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Archiv der Kategorie: Lebensschutz

Sind Katholiken konservativ?

HJE – X (Twitter)

HERR, wie lange noch?

Gib Frieden, Herr, gib Frieden,
die Welt nimmt schlimmen Lauf.
Recht wird durch Macht entschieden,
wer lügt, liegt obenauf.
Das Unrecht geht im Schwange,
wer stark ist, der gewinnt.
Wir rufen: Herr, wie lange?
Hilf uns, die friedlos sind.

Das Wort Gottes ist unser Wegweiser

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Suizid-Beihilfe in kirchlichen Einrichtungen?

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Angriff auf die Menschenwürde – ‘Grundrecht auf selbstbestimmtes Sterben’?

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Das Bundesverfassungsgericht hat das im § 217 Strafgesetzbuch (StGB) geregelte Verbot der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung am Aschermittwoch (26.02.2020) für verfassungswidrig und damit für nichtig erklärt. Das Gericht nennt in seiner Urteilsbegründung ausdrücklich ein „Grundrecht auf selbstbestimmtes Sterben“, das auch das Recht auf Selbsttötung einschließe sowie gleichermaßen das Recht, sich hierfür der Hilfe Dritter zu bedienen. Für die Christdemokraten für das Leben e. V. (CDL) nehmen deren Bundesvorsitzende, Mechthild Löhr, und die Pressesprecherin, Susanne Wenzel, hierzu Stellung:
„Mit seinem verkündeten Urteil hat das Bundesverfassungsgericht nicht nur ein „Recht auf Selbsttötung“, sondern auch ein Recht auf „Suizidhilfe“ verankert. Der Gesetzgeber kann die Suizidbeihilfe nach Ansicht der Richter zwar regulieren, ist aber verpflichtet, „hinreichenden Raum zur Entfaltung und Umsetzung“ für die Entscheidung zur Selbsttötung zu gewährleisten. Damit wird eindeutig ein Anspruch auf Suizidbeihilfe vom Gericht hergestellt. Dies kann als radikale Abkehr vom bisherigen Rechtsverständnis des Suizids gewertet werden. Seit Verabschiedung des Grundgesetzes 1949 war in Deutschland Konsens, dass es kein lebensunwertes Leben gibt. „Die Humanität gebietet die Achtung vor dem Bild des Menschen auch in seiner beschädigten Erscheinung.“ Folgerichtig ist in Deutschland Tötung auf Verlangen verboten (StGB § 216). Mit der Aufhebung des § 217 StGB bzgl. der Zulassung der Sterbehilfevereine und professioneller Sterbehelfer hat das Gericht aber einer aktiven und beliebig begründbaren Suizidbeihilfe ganz weit die Tore geöffnet. Für die entsprechenden Vereine dürfte es daher ein Festtag sein, denn sie sind vollends als notwendiger Anbieter zur Umsetzung von selbstbestimmten Suizidwünschen rechtlich und sicherlich dann bald auch gesellschaftlich akzeptiert.
Galt bisher die Rechtsauffassung, dass der Mensch weder über die eigene Menschenwürde noch über Menschenleben verfügen kann und auch der Suizidwunsch als Gefährdung der Würde anzusehen ist, hat nun das Bundesverfassungsgericht dieses Menschenbild gewissermaßen auf dem Kopf gestellt. Die Entscheidung zum Suizid bedürfe, so die Richter, keiner weiteren Begründung, Prüfung oder Rechtfertigung, sondern sei ein Akt autonomer Selbstbestimmung und daher von Staat und Gesellschaft jederzeit zu respektieren. Damit geht das Bundesverfassungsgericht weiter als die bisher bekannte internationale Rechtsprechung. Denn in fast allen Ländern, in denen Sterbehilfe zugelassen ist, bleibt diese an einem mehr oder weniger engen Kriterien- oder Krankheitskatalog gebunden und kann nur unter bestimmten Prüfungsvoraussetzungen straffrei erfolgen.
Mit der ausdrücklichen Betonung, dass das „Recht auf selbstbestimmtes Sterben“ nicht auf „fremddefinierte Situationen, wie schwere oder unheilbare Krankheitszustände oder bestimmte Lebens- und Krankheitsphasen beschränkt“ ist, bereiten die Verfassungsrichter – beabsichtigt oder nicht – den Weg, künftig den assistierten Suizid nicht etwa nur als Handlungsoption im Falle schwerer Krankheiten oder nicht klinischer Gemütszustände zu verstehen. Voraussetzung hierfür ist nach Ansicht der Richter immer die „selbstbestimmte und autonome Entscheidung“, also die freie Willensbildung. Doch es stellt sich die Frage, ob es überhaupt Selbsttötung aufgrund eines „frei gebildeten“ Willens gibt. Suizidwünsche entstehen aber de facto häufig im Zusammenhang mit Depressionen oder depressiven Zuständen, die vielfältige gesundheitliche oder soziale Ursachen haben können. In persönlichen Beziehungskrisen oder schwierigen sozialen Lebenssituationen können ebenso wie bei körperlichen Erkrankungen situativ oder längerfristig depressive Zustände auftreten, die den Tötungswunsch als einzigen Ausweg sehen, wie etwa die Angst vor Schmerzen oder davor, Dritten zur Last zu fallen sowie auf fremde Hilfe angewiesen zu sein. Über 100.000 Suizidversuche in Deutschland pro Jahr zeigen, wie häufig Menschen in diesen vulnerablen Situationen alles andere als wirklich selbstbestimmt sind. Grundsätzlich ist aus Sicht vieler Ärzte und Experten unter entsprechenden Belastungszuständen überhaupt nicht einzuschätzen, ob jemand selbstbestimmt und frei seine Suizidentscheidung getroffen hat.
Ab sofort müssen sich alle, die in der Suizidprävention tätig sind, fragen, wieso sie ein Grundrecht auf autonome Selbsttötung nicht einfach jederzeit akzeptieren, sondern versuchen, Suizid zu verhindern. Die europäische Depressionsforschung hat aber gezeigt, dass der ganz überwiegende Teil der Suizidenten vorher psychisch erkrankt, depressiv oder in Behandlung gewesen ist. Krankenkassen müssen sich zukünftig fragen lassen, ob Suizidgefährdung oder Wünsche überhaupt noch zu Recht Krankheitsindikatoren bei vielen Krankgeschriebenen sind. Viele sozial isolierte, dauerhaft erkrankte oder lebensmüde alte Menschen werden sich fragen lassen müssen, warum sie das Angebot professioneller Suizidhilfevereine nicht nutzen. Letztlich belegen Untersuchungen in der empirischen Sozialforschung auch, dass Gesellschaften, in denen eine breite Akzeptanz der Selbsttötung vorherrscht, auch weitaus höhere Selbstmordraten zu verzeichnen haben. All dies erkennt das Gericht zwar an, setzt aber die unbedingte Autonomie des Einzelnen über das Leben. Die Entscheidung vom 26.02.20 kann als krasse Umkehrung der Intention des Gesetzgebers beim § 217 StGB betrachtet werden, mit dem der Gesetzgeber 2015 ja verhindern wollte, dass sich professionelle Suizidhilfeorganisationen bundesweit wie in der Schweiz und den Beneluxstaaten als alltägliches Angebot etablieren. Ausdrücklich spricht das Bundesverfassungsgericht in seinem überraschenden Urteil sogar von der autonomiefeindlichen Wirkung des bisherigen § 217 und mahnt an, dass die Möglichkeiten zur assistierten Suizid tatsächlich verfügbar sein müssen. Es bedauert explizit, dass die Ärzte noch nicht mehrheitlich bereit sind und betont, dass diese einen tatsächlichen Bedarf nach geschäftsmäßigen Angeboten damit solange noch unterstützten. Die Kritik an den Ärzten ist damit nicht zu überhören. Dabei hatte noch im Okt. 2019 der Weltärztebund (World Medical Association, WMA) erneut seinen ablehnenden Standpunkt gegenüber Euthanasie und ärztlich assistiertem Suizid bekräftigt und sein starkes Bekenntnis zu den Grundsätzen ärztlicher Ethik und fordert höchsten Respekt vor dem menschlichen Leben. Auch solle kein Arzt zur Teilnahme an Euthanasie und assistiertem Suizid gezwungen oder dazu verpflichtet werden, diesbezüglich Überweisungsentscheidungen zu treffen. Dies sieht man offensichtlich leider heute in Karlsruhe deutlich anders. Das Gericht zeigt dem Gesetzgeber am Ende die Möglichkeiten auf, die zur Regulierung der Suizidbeihilfe dienen können und fordert letztlich eine Anpassung der Berufsordnungen der Ärzte und auch Apotheker, damit „die Verwirklichung der Selbstbestimmung des Einzelnen nicht nur geografischen Zufälligkeiten“ unterliegt. Faktisch soll damit im Berufsrecht die Verpflichtung der Ärzte zur Suizidbeihilfe verankert werden.
Ab heute dürfte sich ein lebhafter Wettbewerb bei den schon seit langem in den Startlöchern stehenden Sterbehilfevereinen entwickeln, die nun mit höchstrichterlicher Anerkennung den selbstbestimmten Bürgern und Bürgerinnen für wenige hunderte Euro oder Mitgliedschaften einen stillen, schnellen Tod zu jeder gewünschten Zeit anbieten können. Ausgerechnet Deutschland stellt nun mit diesem richterlichen Paukenschlag einen Freischein für Suizidhilfe aus und setzt sich damit an die Spitze einer internationalen – linksliberal geprägten – Bewegung, die schon lange das Recht zur Selbsttötung durch „Suizidhelfer“ über den Lebensschutz gestellt hat. Dieser Aschermittwoch 2020 dürfte als einer der schwärzesten Tage der deutschen Rechtsgeschichte seit 1949 gelten.

Dass die Würde des Menschen vom höchsten deutschen Gericht ausgerechnet darin verwirklicht gesehen wird, ein Leben mit Hilfe Dritter professionell beenden zu dürfen, ist mehr als schockierend. Es ist beklemmend für uns alle; denn es eröffnet für viele Menschen, deren Leben belastet und schwierig ist, eine nunmehr höchstrichterlich anerkannte und geförderte neue Exit-Strategie in den jederzeitigen Tod.

Fazit: Das, was jetzt als Recht von Einzelnen erstritten wurde, wird sich im weiteren Verlauf – das belegen die Entwicklungen in den Niederlanden und Belgien – als unverhandelbare „soziale Pflicht“ für die Gesamtheit der Schwachen, Kranken und Alten etablieren.
Das heutige Urteil ist wohl eine der dunkelsten Stunden deutscher Rechtsprechung.

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Organspende: Widerspruchslösung ein gefährlicher Richtungswechsel

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Gesetzentwurf zur Organspende vorgelegt und zusätzlich Widerspruchsregelung gefordert: Minister Spahn droht mit Ausstieg aus der Freiwilligkeit der Organspendebereitschaft

Für die Christdemokraten für das Leben (CDL) nimmt die Bundesvorsitzende, Mechthild Löhr, Stellung zu den neuen Vorschlägen:
„Direkt nach der Sommerpause hat der Bundesgesundheitsminister Jens Spahn unerwartet zügig seinen Referenten-Gesetzentwurf zur Verbesserung der Organspende (GZSO) vorgelegt. Damit folgt er weitestgehend inhaltlich der in der Koalitionsvereinbarung bereits angekündigten Förderungsabsicht von Transplantationen, geht aber sofort darüber hinaus. Auch wenn die drohende Einführung der “Widerspruchslösung”  explizit weder im Gesetzentwurf noch im Koalitionsvertrag  steht, soll sie nun eingebracht und fraktionsübergreifend als “Gewissensentscheidung” möglichst im breiten Konsens durchgewunken werden. Dies wäre ein fundamentaler und gefährlicher Richtungswechsel, den die Christdemokraten für das Leben (CDL) entschlossen ablehnen.

Einerseits will der Gesundheitsminister den Kliniken und Ärzten deutlich mehr und höhere finanzielle und personelle “Anreizsysteme” für Organentnahmen bieten. Andererseits aber soll auch gezielt ein massiver neuer Handlungsdruck aufgebaut werden. Denn bei allen potentiellen “Spendern”, das hieße jedoch dann tatsächlich bei allen (!) als hirntot deklarierten Patienten, soll lt. Gesetzentwurf zukünftig ausdrücklich seitens der Klinik begründet werden, warum dieser Patient jeweils im Einzelfall k e i n  Organspender gewesen sei.

Zwei Tage nach der Erstveröffentlichung des Gesetzes setzt dann der Bundesminister nach und plädiert im völligen Gegensatz zu seiner früher veröffentlichten eigenen Position und der bisherigen Programmatik der Unionsparteien für einen weiteren völligen Paradigmenwechsel. Spahn will (wie überraschend auch die Bundesärztekammer im Mai 2018) nun hin zu einer Widerspruchslösung für alle Bürger. Diese würden damit dann – statt aus eigenem freiwilligen Entschluss zu individuellen Organ-“Spender ” -ausnahmslos alle zu Organ-“Lieferanten” und als solche ärztlicherseits  behandelt und genutzt. Das gefährdete zukünftig vor allem solche Bürger, die nicht den entsprechenden Wissens-und Informationsstand haben, und sich dementsprechend bisher nicht explizit gegen einen Tod mit Organspende entschieden haben. Damit will der Bundesminister die Menschen offensichtlich zu einer sehr frühen persönlichen Entscheidung zwingen, die diese aus vielen Motiven bisher selbst nicht treffen wollten oder konnten.

Dieser neue gesundheitspolitische Kurswechsel ist in vielfacher Hinsicht eine besondere Provokation:
Damit würde sich unser Staat ein generelles Verfügungsrecht über jeden Bürger zur Fremdnutzung seiner Organe anmaßen, wie es seit vielen Jahrzehnten in Deutschland zu Recht völlig undenkbar war. Immerhin haben dank intensivster Werbung seitens der Krankenkassen und staatlich getragener medizinischer Einrichtungen bereits heute über 30 % der Bürger freiwillig einen Organspenderausweis, was allein zeigt, wie überflüssig dieser radikale Vorstoß des Gesundheitsminister ist. Das derzeitig bei 1260 Intensivkrankenhäusern, die in Deutschland in der Lage sind, als hirntot erklärte Patienten bis zur Organtransplantationsoperation am Leben zu erhalten, nur 797 Organe erfolgreich transplantiert werden konnten, hat offensichtlich deutlich mehr mit der Organisation des gesamten Organhandels-Prozesses zu tun, als mit der mangelnden Bereitschaft der Bürger, selbstlos zum Schluss das eigene Leben auf dem OP-Tisch von Ärzten beenden zu lassen.

Auch wenn einige kleinere EU- Länder und Spanien bereits eine Form der Widerspruchsregelung praktizieren, hat sich Deutschland aus guten Gründen bisher immer dagegen verwahrt, Ansprüche des Staates an Leib und Leben seiner Bürger einzufordern. Auch persönliches Eigentum gehört nicht dann umgehend dem Staat, wenn der Sterbende keine andere Regelung getroffen hat.

Woher nimmt sich ein Parlament das Recht, über die Sterbestunde und Todesumstände seiner Bürger paternalistisch zu entscheiden, wenn sie vorher nicht aktiv “widersprochen” haben? Nicht nur bei kirchlichen Mitgliedern und Instanzen, die die Sterbebegleitung in besonderer Weise achten und umsetzen, wird das drohende “Diktat” der Widerspruchsregelung starken Protest auslösen. Es greift die persönlichen Freiheitsrechte jedes Bürgers gerade am Lebensende und in einer für die Familie und Nahestehende besonders beklemmenden Lage an. Sie würden in der schweren Situation, in der sie emotional einem Sterbenden beistehen wollen, ausnahmslos gezwungen, sich mit der drohenden Zulassung einer schnellen, drängenden Organtransplantation zu befassen. Auch in bildungsfernen Schichten und bei Bürgern aus anderen Kulturräumen dürfte diese neu anvisierte Staatsanmaßung wenig positive Resonanz auslösen, da viele Menschen erfahrungsgemäß ohnehin erst in dramatischen Notsituationen mit solchen Fragen überhaupt erstmals wirklich konkret konfrontiert werden.
Es wäre ein fatales und falsches Signal, das zukünftig jeden kranken Menschen am Lebensende ganz unmittelbar betreffen würde, wenn die nun von Minister Spahn neu geforderte “Widerspruchsregelung” tatsächlich politisch durchgesetzt würde. Alle Bürger würden damit zu potentiellen Betroffenen. In einer sehr offenen und sicher höchst kontroversen politischen Auseinandersetzung muß endlich ehrlich über die zahlreichen ethischen, rechtlichen und medizinischen Gegenargumente aufgeklärt und gesprochen werden.
Gerade die Unionsparteien sollten sehr vorsichtig sein, diesen nun geplanten Richtungswechsel hin zur “Vergesellschaftung” der Organe und der Förderung der zudem extrem teuren Transplantationsmedizin zu forcieren. Eine “Spende” wäre es ja dann nicht mehr, sondern vermeintliche “Bürger-Pflicht”, der man nur durch klaren Widerspruch entkommen kann. Denn nicht nur in den Augen ihrer christlichen Mitglieder- und Wählerschaft läuft dies auf eine indirekte Entmündigung der Bürger hinaus, die bisher freiwillig und sicher aus guten Gründen trotz ständiger Appelle nur seltener spenden wollen. Statt bestehende Regelungen zu verändern und sinnvoller zu gestalten, werden hier die Bürger insgesamt vom Staat für die Optimierung seiner Transplantationspolitik in Haftung genommen.
Es ist zu hoffen, daß die mediale und politische Aufmerksamkeit, die dieser unerwartete Vorstoß ausgerechnet eines CDU- Ministers gesucht und gefunden hat, jetzt in eine lebhafte “Widerspruchs”- Debatte mündet. Vielleicht kommt der wachsende Ärger vieler Bürger über die beabsichtigte “Vergesellschaftung” der Organe doch bei einer Mehrheit des Parlaments an. Die drohende Widerspruchsregelung werden wir als Christdemokraten für das Leben (CDL) im Interesse der Achtung von Freiheit und Selbstbestimmung gerade am Lebensende sehr kritisch und ablehnend begleiten .”

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CDL: GroKo geht mit Vollgas in die falsche Richtung

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Anlässlich des CDU-Bundesparteitags am 26.02.2018 in Berlin nimmt die Bundesvorsitzende der Christdemokraten für das Leben, Mechthild Löhr, zum Koalitionsvertrag kritisch Stellung:

“Soviel Pathos und paternalistische wie maternalistische staatliche Anmaßung war schon lange nicht mehr zu lesen. Wer angesichts katastrophaler Wahlergebnisse der beteiligten Parteien erwartet hat, dass die alten Koalitionspartner inhaltlich andere Signale senden würden, kann nach Lektüre des neuen Koalitionsvertrages schnell erkennen: es geht in der nächsten GroKo mit noch mehr Vollgas weiter in die falsche Richtung. Wir wollen, wir schaffen, wir werden….vor allem ein „neues Europa“ und noch mehr Staat. Eine christdemokratische Prägung der Vereinbarungen ist vor allem bei wichtigen Themen wie z. B. Stärkung der klassischen Familien mit Kindern, Lebensschutz oder neuen bioethischen Herausforderungen nicht erkennbar. Im Gegenteil. In allen Bereichen der Politik ist staatlicher Aktionismus angesagt, der teilweise bereits sehr ins Detail geht, und andererseits in zentralen Politikfeldern mehr als vage bleibt. So wird beispielsweise wird die finanzielle Förderung der „unverzichtbaren“ Arbeit der „Magnus Hirschfeld Stiftung“ oder des „Deutschen Digitalen Frauenarchivs“ detailliert aufgeführt, doch das angeblich „große“ Thema Familie auf nur sechs Seiten abgehandelt. Doch diese haben es in sich: „Wir wolllen die bestmögliche Betreuung für unsere Kinder.“, bundesweit ganztags in Kita und Grundschule. Ambitioniert heißt es dort SPD-programmkonform „Wir werden einen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung im Grundschulalter schaffen.” Ebenso wie die Kitas sollen diese bundesweit mit neuer kostenloser Kita- und Schulspeisung für alle ausgestattet werden. Die Bundesländer werden sich über die Folgekosten freuen. In den nächsten Jahren würde es so eher zu einer Ganztagsschulpflicht als zu mehr Wahlfreiheit kommen, wie sie sich aber die meisten Frauen und Familien im Grundschulalter wünschen, insbesondere dann, wenn sie mehrere Kinder haben. Die „Lufthoheit über Kinderbetten“ (Wunschziel von SPD-Mann Olaf Scholz) wird schrittweise ausgebaut. Allein die fünf kurzen Abschnitte: Familien, Kinderrechte ins Grundgesetz, Gleichberechtigung von Frauen und Männern, Bekämpfung von Gewalt gegenüber Frauen und ihren Kindern und Seniorinnen und Senioren zeigen, dass Familien primär als problematischer sozialer Brennpunkt und unter Aspekten der Arbeits- und Gendergerechtigkeit thematisiert werden. Interessanterweise dominiert neben jedweden sonstigen „Schutzbereichen“ vor allem das Postulat der konsequenten „tatsächlichen Gleichstellung von Frauen und Männern“ durch eine „ressortübergreifende Gleichstellungsstrategie“ (S.23) das gesamte Bild zukünftiger Familien-, Gesellschafts- und Arbeitsmarktpolitik. Kinderrechte sollen als neues Grundrecht (gegen die Eltern?) ins Grundgesetz. Galten Grundrechte für Kinder etwa bisher nicht? Hier wird der ideologische Touch deutlich erkennbar. Auch geht man durchaus ins Detail: „Wir werden gesetzlich klarstellen, das geschlechtsangleichende medizinische Eingriffe an Kindern nur in unaufschiebbaren Fällen und zur Abweisung von Lebensgefahr zulässig sind“. (S.21) Wenig erstrebenswert sind aus christlicher Perspektive zudem die angestrebten Veränderungen im Familienrecht durch das nun angekündigte „moderne“ Familien- und Abstammungsrecht. Nach dem Arbeitsbericht, den das Bundesjustiz-, sowie Verbraucherschutzministerium (beide SPD-geführt) bereits zu einem neuen „Abstammungsrecht“ im Juli 2017 als Forderung vorgelegt haben, läßt dies leider den politischen Umsetzungswillen eines völlig neuen Familien- und Abstammungsrechtes (mit der Aufsplittung der Eltern-Kind-Beziehungen in biologische, genetische, soziale und rechtliche Elternschaft) erwarten. Leihmutterschaft und anderes könnten dann in Folge im deutschen Recht Einzug nehmen. Zu einem offensichtlich bereits von SPD u.a. geforderten und geplanten, höchst kontroversen neuen Fortpflanzungsmedizingesetz steht dagegen kein Satz in der Vereinbarung. Wie erklärt sich das? Kommt hier wieder ein späterer Überraschungscoup, wie z.B. bei der „Ehe für Alle“, die so wenig im alten Koalitionsvertrag stand wie der plötzliche Kernkraftausstieg oder die dauerhafte Grenzöffnung? Deutlich dagegen wird es bei der IVF-Staatsförderung: Ungewollt kinderlose Paare sollen unabhängig von Familienkonstellationen bundeseinheitlich mit finanziellen Zuschüssen (bei der IVF) unterstützt und auch Adoptionen für alle erleichtert werden. Über die rd. 400.000 Abtreibungen, die bundesweit allein in den letzten vier Regierungsjahren offziell gemeldet wurden und die für die nächsten Regierungsjahre leider wieder fest zu erwarten sind, geht das Papier ebenso stillschweigend hinweg wie über die derzeitig drängenden neuen Herausforderungen der Reproduktionsmedizin, des Genome Editings oder die ständig steigenden Zahlen bei Spätabtreibungen, PIDs, IVF-Zeugungen oder die Ursachen hoher Infertilitätsquoten.

Durchaus positiv und konkret plant beispielsweise die Koalition eine Kindergelderhöhung: insgesamt rd. 700 € pro Kind über einen Zeitraum von vier Jahren. Doch kompensiert dies nicht einmal die hohen Zusatzkosten von Familien mit Kindern durch ständig weiter ansteigende Energie-, Mobilitäts- und Wohnkosten. Die Baugeldförderung nutzt sicher manchen Familien, die sich ein Haus leisten können. Auch Mütter, die vor 1992 drei oder mehr Kinder zur Welt gebracht haben, bekommen einen weiterer Jahrespunkt für ihre Rente angerechnet. Aber „kinderreiche“ Familien mit 3 und mehr Kindern sind heute die Ausnahme und jüngere Frauen profitieren nicht davon.

Fazit: Die Unionsführung ist der SPD in einem Maße inhaltlich entgegengekommen, dass es schwer fällt, im Koalitionspapier programmatische Positionen der Union zu identifizieren. Es kann insgesamt keinen neuen, positiven Blick auf die Zukunft und Stärkung von Familien oder den Lebensschutz und zentrale bioethische Fragen eröffnen. Aus Sicht der Christdemokraten für das Leben (CDL) sind daher die Verhandlungsergebnisse abzulehnen und ebenso eine Neuauflage der GroKo. Denn für die Union und die Zukunft des Landes wesentliche Politikfelder sind entweder stark sozialdemokratisiert oder so ausgespart, dass sie beliebigen Interpretationen zu einem späteren Zeitpunkt offen stehen. Diese Verhandlungsergebnisse ignorieren den Wählerwillen, der sich in schweren Wahlverlusten beider Koalitionäre gezeigt hat. Besonders die stark werte- und familienorientierten Wähler der Unionsparteien werden ihren Parteien verstärkt den Rücken kehren, falls dieses Programm Wirklichkeit werden sollte. Die Union hat bereits viele früher überzeugte Unionswähler bei der letzten Wahl verloren. Sie sollte nicht riskieren, diesen Wählertrend durch eine Neuauflage der Groko unter solchen Vertragsbedingungen noch weiter zu verstärken. Die bürgerlich, konservativ und christlich geprägte Mitte und Mehrheit unserer Gesellschaft muss sich wieder neu durch die Unionsparteien verstanden und vertreten fühlen können. Der Groko-Vertrag sendet hierzu keine überzeugenden Signale.”

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Lebensschutz in der EU: Kommt ein Recht auf Abtreibung?

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Im Europäischen Parlament tobt ein Ringen um den Lebensschutz. Am Für und Wider scheiden sich die Geister. Eine Gruppe von überwiegend sozialistischen Abgeordneten versucht mit einer Entschließung das Recht des ungeborenen Lebens weiter auszuhöhlen und den Erfolg der Bürgerinitiative „One of us“ zu neutralisieren. Für die Gegner des Lebensschutzes bedeutet dieser Erfolg (über 1 Million Unterschriften) eine Niederlage; sie sind aber nicht bereit, diese hinzunehmen. Das kann aus einem Berichtsentwurf geschlossen werden, der in der nächsten Woche dem Europäischen Parlament zur Abstimmung vorgelegt werden soll. Das Papier wurde vom Ausschuss für Rechte der Frau und die Gleichstellung der Geschlechter verabschiedet; Berichterstatterin ist Edite Estrela („Estrela Bericht“)

Beobachter werten diesen Entwurf als Versuch, den Erfolg von One of Us zu konterkarieren.

Die Christdemokraten für das Leben (CDL) teilen dazu mit:

Am 21. und 22. Oktober diskutiert und entscheidet nun überraschend das Europäische Parlament in Straßburg über eine neue richtungsweisende Entschließung gegen das Recht auf Leben der Ungeborenen, vor der auch die CDL bereits vor Tagen in einer Pressemeldung alarmierend gewarnt hat. Der englische Abgeordnete Michael Cashman (Wahlkreis London, sozialdemokratische Fraktion, Leiter der LesbianGayBisexual Transgender-EU-Arbeitsgruppe) gab gerade in einem Interview zu, dass es sich beim Estrela-Bericht sehr wohl um eine Art „Blitzkrieg gegen das Lebensrecht“ handele. Der schnelle Überraschungserfolg dieser provokanten und gefährlichen Kompetenzanmaßung vieler EU-Parlamentarier muss dringend verhindert werden, sonst ist bald der Protest gegen Abtreibung in Europa als angebliche „Diskriminierung von Frauenrechten“ verboten! 

Deshalb haben wir uns, nachdem die Tagesordnung des Parlaments gestern fest stand, gemeinsam mit den Organisatoren der Bürgerrechtsinitiative „One of us“ in Deutschland, entschlossen eine bürgerliche

Demonstration direkt in Straßburg vor dem Parlament

gegen diese gefährliche „Estrela“-Entschließung durchzuführen, die unter anderem ein „Grundrecht auf Abtreibung“, Diskriminierung der Abtreibungskritiker und einen EU-weiten Zwang zu „tabufreier interaktiver“ Sexualerziehung aller Kinder in den Schulen, fordert. Wie müssen den Parlamentariern, die zum Teil noch nicht genauer über den Inhalt der Entschließung informiert und noch unsicher in ihrer Entscheidung sind, persönlich mit unserer Präsenz, Transparenten und Infos deutlich machen, dass wir mündige europäische Bürger sind, die sich nicht bis in die sogenannten „sexuellen und reproduktiven Rechte“ hinein ideologisch instrumentalisieren und bevormunden lassen! Das Recht auf Leben ist die Grundlage aller Menschenrechte, die wir in Europa verteidigen müssen, und ganz bestimmt nicht ein „Recht auf Abtreibung“! Ein Gegenentwurf zum Estrela-Bericht liegt den Abgeordneten seit heute vor, so dass es eine echte Alternative für die Parlamentarier gibt.

Geleitet wird die Sitzung übrigens vom Präsidenten Martin Schulz, der voll hinter dem Estrela-Bericht und seinen kinderfeindlichen Forderungen steht! So wollen sie den großen und überraschenden Erfolg der europaweiten Bürgerinitiative „One of us“ noch im Vorfeld und kurz vor den Parlamentswahlen im Mai 2014 abfangen.

Bitte unterstützen Sie unser wichtiges Protestsignal durch Ihr persönliches Kommen und Ihre Präsenz!

Montag, 21. Oktober 2013 von 13 bis 16 Uhr

Ort: Vorplatz am Europäischen Parlament, Gebäude Louise-Weiss, zwischen Boulevard de Dresde und Pont du Wacken, am Eingang des Vorhofs des Europäischen Parlaments.

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Einladung zum Marsch für das Leben

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Rezeptfreie Pille danach: Wie wichtig ist die Gesundheit von Frauen und Kindern?

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Anlässlich der  Anhörung im Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestages am 24. April 2013 zu  den Anträgen von SPD und Die LINKE zur rezeptfreien Abgabe der „Pille danach“  erklärt Susanne Bajog, die Pressesprecherin der Christdemokraten für das Leben  e. V. (CDL):

“SPD und Linke  fordern in ihren Anträgen ein Ende der Verschreibungspflicht für die „Pille  danach“ auf Basis des Wirkstoffes Levonorgestrel. Beide Fraktionen begründen  ihre Anträge unter anderem damit, dass bei einer rechtzeitigen Einnahme der  „Pille danach“ eine Schwangerschaft verhindert werden könne. Fakt ist jedoch,  dass der Einnahmezeitpunkt durch die möglicherweise Schwangere völlig  unkontrollierbar ist, und die Wirksamkeit dieser „Pille danach“ von den  Herstellern mindestens bis zu 72 Stunden nach der Befruchtung nachgewiesen ist.  In diesem Zeitraum ist daher in vielen Fällen bereits ein lebensfähiger  Embryo  gezeugt und es kommt damit  zu einer offensichtlich erwünschten Frühabtreibung.

Zusätzlich bestehen  hinsichtlich der differenzierten Wirkmechanismen dieses erst seit wenigen Jahren  am Markt befindlichen hochdosierten Pharmazeutikums  etliche Unklarheiten und Risiken, wie  die internationale, wissenschaftliche und politische Debatte darüber  zeigt.

Darüber hinaus muss  auf die erheblichen gesundheitlichen Risiken auch für die Frauen hingewiesen  werden, die mit der Einnahme der „Pille danach“ verbunden sind.  Mögliche gefährliche Nebenwirkungen werden derzeitig kaum  thematisiert. Immerhin entspricht die Einzeldosis Levonorgestrel von 1,5 mg in  etwa der Hormondosis einer ganzen Monatspackung normaler Verhütungspillen.  Gerade in der letzten Zeit sind beispielsweise in Frankreich (gerade von Bayer  „Diane 35“) und den USA schon niedrigdosierte, gängige „Anti-Babypillen“ von den  Aufsichtsbehörden vom Markt genommen worden, da es u.a. zu Thrombosen mit  Todesfolgen gekommen ist.  Ferner  gibt es Gegenanzeigen, bei denen ohnehin die  „Pille danach“ nicht eingenommen werden  darf. Bei rezeptfreier Abgabe entfällt eine ärztliche Abklärung der  Risiken,  die Rezeptfreiheit  ermöglicht den Pharmaunternehmen lebhaftes Marketing für ihre Produkte und  Minderjährige ohne Altersbeschränkung  hätten jederzeit freien Zugang. Auch mit Rezeptpflicht wurde die „Pille danach“  allein in 2011 bereits über 367.427 Mal verschrieben. Auch wenn sogar die  Produzenten ihrerseits vor einem zu häufigen Einsatz warnen, steht zu  befürchten, dass diese Präparate, da sie günstiger (im Internet schon für unter  15€ angeboten) und gezielter einsetzbar ist, bald von vielen Frauen als gängiges  Mittel eingenommen wird. Sichere Verhütung und „sichere“ Frühabtreibung kommen  so in einem Produkt  wirksam und  preiswert zusammen.

Es ist mehr als  erstaunlich, wie sich jetzt ausgerechnet in einem so sensiblem medizinischen  Bereich gerade SPD und Die LINKE für völlige, unkontrollierte  Marktliberalisierung  von  Pharmaprodukten  einsetzen, wo es  doch immerhin um die Gesundheit und das Leben von Frauen und Kinder geht.  Hoffentlich erteilt der Bundestag dieser Fehlentwicklung mit einer klaren  Mehrheit eine deutliche Absage!”

Die Christdemokraten für das Leben (CDL) sind eine  Initiative in der CDU/CSU mit 5.000 Mitgliedern, darunter zahlreiche  Bundestags-, Landtags- und Europaabgeordnete sowie  Kommunalpolitiker

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Suizidbeihilfe – steht ein weiterer ethischer Dammbruch bevor?

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Gibt es nach dem Tabubruch bei der embryonalen Stammzellenforschung und der Präimplantationsdiagnostik (PID) jetzt auch einen Dammbruch beim Thema ‚Sterbehilfe‘? Die Kirchen in Deutschland sind hierbei uneins und entfernen sich in bioethischen Fragen immer weiter voneinander. Wie die katholische „Tagespost“ am 10. November 12 berichtet, hat der evangelische Bischof und EKD-Chef Nikolaus Schneider mit seiner Äußerung zur seelsorgerischen Begleitung von Suizidwilligen für erhebliches Aufsehen und Irritationen gesorgt: „…es wird Situationen geben, in denen auch Christen die Entscheidung von Menschen für ein selbstbestimmtes Sterben gegen ihre eigene Überzeugung respektieren und ihnen eine mitfühlende und seelsorgliche Begleitung nicht verweigern.“ Auf irritierte Nachfragen ruderte Schneider nicht zurück und bekräftigte: „Wenn ein Mensch intensiv darum bittet, dann mache ich mir nach der reinen Lehre auch die Hände schmutzig…“

Christdemokraten für das Leben (CDL) fordern Strafbarkeit der Suizidbeihilfe. Zu der aktuellen Diskussion um die Ausweitung der Suizidbeihilfe (§ 217 StGB) und die politisch beabsichtigte Mitwirkung von Ärzten nimmt die CDL-Bundesvorsitzende, Mechthild Löhr heute in Münster Stellung und verweist auf das >>>CDL-Positionspapier: „Mitwirkung am Suizid und Autonomie am Lebensende“:

„Das Leben mit dem Tod lautet der Titel der diesjährigen ARD-Themen-Woche, die in diesen Tagen die Frage nach dem Umgang mit Sterbenden in den Mittelpunkt stellt.

Auch der Bundestag wird sich am 29. November in erster Lesung mit einem neuen § 217 StGB und der gewerbsmäßigen Förderung der Selbsttötung befassen. Bundesjustizministerin Leutheusser Schnarrenberger, die auch gleichzeitig Beiratsmitglied der Humanistischen Union ist, hat sich inzwischen mehrfach öffentlich zudem für den ärztlich assistierten Suizid ausgesprochen, der in Deutschland seit 1945 durch die ärztliche Berufsordnung untersagt war.

Noch im Mai 2011 hat sich die Bundesärztekammer wiederum in ihrer neuen Musterordnung im § 16 eindeutig gegen eine Zulassung des ärztlich assistierten Suizid in Deutschland positioniert. Diese Musterordnung ist jedoch für die Landesärztekammern leider nicht bindend.

Daher ist bemerkenswert, dass inzwischen schon die Ärztekammern von Bayern, Baden-Württemberg, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein den § 16 der beim Deutschen Ärztetag 2011 beschlossenen Muster-Berufsordnung nicht übernommen haben. Sollte der jetzt vorliegende Gesetzentwurf zum § 217 StGB, der bisher erstaunlicherweise noch ohne jede Alternative seitens der Parlamentarier ist, vom Bundestag durchgewunken werden, wäre zukünftig jede Suizidbeihilfe in Deutschland rechtlich problemlos – privat wie öffentlich – anzubieten und durchzuführen, solange sie ohne Entgelt und Bezahlung geschieht. Dies wäre ein weiterer ethischer Dammbruch durch die Gesetzgebung, der die Solidarität der Generationen untereinander und in der alternden Gesellschaft schwer belasten wird.

Die CDL hat sich in ihrem grundlegenden Positionspapier bereits frühzeitig an der Diskussion beteiligt und die Strafbarkeit jeder Form der Mitwirkung am Suizid in einem neuen § 217 StGB gefordert. Dies entspricht zum Beispiel der derzeitig in Österreich geltenden Rechtslage.

Die Stellungnahme enthält dazu die wesentlichen Argumente. Als Bestätigung ihrer Position erkennt die CDL u.a. die Stellungnahmen des nationalen Suizidpräventionsprogramms oder Deutschen Gesellschaft für Suizidforschung (DGS) an, die ebenso wie die Bundesärztekammer vor einer generellen Zulassung von Sterbehilfe warnen.

Wenn Menschen sich mit dem Gedanken tragen, ihrem Leben ein Ende zu setzen, sind sie in der Regel in einer verzweifelten Lebenssituation, wünschen sich aber tatsächliche Hilfe, Beistand, Zuwendung und Schmerzenslinderung. Sobald stattdessen öffentlich und organisiert sogar professionelle Beihilfe für einen schnellen Tod angeboten wird, wie dies heute schon durch manche Sterbehilfevereine „gemeinnützig“ geschieht, setzt unsere Gesellschaft letztlich inhumane Signale.

Wenn bereits jetzt die Bundesjustizministerin den Ärzten vorwirft, Suizidhilfe zu verweigern, statt eine ärztlich unterstützte Selbsttötung zu ermöglichen, zeigt dies auf, wie radikal und gefährlich die Wende ist, die durch die Entscheidung des Bundestags vorbereitet werden soll. Die Erfahrungen in europäischen Nachbarländern belegen, dass sehr schnell aus dem allgemeinen Angebot der Suizidbeihilfe die individuelle und soziale Erwartung erwächst, sich und die anderen am Ende des Lebens zügig von der Last des Leidens und Sterbens zu befreien.“

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