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Nordkorea: Flüchtlinge von Folter und Todesstrafe bedroht

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Peking/Pjöngjang. Die südkoreanische Präsidentin Park Geun-hye hat am Montag Nordkorea aufgefordert, die Sicherheit von nordkoreanischen Flüchtlingen zu garantieren, die China kurz zuvor in das stalinistische Nordkorea abgeschoben hat. Die Internationale Gesellschaft für Menschenrechte (IGFM) weist darauf hin, dass den Flüchtlingen in Nordkorea Folter und Tod drohten und die Volksrepublik China durch die Abschiebung bindendes Völkerrecht missachte. „Südkorea nimmt jeden nordkoreanischen Flüchtling auf. Chinas Abschiebepraxis ist nicht nur völlig unnötig, sie ist ein Verbrechen! Die Vereinten Nationen dürfen dazu nicht schweigen,“ betonte IGFM-Vorstandssprecher Martin Lessenthin.

Anlass für die offene Intervention der südkoreanischen Regierung war die Auslieferung von neun jugendlichen Nordkoreanern an China durch Laos. Laos hatte nach Angaben der IGFM bisher Flüchtlingen aus Nordkorea den Transit nach Südkorea ermöglicht und galt als Etappenziel einer der wenigen möglichen Fluchtrouten.

Die Volksrepublik Nordkorea leidet durch ihre staatlich gelenkte Misswirtschaft vor allem seit Anfang der neunziger Jahre unter immer größeren Versorgungsproblemen, die in eine der größten Hungerkatastrophen des 20. Jahrhunderts mündeten. Allein zwischen 1994 und 1998 sind rund 2-3 Millionen Menschen an Hunger und den Folgen von Unterernährung gestorben. Menschen flüchten nach China, um Nahrung und Arbeit zu finden und um vor dem Terror des Regimes zu fliehen. Die Gesamtzahl der Flüchtlinge ist unbekannt. Viele versuchen innerhalb der koreanischen Minderheit in der Volksrepublik China unterzutauchen. Andere wagen die weitere Flucht über Laos und Thailand nach Südkorea. Inzwischen lebten rund 23.000 Nordkoreaner im demokratischen Südkorea.

China bricht Völkerrecht. Die IGFM kritisierte die chinesische Regierung scharf. China breche als Mitglied des Weltsicherheitsrates seit Jahrzehnten systematisch bindendes Völkerecht und Menschenrechtsverträge. Unter anderem die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen und die Anti-Folterkonvention, so die IGFM weiter.

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