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HERR, wie lange noch?

Gib Frieden, Herr, gib Frieden,
die Welt nimmt schlimmen Lauf.
Recht wird durch Macht entschieden,
wer lügt, liegt obenauf.
Das Unrecht geht im Schwange,
wer stark ist, der gewinnt.
Wir rufen: Herr, wie lange?
Hilf uns, die friedlos sind.

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Hagia Sophia: Enteignung im geistlichen Sinn

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Erklärung des Vorsitzenden der Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen in Deutschland (ACK) zur Umwandlung der Hagia Sophia in eine Moschee

Köln/Frankfurt am Main. Der 24. Juli 2020 bedeutet das Ende einer Epoche. Durch einen administrativen Akt des türkischen Staatspräsidenten zur Umwidmung in eine Moschee verliert die Hagia Sophia in Istanbul den Status eines Museums, den sie seit 1935 besaß. Dieser staatliche Akt geschieht – wie so häufig in der Türkei – unter scheinbarer Wahrung der Rechtstaatlichkeit.

Das im 6. Jahrhundert gebaute Gotteshaus, das unter Kaiser Justinian als christliche Kirche erbaut wurde und über neun Jahrhunderte als solche diente, wird – ebenso wie 1453 nach der Eroberung Konstantinopels durch die Osmanen – zur Moschee. Seit dem 1. Februar 1935 stand sie dann als Museum allen Besuchergruppen offen, wie es der Gründer der modernen Türkei, Mustafa Kemal Atatürk, verfügt hatte. Im Bewusstsein der orthodoxen Christenheit blieb und bleibt die Hagia Sophia allerdings die „Große Kirche Christi“. So ist es kein Zufall, dass Vertreter aller orthodoxen Patriarchate und autokephalen Kirchen gegen die Entscheidung der türkischen Regierung protestiert haben. Doch auch viele Vertreter/innen anderer Kirchen, europäischer und weltweiter Institutionen, nicht zuletzt der UNESCO, zu deren Welterbe die Hagia Sophia ja gehört, haben ihre Bestürzung über diesen Vorgang geäußert, der offenkundig nicht religiöse Bedürfnisse, sondern innen- und außenpolitische Ambitionen des türkischen Präsidenten befriedigen soll. Deshalb richten sich diese Proteste – und auch die vorliegende Erklärung – nicht gegen den Islam oder das islamische Gebet, sondern gegen den Missbrauch der Religion, der hier zutage tritt. Zwei Aspekte, die nur wenig zur Sprache gekommen sind, gilt es dabei besonders hervorzuheben: Zum einen ist die Hagia Sophia für die weltweite Christenheit nicht – wie behauptet wurde – „irgendein Gebäude, um das auf einmal so viel Aufhebens gemacht wird“.

Vielmehr ist sie auch jene Kirche, auf deren Hauptaltar am 16. Juli 1054 der päpstliche Legat Humbert von Silva Candida das Bannschreiben über Patriarch Michael Kerullarios niederlegte, was zur Großen Kirchenspaltung zwischen Ost- und Westkirche führte. Sie ist also der symbolträchtige Ort, an dem damals das Schisma proklamiert wurde und der heute deshalb für alle, die in der Ökumene tätig sind, ein Mahnmal für die Wiederherstellung der Einheit der Kirche darstellt.

Zum anderen lässt die bewusste Wahl des 24. Juli als Datum der Umwidmung nichts Gutes erahnen, handelt es sich doch um den Jahrestag der Unterzeichnung des Vertrages von Lausanne (1923), in dem in den Artikeln 37-44 auch die Rechte der nicht-muslimischen Minderheiten bzw. die Verpflichtung der Türkei, diese und ihre religiösen Einrichtungen zu respektieren, festgeschrieben wurden. In den vergangenen Jahren stellte der türkische Staatspräsident Recep Tayyip Erdogan immer wieder diesen Vertrag in Frage. Seine Vorliebe für Symbolpolitik, die mal wieder durch diese Datumswahl deutlich wird, geht also offensichtlich auch zu Lasten der christlichen Minderheit in der Türkei. Ihr Schicksal kann und darf uns als Christen nicht gleichgültig sein. Zu oft haben wir unsere Stimme nicht laut genug erhoben, wenn es um den Genozid an den Armeniern und anderen Völkern, um die Septemberpogrome des Jahres 1955, um die Ermordungen von christlichen Missionaren und Würdenträgern oder die zahllosen Enteignungen von Gebäuden und Grundstücken aller christlichen Kirchen des Landes ging. Auch die Umwidmung der Hagia Sophia ist eine Enteignung, nicht im immobilienrechtlichen, sondern im geistlichen Sinn. Und sie bedeutet das endgültige Ende einer säkularen, laizistischen, europäischen modernen Türkei, wie sie Atatürk vorschwebte, der die Hagia Sophia zum Museum gemacht hatte. Der 24. Juli 2020 bedeutet das Ende einer Epoche. – Erzpriester Radu Constantin Miron

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IGFM: Minderheitenpolitik der Türkei menschenrechtsfeindlich

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Düsseldorf. Die Internationale Gesellschaft für Menschenrechte (IGFM) erklärte heute auf einer Pressekonferenz in Düsseldorf, dass die Türkei für die EU nicht beitrittsfähig sei, da es bei der eklatant schlechten Menschenrechtslage keine wesentlichen Vorschritte gäbe. IGFM-Vorstandssprecher Martin Lessenthin betonte: „In der Türkei werden durch Gesetze und Behörden täglich die Menschenrechte verletzt, ohne dass dies in Europa angemessen zur Kenntnis genommen wird.“ Darunter litten besonders die ethnischen und religiösen Minderheiten wie Kurden, Aleviten, Armenier, Assyrer/Aramäer und Yeziden. Drastische Einschränkungen der Pressefreiheit behinderten eine öffentliche Debatte in der Türkei. Tausende Kurden seien in den vergangenen Jahren verhaftet worden, weil sie Kurdisch gesprochen oder gegen das türkische „Buchstabengesetz“ verstoßen hatten.

Die IGFM wies darauf hin, dass die Türkei mit über 2.700 Verurteilungen vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte der mit Abstand am häufigsten verurteilte Staat ist. Grundlegende Menschenrechte würden eingeschränkt. Das geschehe vor allem indirekt durch verschiedene Gesetze und durch straflose behördliche Willkür. Mehrfach haben türkische Regierungen Reformen versprochen. Nach Einschätzung der IGFM seien viele der angekündigten Veränderungen entweder nicht umgesetzt oder kosmetischer Natur. Grundlegende Probleme seien ungelöst. Darunter politisch motivierte Verhaftungen, Folter und Erniedrigung von Gefangenen, drastische Einschränkungen der Pressefreiheit und vor allem die systematische Diskriminierung von Minderheiten im Vielvölkerstaat Türkei.

Tausende Verhaftungen – weiter de-facto-Verbot des Kurdischen. Beispielhaft nannte die IGFM das de-facto-Verbot der kurdischen Sprache, die nach Schätzungen die Muttersprache von 15 bis 25% der Bürger der Türkei ist. Formell sei das Verbot bereits 2001 aus der Verfassung gestrichen worden. Das Problem sei damit aber nicht beendet, da in mehreren anderen Gesetzen diese Restriktionen weiter bestünden. Im „Gesetz über Buchstaben“ seien in der Türkei die Buchstaben X, W und Q verboten – die im Kurdischen aber häufig gebraucht würden. Nach unterschiedlichen Schätzungen haben türkische Behörden seit April 2008 zwischen 2.000 und über 7.000 Menschen verhaftet, die sich für die Rechte der Kurden in der Türkei eingesetzt haben.

Kurdischem Bürgermeister drohen bis zu 480 Jahre Haft. Auch gegen Abdullah Demirbas, den kurdischen Bürgermeister von Sur/Diyarbakir im Osten der Türkei, ist ein Verfahren wegen des Verstoßes gegen das türkische Buchstabengesetz anhängig. Dieses Verfahren ist nur eines von zur Zeit 73 (!), mit denen der in der Türkei sehr bekannte Politiker zum Schweigen gebracht werden soll. Insgesamt drohen ihm bis zu 480 Jahre Haft. Die IGFM wies darauf hin, dass auch Menschenrechtler und Journalisten, die sich kritisch mit der Regierungspolitik oder tabuisierten Themen auseinandersetzen, mit Klagen und langjährigen Haftstrafen eingeschüchtert würden.

Die IGFM fordert die türkische Regierung auf, ihren vielfachen Ankündigungen echte Taten folgen zu lassen. Vor allem müsse die Türkei die Folter beenden, Minderheitenrechte gewährleisten, politische Verhaftungen beenden und die schwerwiegenden Einschränkungen der Presse- und Meinungsfreiheit aufheben.

>>>Informationen zur Lage der Menschenrechte in Türkei
>>>Facebook-Seite der Internationalen Gesellschaft für Menschenrechte

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