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Sind Katholiken konservativ?

HJE – X (Twitter)

HERR, wie lange noch?

Gib Frieden, Herr, gib Frieden,
die Welt nimmt schlimmen Lauf.
Recht wird durch Macht entschieden,
wer lügt, liegt obenauf.
Das Unrecht geht im Schwange,
wer stark ist, der gewinnt.
Wir rufen: Herr, wie lange?
Hilf uns, die friedlos sind.

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Einsatz und Gebet für die verfolgten Christen

Mit einem Gebet für die verfolgten Christen wurde eine Informationsveranstaltung des Bildungswerkes Heilig Kreuz, Villingen zum Thema “Christenverfolgung im Nahen und Mittleren Osten – lebensgefährlicher Religionswechsel” abgeschlossen. Zum Einstieg in das Thema stellte Heinz J. Ernst die Arbeit der “Internationalen Gesellschaft für Menschenrechte” (IGFM) vor und erläuterte den Artikel 18 der “Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte” vom 10.12.1948, der die Religions- und Gewissensfreiheit definiert: Walter Flick (IGFM) beim Referat “Jeder Mensch hat Anspruch auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit; dieses Recht umfaßt die Freiheit, seine Religion oder seine Überzeugung zu wechseln, sowie die Freiheit, seine Religion oder seine Überzeugung allein oder in Gemeinschaft mit anderen, in der Öffentlichkeit oder privat, durch Lehre, Ausübung, Gottesdienst und Vollziehung von Riten zu bekunden.” – Er zog dann einen Vergleich zum Verständnis der Menschenrechte im Islam. Während in der Allgemeinen Erklärung der Religionswechsel ausdrücklich erlaubt ist, wird der Abfall vom Islam als schwerstes Vergehen betrachtet und ruft den Zorn Allahs auf die Apostaten herab. Im Koran, Sure 2,217, heißt es: “Sie (die Apostaten) werden Insassen des Höllenfeuers sein und (ewig) darin verweilen.” – Eine zusätzliche (weltliche) Bestrafung sieht das islamische Recht, die Sharia vor. Das ist in der Regel die Todesstrafe. Bei Frauen kann stattdessen lebenslange Haft verhängt werden. – Es gibt also eine Höherordnung von Koran und islamischem Gesetz. Hierin ist die Gefährlichkeit des Religionswechsels begründet. Auch wenn die Todesstrafe nicht durch ein staatliches Gericht verhängt wird, gibt es Todesbedrohung durch Verwandte und gesellschaftliche Stigmatisierung.

Trotz der Bedrohung kommen Muslime im Nahen und Mittleren Osten zum Glauben an Jesus Christus – zum Beispiel durch Radio- und Fernsehen – und konvertieren. Auch sie haben das Recht, ihren Erlöser kennenzulernen.  Christliche Mission, die durch die Allgemeine Erklärung abgedeckt ist, ist also – entgegen der weitverbreiteten öffentlichen Auffassung – positiv. Wahre Mission ist unaufdringlich und friedlich – Gott achtet die Freiheit des einzelnen.

Walter Flick von der IGFM schilderte dann die Situation der Christen in der Türkei, in Eritrea, in Pakistan, im Irak und in einem “Urlaubsparadies”, an das man in diesem Zusammenhang nicht denkt: Die Inselgruppe der Malediven. – In Pakistan gibt es das sogenannte Blasphemie-Gesetz, das häufig zur Verleumdung christlicher Nachbarn herangezogen wird: Es wird behauptet, dass dieser oder jener Christ Koranseiten verbrannt habe. Eine solche Behauptung hat beispielsweise dazu geführt, dass im letzten Jahr Christen bei lebendigem Leib in ihren Häusern verbrannt wurden.

Als Möglichkeit zur Hilfe wurden genannt: Das Gebet, der Einsatz für den “Gefangenen des Monats”, Öffentlichkeitsarbeit, finanzielle Unterstützung, kirchliche Gedenktage, Besuche von Christen in den betroffenen Ländern.

Heinz Josef Ernst

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Iran: Pastor verhaftet und “verschwunden”

Die Internationale Gesellschaft für Menschenrechte (IGFM) berichtet heute über das “Verschwinden” eines Pastors der Assyrischen-Evangelischen Kirche von Kermanshah (West Iran). Es handelt sich um Wilson Issavi; die Festnahme erfolgte am 2. Februar 2010 in Isfahan. Die Behörden verweigern jeden Kontakt zu ihm sowie Angaben zu seinem Haftort oder den Gründen für seine Verhaftung. Martin Lessenthin, Vorstandssprecher der IGFM, forderte die sofortige Freilassung des Geistlichen und wies darauf hin, dass der Iran völkerrechtlich bindende Abkommen ratifiziert hat, die Religionsfreiheit und rechtliche Mindeststandards festschreiben.

Pastor Issavi wurde in Isfahan festgenommen, wo er einen langjährigen Freund besuchte. Beamte des iranischen Geheimdienstes drangen am 2. Februar in die Wohnung ein und verhafteten den Pastor sowie den Gastgeber, dessen Ehefrau und eine weitere Besucherin. Außerdem nahmen sie ohne Angabe von Gründen und ohne Quittung viel vom persönlichen Eigentum des Ehepaares mit. Einen Haft- oder Durchsuchungsbefehl legten sie nicht vor. Bis heute hat Issavis Familie keine Auskunft erhalten, wo, warum oder wie lange der Pastor festgehalten wird, berichtet die IGFM weiter.

Die Behörden hatten die Sanierung des stark renovierungsbedürftigen historischen Kirchengebäudes in Kermanshah verboten. Bereits einem Monat vor seiner Verhaftung, am 2. Januar 2010, waren Beamte in Zivil in Issavis Wohnung eingedrungen, hatten die Kirche geschlossen, versiegelt und angeordnet, dass sie nicht wiedereröffnet werden dürfe. Es handelte sich bis dahin um die einzige noch geöffnete Kirche in der Region.

Religiöse Minderheiten werden drangsaliert. Von den rund 70 Millionen Einwohnern des Iran gehören heute noch ca. 100-250.000 den traditionellen christlichen Minderheiten an. Davon sind schätzungsweise 10.000 bis 20.000 Personen Assyrer. Die Zahl ehemaliger Muslime, die vom Islam zu Christentum übergetreten sind und einzeln oder in Untergrundgemeinden im Iran leben, ist unbekannt, wird aber ebenfalls auf mehrere Tausend geschätzt.

Seit der islamischen Revolution im Jahr 1979 bis heute werden zum Christentum übergetretene ehemalige Muslime ohne Angabe von Gründen verhaftet, ohne Kontakt zur Außenwelt in Haft gehalten, misshandelt und gefoltert. Viele Apostaten wurden und werden von Angehörigen staatlicher Organisationen, wie den Basij und den „Wächtern der Islamischen Revolution“ (Pasdaran), eingeschüchtert, angegriffen und misshandelt, mehrere gelten nach Verhaftung als „verschwunden“, so die IGFM.

Religionslosigkeit und fast alle Religionen sind de facto verboten. In der Islamischen Republik Iran werden neben dem Islam nur Christen, Juden und Zoroastrier als Religionsgemeinschaften offiziell anerkannt, wenn auch mit stark eingeschränkten Rechten in verschiedenen Rechtsbereichen. Dazu gehört eine Reihe von Einschränkungen bei der Religionsausübung. So wurden in den vergangenen Jahren mehrere Kirchen geschlossen oder in der Ausübung der Gottesdienste stark eingeschränkt.

Alle anderen Religionen, auch die übrigen Weltreligionen, sowie Religionslosigkeit sind de facto verboten. Vom Islam abgefallene Muslime werden von den iranischen Behörden verfolgt. Besonders betroffen davon ist die mit rund 150-300.000 Mitgliedern größte nichtmuslimische Minderheit des Iran, die Baha’i, die praktisch rechtlos sind. Selbst die islamische Minderheit der Sunniten darf in Teheran keine Moschee eröffnen.

Noch zwei Hinweise:

Vertreter verfolgter religiöser Minderheiten im Iran, darunter der Baha’i, der Sufis (Derwische), der Sunniten sowie evangelische und orthodoxe Christen sind als Gäste des Forums IRAN bei der diesjährigen Jahreshauptversammlung der IGFM am 27./28. März 2010 in Bonn anwesend.

Im Rahmen des Vortrags am 04.03.2010 in Villingen (Schwarzwald) mit dem Titel: “Christenverfolgung im Nahen und Mittleren Osten – Gefährlicher Religionswechsel“, kommt auch die Situation im Iran zur Sprache.

Heinz Josef Ernst


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Eritrea: Drohende Hungersnot und Islamisierung

“Eritrea muss seine Grenzen dringend wieder öffnen, um eine Hungersnot zu verhindern”, fordert der Seelsorger für die deutschsprachigen Katholiken im Nahen Osten, Msgr. Joachim Schroedel. Im Gespräch mit dem weltweiten katholischen Hilfswerk “Kirche in Not” befürchtet Schroedel, dass sonst “viele Menschen in Eritrea den Hungertod sterben müssen”. Von der Weltöffentlichkeit größtenteils unbemerkt spiele sich in dem nordostafrikanischen Land inzwischen ein humanitäres Drama ab. In den letzten Monaten habe sich die Situation nach Aussage Schroedels dramatisch verschärft. Wegen politischer Spannungen zwischen Äthiopien und Eritrea stehe der Handel zwischen beiden Ländern praktisch still. Versorgungsengpässe und Hunger seien in Eritrea darum inzwischen an der Tagesordnung.

Das Hauptproblem Eritreas sieht Schroedel vor allem in der autoritären Staatsführung unter Präsident Isaias Afewerki. Die Regierung leugne strikt alle Probleme im Land. Der Staat sei nicht ehrlich und lasse seine Bürger lieber verhungern, als Fehler zuzugeben. Auch Religions- und Pressefreiheit gebe es im Gegensatz zu offiziellen Behauptungen nicht. Die Kirche werde unterdrückt, viele christliche Hilfsorganisationen dürften inzwischen nicht mehr ins Land einreisen. Immer wieder erhalte er Berichte, dass katholische Ordensfrauen auf der Straße beschimpft würden, manche seien sogar des Landes verwiesen worden.

Schroedel vermutet einen Zusammenhang zwischen den Repressionen gegen Christen und der “Islamisierung” des Landes. Er befürchtet, dass sich in Eritrea bald ähnliche religiöse Spannungen wie in Nigeria aufbauen könnten, wenn nicht bald ein echter Dialog zwischen Christen und Muslimen vorangetrieben werde. Schroedel stellt fest: “In den knapp 15 Jahren, in denen ich als Seelsorger im Nahen Osten bin, ist die Situation für die Christen eindeutig schwieriger geworden.” Als eine qualifizierte Minderheit würden dort Christen im Alltag meist nur wie Bürger zweiter Klasse behandelt.

Die Volksentscheidung zum Minarettverbot in der Schweiz sei dagegen von den Muslimen in Nordafrika ohne Widerspruch akzeptiert worden. Es habe in Ägypten zum Beispiel keinerlei Demonstrationen gegen das Verbot gegeben und die Muslime hätten die Entscheidung akzeptiert, ohne dass eine “negative Stimmung” gegen Christen aufgekommen wäre.  – Quelle: Kirche in Not, 11.02.2010

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