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Archiv der Kategorie: Menschenwürde

Sind Katholiken konservativ?

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HERR, wie lange noch?

Gib Frieden, Herr, gib Frieden,
die Welt nimmt schlimmen Lauf.
Recht wird durch Macht entschieden,
wer lügt, liegt obenauf.
Das Unrecht geht im Schwange,
wer stark ist, der gewinnt.
Wir rufen: Herr, wie lange?
Hilf uns, die friedlos sind.

Das Wort Gottes ist unser Wegweiser

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Ukraine: Menschenrechte auch für Kriegsgefangene und Flüchtlinge!

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Fürbitten zur „Woche für das Leben“ ab 3. Mai 14

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Die Christdemokraten für das Leben (CDL) weisen auf den Beginn der jährlichen ökumenischen „Woche für das Leben“ am Samstag, 3. Mai hin. Sie endet am 10. Mai 2014.

Eröffnet wird sie am 3. Mai, 11.00 Uhr, im Erfurter Mariendom durch einen Ökumenischen Gottesdienst. Das Motto ist „Herr, Dir in die Hände“. Die Leitung haben Bischof Norbert Trelle (Hildesheim), stellvertretender Vorsitzender der Deutschen Bischofskonferenz, und Landesbischof Jochen Bohl, stellvertretender Ratsvorsitzender der EKD.
Im Anschluss daran findet um 13.00 Uhr im ComCenter Brühl, Mainzerhofstr. 10, Erfurt, eine Podiumsdiskussion statt zum Thema „Darf ich sterben – muss ich leben?“ mit Landesbischof Jochen Bohl, Bischof em. Dr. Joachim Wanke, Prof. Dr. Udo Reiter und Dr. Manfred Lütz.
Die alljährliche „Woche für das Leben” haben die Christdemokraten für das Leben (CDL) zum Anlass genommen, eine Vielzahl ökumenischer Fürbitten für den Schutz des menschlichen Lebens unter der Überschrift: „Ich bin gekommen, damit sie das Leben haben…“ (Joh 10,10) von jungen Christen formulieren zu lassen, die im neuen Fürbitten-Heft auf der CDL-Homepage zu finden sind. Damit soll – über die jeweilige „Woche für das Leben“ hinaus – ein zusätzlicher Beitrag geleistet werden, dass die Menschen in christlichen Gemeinden und Gemeinschaften – häufiger als bisher – die große Bedrängnis von Frauen, Männern und Familien in krisenhaften Lebenssituationen, sei es am Lebensanfang oder am Lebensende, zum gemeinsamen Gebetsanliegen machen.
Dazu meine Anmerkung/Ergänzung: Wie bereits gestern in unserer Villinger Gebetsstunde „für das Leben“ ausgeführt, zählen zu den Menschen in großer Bedrängnis auch alle, die aus religiösen, politischen oder rassistischen Gründen bedrängt, verfolgt und ermordet werden. Ich empfehle dazu regelmäßig auf die Webseite des IGFM-Arbeitskreises „Religionsfreiheit weltweit – Hilferufe von Glaubensgefangenen“ zu gehen. – HJE

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Heiratsalter von 9 Jahren verstößt gegen die Menschenwürde

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Frankfurt am Main. Aus Anlass des Weltkindertages am 20. September weist die Internationale Gesellschaft für Menschenrechte (IGFM) auf die zunehmende Verheiratung von jungen Mädchen unter zehn Jahren hin. Wie die IGFM erläutert, habe der Rechtsausschuss des von islamischen Hardlinern dominierten iranischen Parlaments angekündigt, das Mindestheiratsalter von Mädchen von 13 auf neun Jahre zu senken. Schon jetzt sei die Verheiratung von Mädchen unter 13 Jahren in der Islamischen Republik möglich und auch gängige Praxis. Notwendig seien lediglich der Wille des Vormundes – in der Regel des Vaters – und eine richterliche Genehmigung.

Die Mehrheit der Iraner lehne diese Praxis entschieden ab. Im Durchschnitt liege im Iran das Heiratsalter von Frauen zwischen 22 und 29 Jahren und bei Männern zwischen 27 und 34 Jahren. Dennoch sei der Anteil von verheirateten jungen Mädchen in den vergangenen Jahren stark gestiegen. Nach offiziellen Angaben lag die Zahl von Mädchen, die bei ihrer Heirat unter 15 Jahre alt waren im Jahr 2006 bei 33.383, im Jahr 2009 jedoch schon bei 43.459. Die Zahl der Mädchen, die mit unter zehn Jahren verheiratet wurden, stieg von 449 Mädchen im Jahr 2009 auf 716 Mädchen im Jahr 2010.

Rechtlich Verheiratung von Säuglingen möglich. Grundlage für diese Rechtspraxis sei nach Angaben der IGFM die Berufung auf das Vorbild des Propheten Muhammad, der im Alter von über 50 Jahren seine sechsjährige Lieblings-„Frau“ heiratete. Er „konsumierte“ die Ehe nach islamischer Überlieferung als sie neun Mond-Jahre alt war, also etwa 8 2/3 heutige (Sonnen)-Jahre. Der Staatsgründer der Islamischen Republik, Ayatollah Khomeini, stellte die offizielle Rechtslage der schiitisch-dschaf’aritischen Rechtsschule dar und formulierte eine noch heute gültige Rechtsentscheidung („hukm“): Danach ist es erlaubt, eine „Ehefrau“ zu haben, die jünger als neun Jahre alt ist. Khomeini hält ausdrücklich fest, dass mit Vollendung des neunten Lebensjahrs die „Ehefrau“ entjungfert werden darf. Die „übrigen Genüsse“ seien aber auch vorher kein Unrecht, „selbst beim [weiblichen] Säugling“. Khomeini nennt als Beispiele „Berühren mit Begierde“ und ein Wort, dass oft mit Analverkehr übersetzt wird, aber wohl im Sinn von „Schenkelverkehr“ gemeint wurde, da Anal- und Oralverkehr in der Regel als nicht islamkonform angesehen werden.

Kulturrelativismus ist menschenfeindlich. Die IGFM betont, dass die Auffassung, es gäbe für Mädchen kein Mindestheiratsalter, auch unter fundamentalistischen sunnitischen Muslimen in Nordafrika, auf der arabischen Halbinsel, in Pakistan und Afghanistan verbreitet sei. Die IGFM nannte diese Praktiken „unerträglich und menschenrechtsfeindlich“. Der Vorstandssprecher der IGFM, Martin Lessenthin, unterstrich: „Kulturrelativismus und jede andere Form der Verharmlosung ist menschenfeindlich und verzögert ein Ende dieser Verbrechen an Kindern.“ Letztendlich ginge es nicht darum, ob es sich dabei um authentische Teile des Islam oder um Fehlinterpretationen handle. Vielmehr gehe es letztlich um die Frage, welches Recht im Konfliktfall höher stehe: Menschenrechte oder religiöse Rechtsauffassungen. Gegenwärtig sähe Europa tatenlos zu, wie islamische Fundamentalisten Schritt für Schritt Menschenrechte mit Verweis auf religiöse Dogmen aushebelten. Leidtragende seien zuerst Kinder, Frauen und Minderheiten.

>>>Lage der Menschenrechte in Iran
>>>Facebook-Seite der Internationalen Gesellschaft für Menschenrechte 

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