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Iran: Abhängigkeit der Frauen soll noch verschärft werden

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Frankfurt am Main. Die iranische Regierung unter Mahmud Ahmadinedschad will durch einen verschärften Gesetzentwurf „zum Schutz der Familie“ die Polygamie erleichtern und die Stellung von Frauen im Iran noch weiter schwächen. Die Internationale Gesellschaft für Menschenrechte (IGFM) wies darauf hin, dass die Regierung mit Nachdruck versucht – gegen den erbitterten Widerstand von Frauenrechtlerinnen und Reformern – Zusätze zum Gesetz durchzusetzen. Am 30. August 2010 erklärte Parlamentspräsident Ali Laridschani, dass die umstrittenen Ergänzungen erneut an den Rechtsauschuss verwiesen sind – obwohl diese Artikel bereits vom Parlament verworfen wurden, so die IGFM.

Nach dem im Iran geltenden Rechtssystem, der Scharia, dürfen islamische Männer bis zu vier Ehefrauen gleichzeitig haben. Frauen ist die Ehe mit mehreren Männern dagegen strengstens verboten. Außerdem dürfen im Iran schiitisch-muslimische Männer zeitlich befristete Ehen ohne Versorgungsansprüche gegenüber der „Ehefrau“ eingehen, z.B. für eine Nacht oder für einen Geschlechtsverkehr. Iranische Frauenrechtlerinnen kritisieren diese Praxis als religiös legitimierte Prostitution.

Fundamentalistinnen befürworten erleichterte Polygamie. Die IGFM berichtet, dass islamische Hardliner im iranischen Parlament die Streichung der von der Regierung eingebrachten Artikel 23 und 24 bemängelten. Zu dieser Gruppe gehören auch Frauen, die mit Unterstützung von Präsident Ahmadinedschad und des „Führers“ der Islamischen Republik, Ayatollah Ali Khamenei, Abgeordnete werden konnten. Die Sprecherin der Frauenfraktion des iranischen Parlaments, Laleh Eftekhari, rechtfertigte die Schlechterstellung von Frauen in einem Interview mit der iranischen Nachrichtenagentur Mehr:

„Wir sollten nicht das nachplappern, was die internationale Gemeinschaft möchte. Nach den Geboten Gottes und der heiligen Scharia ist die Einwilligung der ersten Ehefrau zur erneuten Eheschließung nicht erforderlich.“ (…) „Die [islamischen] Rechtsgelehrten widersprechen der Notwendigkeit einer Erlaubnis durch die Ehefrau [für eine oder mehrere weitere Eheschließungen].“

Totale Abhängigkeit der Frauen. Die IGFM wies darauf hin, dass auch bei der aktuell geltenden Gesetzeslage Frauen weitere Ehen ihres Mannes nur schwer verhindern können. Durch die vom islamischen Recht geprägte gesellschaftliche und rechtliche Lage seien sie in aller Regel völlig von ihrem Ehemann abhängig und könnten von ihm ohne Angabe von Gründen und praktisch ohne Unterhalt jederzeit verstoßen werden, kritisiert die IGFM. – Quelle: IGFM, 31.08.2010

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