er habe angeblich ein langes Vorstrafenregister, sei aber gar kein echter Pastor und führe eine „Antiiranische Kampagne“. Außerdem sei es der „Westen“, der die Religionsfreiheit einschränke, seine Bürger unterdrücke und in dem noch nicht einmal eine „Spur“ von Gerechtigkeit zu finden sei.

Die IGFM weist darauf hin, dass dem Pastor in allen Ermittlungen und im schriftlich vorliegenden Todesurteil ausschließlich sein Abfall vom Islam und seine Pastorentätigkeit vorgeworfen worden sind. Die IGFM geht davon aus, dass die völlig neuen Anschuldigungen frei erfunden sind. Vermutlich habe die enorme internationale Aufmerksamkeit dazu beigetragen, dass das Oberste Gericht sich weigert, seine Entscheidung an Nadarkhanis Verteidiger schriftlich auszuhändigen. Sein Anwalt Mohammad Dadkhah ist einer der bedeutendsten Menschenrechtsanwälte des Irans und ein Mitstreiter von Friedensnobelpreisträgerin Shirin Ebadi. Auch er wurde wiederholt vorübergehend inhaftiert.

Die IGFM geht davon aus, dass die Islamische Republik in Zukunft wieder sorgfältig darauf achten wird, dass die tatsächlichen Verfolgungs- und Hinrichtungsgründe von Konvertiten und anderen Apostaten nicht öffentlich werden. Nach Angaben der IGFM waren Hinrichtungen und Haftstrafen von Konvertiten in den vergangenen Jahren vor allem mit nicht näher beschriebenen „Verbrechen gegen die nationale Sicherheit“ oder gegen die „öffentliche Ordnung“ begründet worden. In vielen Fällen wurde Anwälten Akteneinsicht verweigert und Urteile nicht ausgehändigt. >>>weitere Informationen zu Pastor Youcef Nadarkhani >>>zur Lage der Menschenrechte in Iran 

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Iran: Abhängigkeit der Frauen soll noch verschärft werden

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Frankfurt am Main. Die iranische Regierung unter Mahmud Ahmadinedschad will durch einen verschärften Gesetzentwurf „zum Schutz der Familie“ die Polygamie erleichtern und die Stellung von Frauen im Iran noch weiter schwächen. Die Internationale Gesellschaft für Menschenrechte (IGFM) wies darauf hin, dass die Regierung mit Nachdruck versucht – gegen den erbitterten Widerstand von Frauenrechtlerinnen und Reformern – Zusätze zum Gesetz durchzusetzen. Am 30. August 2010 erklärte Parlamentspräsident Ali Laridschani, dass die umstrittenen Ergänzungen erneut an den Rechtsauschuss verwiesen sind – obwohl diese Artikel bereits vom Parlament verworfen wurden, so die IGFM.

Nach dem im Iran geltenden Rechtssystem, der Scharia, dürfen islamische Männer bis zu vier Ehefrauen gleichzeitig haben. Frauen ist die Ehe mit mehreren Männern dagegen strengstens verboten. Außerdem dürfen im Iran schiitisch-muslimische Männer zeitlich befristete Ehen ohne Versorgungsansprüche gegenüber der „Ehefrau“ eingehen, z.B. für eine Nacht oder für einen Geschlechtsverkehr. Iranische Frauenrechtlerinnen kritisieren diese Praxis als religiös legitimierte Prostitution.

Fundamentalistinnen befürworten erleichterte Polygamie. Die IGFM berichtet, dass islamische Hardliner im iranischen Parlament die Streichung der von der Regierung eingebrachten Artikel 23 und 24 bemängelten. Zu dieser Gruppe gehören auch Frauen, die mit Unterstützung von Präsident Ahmadinedschad und des „Führers“ der Islamischen Republik, Ayatollah Ali Khamenei, Abgeordnete werden konnten. Die Sprecherin der Frauenfraktion des iranischen Parlaments, Laleh Eftekhari, rechtfertigte die Schlechterstellung von Frauen in einem Interview mit der iranischen Nachrichtenagentur Mehr:

„Wir sollten nicht das nachplappern, was die internationale Gemeinschaft möchte. Nach den Geboten Gottes und der heiligen Scharia ist die Einwilligung der ersten Ehefrau zur erneuten Eheschließung nicht erforderlich.“ (…) „Die [islamischen] Rechtsgelehrten widersprechen der Notwendigkeit einer Erlaubnis durch die Ehefrau [für eine oder mehrere weitere Eheschließungen].“

Totale Abhängigkeit der Frauen. Die IGFM wies darauf hin, dass auch bei der aktuell geltenden Gesetzeslage Frauen weitere Ehen ihres Mannes nur schwer verhindern können. Durch die vom islamischen Recht geprägte gesellschaftliche und rechtliche Lage seien sie in aller Regel völlig von ihrem Ehemann abhängig und könnten von ihm ohne Angabe von Gründen und praktisch ohne Unterhalt jederzeit verstoßen werden, kritisiert die IGFM. – Quelle: IGFM, 31.08.2010

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Pakistan: Minderheiten wird Fluthilfe verweigert

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Bei allen großen Spendenaufrufen, wie zuletzt für Haiti und jetzt für Pakistan, ist es zu empfehlen, nicht unbedingt den allgemeinen großen Spendentopf zu füllen. Das Problem liegt in der meist ungerechten Verteilung in den Empfängerländern, in denen Korruption herrscht und religiöse und ethnische Minderheiten bei der Hilfe ausgegrenzt oder benachteiligt werden. Wie bereits im Artikel “Pakistan: Gezielt und wirkungsvoll helfen” ausgeführt, “ist es in der islamischen Republik Pakistan in der jüngsten Vergangenheit zu mehreren schweren Übergriffen auf Christen aus religiösen Gründen gekommen. Die jetzt angelaufene internationale Hilfe soll alle Hilfebedürftigen erreichen, aber gerade die Christen in Pakistan werden es dabei sehr schwer haben. Es ist daher notwendig, ohne Aufhebens neben der großen Hilfe kleine lokale und regionale Initiativen zu unterstützen, die gezielt denjenigen helfen, denen von offizieller Seite nur zögerlich oder überhaupt nicht geholfen wird.”

Der Artikel in der Hindustan Times des Journalisten Ahmad Imtiaz aus der pakistanischen Stadt Karachi unter der Überschrift »Minorities denied flood relief in Pakistan« (»Minderheiten wird Fluthilfe in Pakistan verweigert«) bestätigt die Aussage im oben genannten Beitrag. >>> siehe auch: Floods and Minorities in Pakistan

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Bischof Padovese: Märtyrer oder „nur“ Mordopfer?

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Wurde der Vorsitzende der türkischen Bischofskonferenz Bischof Luigi Padovese vor einer Woche aus Glaubensgründen umgebracht, oder wurde er „nur“ Opfer eines geistig Verwirrten?

Der Kölner Kardinal Joachim Meisner würdigte ihn in einem Gespräch mit Radio Vatikan wie folgt:

„Das ist ein wirklicher Märtyrer, der mitten unter uns gelebt hat. Dass er ermordet wurde, das hat mich tief bewegt. Wir werden sein Vermächtnis übernehmen. Die christliche Überzeugung, dass das Blut der Märtyrer der Samen für neue Christen ist – das möge sich wirklich auch in der Türkei zeigen!“

„Noch immer tappen die Ermittler bezüglich des Mordmotivs im Dunkeln. Padoveses Chauffeur hat gestanden, den Bischof erstochen zu haben. Zunächst hatte es geheißen, die Tat sei persönlich motiviert gewesen. Jetzt wurde bekannt, dass der Täter während des Attentats „Allah ist groß“ gerufen haben soll. Also doch ein religiöses Motiv?“ Quelle: Radio Vatikan

Die Tagespost berichtet: Nach dem Mord an Bischof Luigi Padovese im türkischen Iskenderun ist Anklage gegen den mutmaßlichen Täter erhoben worden. Der 26-jährige Murat Altun, Chauffeur des Geistlichen, habe die Tat gestanden, erklärte sein Anwalt Cihan Önal. Zugleich wies Önal Darstellungen zurück, sein Mandant sei vom Islam zum Christentum übergetreten.

Der Tatverdächtige soll im Polizeiverhör gesagt haben, er sei mit der Tat einer religiösen Eingebung gefolgt. Sein Anwalt unterstrich, Altun sei geistig gestört. Das bestätigte auch die Mutter des Tatverdächtigen. Der italienische bischöfliche Pressedienst SIR meldete unter Berufung auf den Generalvikar von Iskenderun, Domenico Bertogli, Altun sei erst vor gut einem Monat wegen psychischer Probleme in klinischer Behandlung gewesen.

Laut vatikanischem Pressedienst asianews mehren sich in der katholischen Gemeinde Iskenderuns Zweifel, dass eine Geisteskrankheit die einzige Erklärung für die Bluttat sein solle. Mehrere Angriffe auf Katholiken in den vergangenen Jahren, die geistig instabilen Jugendlichen zugeschrieben worden seien, hätten später einen türkisch-nationalistischen und christenfeindlichen Hintergrund offenbart, so asianews.

Kommentar: Vor fünf Jahren wurde der Prior der ökumenischen Brüdergemeinschaft in Taizé, Frére Roger Schutz (Burgund/Frankreich), während des Gebets ermordet. Die Täterin – aus Osteuropa kommend – soll ebenfalls geisteskrank gewesen sein. Es war kein christenfeindlicher Hintergrund dabei erkennbar. In der Türkei kann es aber anders gewesen sein.

Die Behauptung einer „Geisteskrankheit“ oder eine tatsächliche Geisteskrankheit sagt noch nichts darüber aus, ob der Täter „Hintermänner“ gehabt hat, oder ob er vom allgemeinen christen-unfreundlichen Klima beeinflußt war. In Afghanistan zum Beispiel wurde einem Konvertiten vom Islam zum Christentum „Geisteskrankheit“ attestiert, um die Nichtvollstreckung der Todesstrafe zu rechtfertigen, die nach islamischem Recht fällig gewesen wäre. Ein anders gelagerter Fall, aber ein Beispiel, dass ‚Geisteskrankheit‘ oft zur Verschleierung von Tatbeständen benutzt wird.

Heinz Josef Ernst

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Wahl des Iran in die UN-Frauenrechtskommission grotesk

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Demokratien müssen handeln. Am 13. Mai wird ein Drittel der 47 Mitgliedstaaten des UN-Menschenrechtsrates in Genf von der Generalversammlung in New York für die nächsten drei Jahre gewählt. Für die vier neu zu besetzenden Sitze der Regionalgruppe Asien hatte ursprünglich auch der Iran kandidiert, seine Kandidatur am 25. April aber öffentlich zurückgezogen. Stattdessen erhielt die Regierung Ahmadinedjad dafür Sitze in insgesamt vier UN-Kommissionen, darunter der UN-Frauenrechtskommission. Die Internationale Gesellschaft für Menschenrechte (IGFM) kritisierte die Mitgliedsstaaten des dafür verantwortlichen UN-Gremiums heftig.

IGFM Vorstandssprecher Martin Lessenthin erklärte am heutigen Dienstag in Köln gegenüber der Presse: „Die Wahl des Iran in die UN-Frauenrechtskommission ist grotesk. Die Vereinten Nationen kritisieren die Verletzung von Frauenrechten im Iran so oft und so heftig wie zu praktisch keinem anderen Land der Welt – und als ‚Belohnung’ wird ausgerechnet der Iran in die UN-Frauenrechtskommission berufen. Ein ‚Kuhhandel’ wie dieser erodieren das Ansehen und den Einfluss der Vereinten Nationen. Wenn Diktaturen die Verletzungen von Menschenrechten überwachen sollen, dann wird die praktische Arbeit der Vereinten Nationen gelähmt. Demokratische Staaten dürfen dieser Entwicklung nicht länger tatenlos zusehen.“

Rücknahme der Kandidatur für den Menschenrechtsrat – Berufung in andere UN-Kommissionen. Nach heftigen Protesten von Menschenrechtlern aus aller Welt, darunter der iranischen Friedensnobelpreisträgerin Dr. Shirin Ebadi, geriet der Iran wegen seiner Kandidatur für den UN-Menschenrechtsrat immer mehr unter Druck. Ramin Mehmanparast,  Sprecher des iranischen Außenministeriums, gab am Sonntag, den 25. April 2010 offiziell bekannt, dass der Iran seine Kandidatur nach einem „Agreement“ mit den Mitgliedern der Asiengruppe zurückgezogen habe.

Die staatliche Iranische Studenten Nachrichtenagentur (ISNA) zitierte am 25. April 2010 den selben Sprecher des iranischen Außenministeriums, der Iran habe seine Entscheidung für eine Kandidatur im Menschenrechtsrat überdacht und bewerbe sich stattdessen um einen Sitz in der „einflussreichen und wirkungsvollen Frauenrechtskommission“ und bemühe sich darum, die Zusammenarbeit innerhalb der Gruppe zu stärken. Die Gruppe habe übereingestimmt, eine Atmosphäre der Kooperation für die Mitglieder der Gruppe in internationalen Institutionen zu schaffen. Auch andere asiatischen Staaten hätten Änderungen bei ihren Kandidaturen für internationale Institutionen vorgenommen.

Aufnahme Irans in die UN- Frauenrechtskommission. Details über die vom iranischen Sprecher erwähnte Absprache wurden zunächst nicht bekannt. Doch schon am 28. April erhielt der Iran einen der 45 Sitze in der UN-Frauenrechtskommission („Commission on Status of Women“, CSW). Aufgabe dieses Gremiums ist es, sich für die weltweite Verbesserung der Rechte von Frauen einzusetzen. Die IGFM wies darauf hin, dass praktisch kein Land so regelmäßig von den Vereinten Nationen wegen Menschenrechtsverletzungen verurteilt wird wie der Iran. Dazu gehören auch die Missachtung von Frauenrechten und die Verfolgung von Frauenrechtlerinnen.

Ernannt werden die Mitglieder der Frauenrechtskommission vom übergeordneten Wirtschafts- und Sozialrat der UNO (ECOSOC), dem auch Deutschland angehört. Die verschiedenen Regionalgruppen des Rates wählen jeweils die Vertreter für die ihnen zur Verfügung stehenden Sitze. Im Falle Irans war dies die Gruppe der asiatischen Länder des ECOSOC. Die übrigen Länder haben aber die Möglichkeit, Bedenken gegen einen Bewerber vorzubringen und eine Wahl durch alle Mitgliedsländer des ECOSOC zu fordern. Im Falle Irans passierte das jedoch nicht, wie die IGFM kritisiert. Ab dem Jahr 2011 wird die Islamische Republik Iran daher für vier Jahre einen Sitz in der UN-Frauenrechtskommission innehaben, „um über die Rechte von Frauen zu wachen – oder um diese Arbeit zu behindern“ wie die IGFM konsterniert feststellt. Dem Iran gelang darüber hinaus der Einzug in drei weitere UN Organisationen. Zum einen in das Ständige Forum zu Fragen Indigener Völker (Permanent Forum on Indigenous Issues, UNPFII), dass sich für die Wahrung der Rechte von autochtonen Minderheiten einsetzt. Des Weiteren in die Kommission für wissenschaftliche und technologische Entwicklung (Commission on Science and Technology for Development, UNCSTD), sowie den UN- Siedlungsprogramm (Governing Council of the Human Settlements Program, UN-Habitat). Alle diese Kommissionen unterstehen dem ECOSOC, dem Wirtschafts- und Sozialrat der UN, der die Mitglieder dieser Gremien ernennt.

Dr. Shirin Ebadi, Friedensnobelpreisträgerin des Jahres 2003 und wohl bekannteste Menschenrechtlerin des Iran, kritisierte die rechtliche Situation von Frauen im Iran gegenüber der IGFM: „Die Lage der Frauen ist nach wie vor sehr schlimm, Diskriminierungen sind an der Tagesordnung. Ich möchte einige Beispiele anführen: Laut Gesetz ist das Leben einer Frau halb soviel wert wie das Leben eines Mannes. Das heißt, wenn ein Mann und eine Frau auf der Straße Opfer eines Unfalls werden und den gleichen Schaden erleiden, dann bekommt die Frau nur die Hälfte an Schadenersatz wie der Mann. Vor Gericht zählt die Aussage zweier Frauen wie die eines Mannes. Ein Mann kann vier Frauen zur gleichen Zeit heiraten, er kann ohne rechtliche Begründung seine Frau verstoßen. Gleichzeitig ist es aber für eine Frau sehr schwierig, eine Scheidung zu erreichen.“ – Quelle: IGFM

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Indien: Katholischer Priester ermordet

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Wie Radio Vatikan berichtet, ist nahe Mumbai (Bombay) in der Nacht zum Donnerstag ein katholischer Priester ermordet worden. Das Tatmotiv sei noch nicht geklärt, berichtete der römische Pressedienst Asianews. Der 73-Jährige arbeitete als Geistlicher der Diözese Vasai. Ortsbischof Felix Anthony Machado zeigte sich entsetzt über die Tat. Das Mordopfer habe der Kirche und den Menschen gedient, ohne nach Kastenzugehörigkeit oder Glaubensrichtung zu unterscheiden, so Machado.

Indien ist also weiterhin ein Brennpunkt beim Thema ‘Christenverfolgung’. Im Bundesstaat Orissa wurden in 2008 bei Angriffen nationalistischer Hindus auf 160 überwiegend von Christen bewohnten Dörfern Hunderte getötet sowie zahlreiche Kirchen und Häuser zerstört. 50.000 Menschen wurden obdachlos und flüchteten. Es gab Vergewaltigungen sowie Zwangsbekehrungen zum Hinduismus unter Waffengewalt.

Heinz Josef Ernst

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