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Suizidbeihilfe – steht ein weiterer ethischer Dammbruch bevor?

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Gibt es nach dem Tabubruch bei der embryonalen Stammzellenforschung und der Präimplantationsdiagnostik (PID) jetzt auch einen Dammbruch beim Thema ‚Sterbehilfe‘? Die Kirchen in Deutschland sind hierbei uneins und entfernen sich in bioethischen Fragen immer weiter voneinander. Wie die katholische „Tagespost“ am 10. November 12 berichtet, hat der evangelische Bischof und EKD-Chef Nikolaus Schneider mit seiner Äußerung zur seelsorgerischen Begleitung von Suizidwilligen für erhebliches Aufsehen und Irritationen gesorgt: „…es wird Situationen geben, in denen auch Christen die Entscheidung von Menschen für ein selbstbestimmtes Sterben gegen ihre eigene Überzeugung respektieren und ihnen eine mitfühlende und seelsorgliche Begleitung nicht verweigern.“ Auf irritierte Nachfragen ruderte Schneider nicht zurück und bekräftigte: „Wenn ein Mensch intensiv darum bittet, dann mache ich mir nach der reinen Lehre auch die Hände schmutzig…“

Christdemokraten für das Leben (CDL) fordern Strafbarkeit der Suizidbeihilfe. Zu der aktuellen Diskussion um die Ausweitung der Suizidbeihilfe (§ 217 StGB) und die politisch beabsichtigte Mitwirkung von Ärzten nimmt die CDL-Bundesvorsitzende, Mechthild Löhr heute in Münster Stellung und verweist auf das >>>CDL-Positionspapier: „Mitwirkung am Suizid und Autonomie am Lebensende“:

„Das Leben mit dem Tod lautet der Titel der diesjährigen ARD-Themen-Woche, die in diesen Tagen die Frage nach dem Umgang mit Sterbenden in den Mittelpunkt stellt.

Auch der Bundestag wird sich am 29. November in erster Lesung mit einem neuen § 217 StGB und der gewerbsmäßigen Förderung der Selbsttötung befassen. Bundesjustizministerin Leutheusser Schnarrenberger, die auch gleichzeitig Beiratsmitglied der Humanistischen Union ist, hat sich inzwischen mehrfach öffentlich zudem für den ärztlich assistierten Suizid ausgesprochen, der in Deutschland seit 1945 durch die ärztliche Berufsordnung untersagt war.

Noch im Mai 2011 hat sich die Bundesärztekammer wiederum in ihrer neuen Musterordnung im § 16 eindeutig gegen eine Zulassung des ärztlich assistierten Suizid in Deutschland positioniert. Diese Musterordnung ist jedoch für die Landesärztekammern leider nicht bindend.

Daher ist bemerkenswert, dass inzwischen schon die Ärztekammern von Bayern, Baden-Württemberg, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein den § 16 der beim Deutschen Ärztetag 2011 beschlossenen Muster-Berufsordnung nicht übernommen haben. Sollte der jetzt vorliegende Gesetzentwurf zum § 217 StGB, der bisher erstaunlicherweise noch ohne jede Alternative seitens der Parlamentarier ist, vom Bundestag durchgewunken werden, wäre zukünftig jede Suizidbeihilfe in Deutschland rechtlich problemlos – privat wie öffentlich – anzubieten und durchzuführen, solange sie ohne Entgelt und Bezahlung geschieht. Dies wäre ein weiterer ethischer Dammbruch durch die Gesetzgebung, der die Solidarität der Generationen untereinander und in der alternden Gesellschaft schwer belasten wird.

Die CDL hat sich in ihrem grundlegenden Positionspapier bereits frühzeitig an der Diskussion beteiligt und die Strafbarkeit jeder Form der Mitwirkung am Suizid in einem neuen § 217 StGB gefordert. Dies entspricht zum Beispiel der derzeitig in Österreich geltenden Rechtslage.

Die Stellungnahme enthält dazu die wesentlichen Argumente. Als Bestätigung ihrer Position erkennt die CDL u.a. die Stellungnahmen des nationalen Suizidpräventionsprogramms oder Deutschen Gesellschaft für Suizidforschung (DGS) an, die ebenso wie die Bundesärztekammer vor einer generellen Zulassung von Sterbehilfe warnen.

Wenn Menschen sich mit dem Gedanken tragen, ihrem Leben ein Ende zu setzen, sind sie in der Regel in einer verzweifelten Lebenssituation, wünschen sich aber tatsächliche Hilfe, Beistand, Zuwendung und Schmerzenslinderung. Sobald stattdessen öffentlich und organisiert sogar professionelle Beihilfe für einen schnellen Tod angeboten wird, wie dies heute schon durch manche Sterbehilfevereine „gemeinnützig“ geschieht, setzt unsere Gesellschaft letztlich inhumane Signale.

Wenn bereits jetzt die Bundesjustizministerin den Ärzten vorwirft, Suizidhilfe zu verweigern, statt eine ärztlich unterstützte Selbsttötung zu ermöglichen, zeigt dies auf, wie radikal und gefährlich die Wende ist, die durch die Entscheidung des Bundestags vorbereitet werden soll. Die Erfahrungen in europäischen Nachbarländern belegen, dass sehr schnell aus dem allgemeinen Angebot der Suizidbeihilfe die individuelle und soziale Erwartung erwächst, sich und die anderen am Ende des Lebens zügig von der Last des Leidens und Sterbens zu befreien.“

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2 Kommentare

  1. Sehr geehrter Herr Ernst,
    Sie schreiben “wäre zukünftig jede Suizidbeihilfe in Deutschland rechtlich problemlos – privat wie öffentlich – anzubieten und durchzuführen, solange sie ohne Entgelt und Bezahlung geschieht. Dies wäre ein weiterer ethischer Dammbruch durch die Gesetzgebung”.

    Sie verstehen da etwas falsch. Das IST bereits Realität in Deutschland, denn die Suizidbeihilfe als solche ist grundsätzlich straflos.

    Das Gesetz stellt etwas mehr unter Strafe, ändert aber nichts an der bestehenden Rechtslage. Ihr behaupteter Dammbruch ist schon geltendes Recht.

    Wo ist also Ihr Problem?

  2. Mir war bisher nicht bekannt, dass schon bisher Suizidbeihilfe in Deutschland faktisch problemlos sein soll. Ich habe mich bei dem Artikel an den Publikationen der CDL und an der jüngsten Äußerung von Nikolaus Schneider orientiert. Wenn Sie nach “meinem Problem” fragen: Es ist doch ein Unterschied, ob etwas straffrei praktiziert wird, obwohl es verboten ist, oder ob es durch eine Gesetzesänderung legitimiert wird.

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