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Sind Katholiken konservativ?

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HERR, wie lange noch?

Gib Frieden, Herr, gib Frieden,
die Welt nimmt schlimmen Lauf.
Recht wird durch Macht entschieden,
wer lügt, liegt obenauf.
Das Unrecht geht im Schwange,
wer stark ist, der gewinnt.
Wir rufen: Herr, wie lange?
Hilf uns, die friedlos sind.

Das Wort Gottes ist unser Wegweiser

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Weltfrauentag: Genitalverstümmelung ein Verbrechen!

Frankfurt am Main. Der 8. März ist der Weltfrauentag. Die Internationale Gesellschaft für Menschenrechte (IGFM) wies aus diesem Anlass auf erhebliche Rückschritte für Frauen und ihre Rechte in vielen Teilen der Welt hin. Wichtigste Ursache für die negative Entwicklung seien der erhebliche Einfluss- und Machtgewinn des politischen Islams. Besonders gravierend sei die Entwicklung in Ägypten. Die IGFM warnte, dass die dort herrschenden Muslimbrüder seit Anfang Januar das Verbot der weiblichen Genitalverstümmelung de facto außer Kraft gesetzt hätten und diese grausamen und frauenverachtenden Praktiken ebenso propagieren wie ihr archaisches Frauenbild.

Die IGFM begrüßt vor diesem Hintergrund den von der SPD am 19. Februar vorgelegten Gesetzesänderungsantrag zur weiblichen Genitalverstümmelung und die bereits im Jahr 2011 von den Grünen eingebrachte Gesetzesinitiative. Die IGFM appellierte an alle Parteien des Bundestages, die Hochstufung zu einem eigenen Straftatbestand innerhalb der schweren Körperverletzung zu unterstützen. Gleichzeitig sieht die IGFM aber weitergehenden Handlungsbedarf innerhalb Deutschland.

Nach Schätzungen sind in Deutschland etwa 25.000 Mädchen und Frauen von Genitalverstümmelung betroffen oder bedroht. Weltweit liegt die Zahl der Opfer bei rund 140 Millionen. Mädchen würden aus Deutschland in die Heimatländer ihrer Eltern zurückgebracht, und dort verstümmelt. Eine praktikable rechtliche Handhabe gegen diese Verbrechen fehle bisher, so die IGFM. Dringend notwendig seien auch systematisch eingesetzte fremdsprachliche Informations- und Beratungsangebote, die Eltern auf die zum Teil katastrophalen Folgen von Genitalverstümmelungen und auf die deutsche Rechtslage aufmerksam machten.

25 – 30 Prozent Todesopfer, chronische Schäden „Der geläufige Begriff ‚Beschneidung‘ ist irreführend und verharmlosend. Es handelt sich dabei um ein Verbrechen! Mit dem offenen oder stillschweigenden Segen religiöser Autoritäten werden noch heute Millionen von Mädchen traumatisiert, die ihr Leben lang an den Folgen leiden“, kritisiert IGFM-Vorstandssprecher Martin Lessenthin. Die WHO schätzt die Zahl der unmittelbaren Todesfälle auf jährlich drei bis sieben Prozent oder 60 000 bis 140 000 Tote. Durch spätere Komplikationen erhöhe sich die Todesrate auf 25 bis 30 Prozent. Außerdem steige das Sterblichkeitsrisiko von Säuglingen verstümmelter Frauen während der Geburt ebenfalls um 25 bis 30 Prozent.

Ägypten: Verstümmelung verboten und doch gefördert „Die Vergangenen Jahre haben gezeigt, dass die bisherigen Anstrengungen zur Überwindung dieser Grausamkeiten nicht ausreichen“, so die IGFM weiter. Obwohl in Ägypten Genitalverstümmelung gesetzlich verboten ist, ermutigte Präsident Mursi im staatlichen Fernsehen diese Praxis. Muslimbrüder und die mit ihnen verbündeten ultra-fundamentalistischen Salafisten würden nach Angaben der IGFM in Oberägypten offen die Verstümmelung von Frauen und Mädchen propagieren und mit mobilen Arztgruppen kostenlose Verstümmelungen vor Ort anbieten.

Nach verschiedenen Schätzungen sind zwischen 91 und 97 Prozent aller Frauen und Mädchen ab 15 Jahren in Ägypten „beschnitten“. Vor allem im Süden an der Grenze zum Sudan sei ein Teil von ihnen sogar infibuliert. Bei der Infibulation werden nicht nur große Teile der weiblichen Genitalien herausgeschnitten, sondern die Vagina bis auf eine winzige Restöffnung zugenäht, so dass sie verwächst. Diese Narbe wird dann bei jedem Verkehr gewaltsam – mit einem Messer – vom Ehemann aufgeschnitten.

>>>Weitere Informationen zur Menschenrechtslage in Ägypten 

>>>Facebook-Seite der Internationalen Gesellschaft für Menschenrechte

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IGFM: Vietnam soll inhaftierte Buddhisten umgehend freilassen

Frankfurt am Main / Phu Yen. Wegen angeblicher „subversiver Aktivitäten“ wurden 22 Mitglieder einer buddhistischen Religionsgemeinschaft vom Volksgericht der zentralvietnamesischen Provinz Phu Yen am 4. Februar 2013 zu hohen Haftstrafen verurteilt: lebenslängliche Haft für den Gründer, Pham Van Thu, und insgesamt 299 Jahre Haft für die restlichen 21 Mitglieder, berichtet die Internationale Gesellschaft für Menschenrechte (IGFM). Karl Hafen, geschäftsführender Vorsitzender der IGFM, fordert Vietnam auf, die inhaftierten Buddhisten umgehend freizulassen und das Grundrecht auf Religionsfreiheit zu respektieren.

Die Verhaftungswelle gegen die buddhistische Religionsgemeinschaft „Hoi Dong Cong Luat Cong An Bia Son“ begann am 5. Februar 2012. An diesem und dem darauffolgenden Tag wurden bei einer Polizeirazzia Pham Van Thu und acht weitere Mitglieder der Religionsgemeinschaft unter dem Vorwand des „Missbrauchs der freiheitlichen und demokratischen Rechte“ verhaftet. Später wurde die Anschuldigung in „Subversive Aktivitäten zum Umsturz der Regierung“ nach Art. 79 des StGB Vietnams umgeändert, so die IGFM.

Laut Polizeibehörden habe die Gemeinschaft eine Firma gegründet, die ökologischen Tourismus auf ihrem 48 Hektar großen Besitz auf dem Berg Bia-Son anbot. Der Gemeinschaft gehörten rund 300 Mitglieder im In- und Ausland an, die „mit friedlichen Mitteln“ die kommunistische Regierung Vietnams stürzen wollen, so die Anklage. Dies bezieht sich auf konfiszierte Schriften der Gemeinschaft, in denen die Regierungspolitik kritisiert werde. Regierungstreue Zeitungen beschuldigten die Gemeinschaft, die revolutionären und sozialistischen Gedanken aus dem gesellschaftlichen Leben drängen und Zweifel an der Führung der Kommunistischen Partei Vietnams säen zu wollen.

In dem bis zum 4. Februar 2013 auf fünf Verhandlungstage angesetzten Prozess unter Ausschluss der Öffentlichkeit wurde das härteste Urteil gegen eine Religionsgemeinschaft in den letzten Jahrzehnten verhängt: Einmal lebenslang und insgesamt 299 Jahre Haft für 21 weitere Personen, verteilt auf Haftstrafen zwischen zehn und siebzehn Jahren. Ein Augenzeuge berichtete, dass die Angeklagten vehement ihre Unschuld beteuert haben. Sie sagten aus, dass sie friedliche Menschen seien und sich ausschließlich für religiöses Leben interessieren. Sie hätten keinesfalls politische Ambitionen gehabt, als sie an ihrem Umweltschutzprojekt arbeiteten. Die staatlich eingesetzten Pflichtverteidiger plädierten dagegen auf Teilschuld und Strafminderung, so die IGFM.

Die Religionsgemeinschaft wurde 1968 unter dem Namen „An Dan Dai Dao“ in Südvietnam gegründet. Nach der Machtübernahme durch die Kommunisten 1975 wurde sie verboten. Zwölf ihrer Pagoden wurden zerstört, vier Mitglieder wählten als Zeichen des Protests den Freitod durch Selbstverbrennung. Der Gründer der Gemeinschaft, Pham Van Thu, und mehrere Mitglieder wurden verhaftet und in Umerziehungslager geschickt. 1991 kehrte Pham Van Thu, der nach Freilassung ins Exil gegangen war, in seine Heimat zurück und rief seine religiöse Gemeinschaft unter dem neuen Namen „Hoi Dong Cong Luat Cong An Bia Son“ wieder ins Leben. Seit 2004 arbeitete die Gruppe an der Bewaldung und Bebauung des 48 Hektar großen Umweltschutzgebietes Bia-Son und baute es zu einer touristischen Attraktion aus. 

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Tag der Menschenrechte: Nordkorea im Fokus

Im Hinblick auf den Tag der Menschenrechte am 10. Dezember gab die Internationale Gesellschaft für Menschenrechte (IGFM)  heute in Berlin eine Pressekonferenz: Während die Erinnerung an die unfassbaren Grausamkeiten in den Lagern der Nationalsozialisten vorbildlich wach gehalten werde, ignoriere die deutsche Außenpolitik das aktuelle hunderttausendfache Elend von Lagerhäftlingen in Nordkorea. Die kommunistische Diktatur mit ihrem grotesken Führerkult werde außenpolitisch nur wahrgenommen, wenn sie ausgerechnet für den Tag der Menschenrechte den Test einer Interkontinentalrakete vorbereite. Mit dieser Kritik forderte die IGFM heute von der Bundesregierung, ihre diplomatische Zurückhaltung insbesondere gegenüber Nordkoreas Schutzmacht, der Volksrepublik China, aufzugeben.

„Der Schlüssel für eine Lösung der Probleme in Nordkorea liegt in Peking“, betont die IGFM. Doch China wird erst handeln, wenn Europa die Komplizenschaft Pekings an den Menschenrechtsverbrechen Nordkoreas offen anspricht. Bis dahin würden weiter Menschen auf dem Altar der diplomatischen Zurückhaltung geopfert, kritisiert die IGFM weiter. China beteilige sich sogar aktiv daran, die Zahl der Lagerhäftlinge in der stalinistischen Einparteiendiktatur noch zu erhöhen. Die völlig gescheiterte Planwirtschaft Nordkoreas verursachte in den 90er Jahren den Hungertod von zwei bis drei Millionen Menschen. Seither sind mehrere Hunderttausend Nordkoreaner aus ihrer Heimat nach China geflohen. Obwohl das demokratische Südkorea bereit ist, sämtliche Flüchtlinge aufzunehmen, schieben die chinesischen Behörden alle aufgegriffenen Flüchtlinge nach Nordkorea zurück – nach Aussage von nordkoreanischen Überläufern direkt in ein Lagersystem, in dem geradezu unvorstellbare Zustände herrschen.

Im Lager geboren – versklavt – gefoltert – geflohen. Shin Dong-Hyuk ist ein Überlebender dieses Lagersystems. In Deutschland bekannt geworden ist er durch den Kinofilm „Camp 14“. Auf der Pressekonferenz der IGFM berichtet er über die Zustände im Nordkoreanischen Gulag. Von völliger Unterwerfung, Indoktrination einem Leben aus Arbeit, Hunger, Demütigung und Folter. Einem Leben ohne fließendes Wasser, ohne Betten und ohne Toilettenpapier aber mit allmächtigen Wärtern, die dort herrschen, strafen und vergewaltigen. Shin, der selbst im Lager Nummer 14 geboren wurde, berichtet unter anderem, dass dort ein Mädchen stundenlang geschlagen wurde, bis es schließlich an seinen Verletzungen verstarb. Ihr „Vergehen“? In ihrer Hosentasche fand ein Lehrer fünf Getreidekörnchen.

In der „Demokratischen Volksrepublik Korea“ sind nach Angaben der IGFM sechs sehr große Hauptlager bekannt, daneben etwa 200 kleinere Nebenlager und andere Strafeinrichtungen. Die Zahl der Häftlinge ist unbekannt, die Schätzungen schwanken zwischen 150.000 und 250.000 Menschen, die aus nichtigen Gründen – oder völlig ohne Grund – ein Sklavendasein fristen. Manche sind in Haft, weil Vorfahren von ihnen aus Südkorea stammten, andere weil Familienangehörige nach China geflohen sind. Wie die IGFM unterstreicht, zeigen Satellitenaufnahmen, dass die Lager in den vergangenen Jahren weiter gewachsen sind. Dennoch leugnet Nordkorea ihre Existenz. Die Volksrepublik China ignoriert sie „ebenso wie die deutsche Außenpolitik“ beklagt IGFM-Vorstandssprecher Martin Lessenthin.

>>>Weitere Informationen zu Nord-Korea

>>>Facebook-Seite der Internationalen Gesellschaft für Menschenrechte

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Suizidbeihilfe – steht ein weiterer ethischer Dammbruch bevor?

Gibt es nach dem Tabubruch bei der embryonalen Stammzellenforschung und der Präimplantationsdiagnostik (PID) jetzt auch einen Dammbruch beim Thema ‚Sterbehilfe‘? Die Kirchen in Deutschland sind hierbei uneins und entfernen sich in bioethischen Fragen immer weiter voneinander. Wie die katholische „Tagespost“ am 10. November 12 berichtet, hat der evangelische Bischof und EKD-Chef Nikolaus Schneider mit seiner Äußerung zur seelsorgerischen Begleitung von Suizidwilligen für erhebliches Aufsehen und Irritationen gesorgt: „…es wird Situationen geben, in denen auch Christen die Entscheidung von Menschen für ein selbstbestimmtes Sterben gegen ihre eigene Überzeugung respektieren und ihnen eine mitfühlende und seelsorgliche Begleitung nicht verweigern.“ Auf irritierte Nachfragen ruderte Schneider nicht zurück und bekräftigte: „Wenn ein Mensch intensiv darum bittet, dann mache ich mir nach der reinen Lehre auch die Hände schmutzig…“

Christdemokraten für das Leben (CDL) fordern Strafbarkeit der Suizidbeihilfe. Zu der aktuellen Diskussion um die Ausweitung der Suizidbeihilfe (§ 217 StGB) und die politisch beabsichtigte Mitwirkung von Ärzten nimmt die CDL-Bundesvorsitzende, Mechthild Löhr heute in Münster Stellung und verweist auf das >>>CDL-Positionspapier: „Mitwirkung am Suizid und Autonomie am Lebensende“:

„Das Leben mit dem Tod lautet der Titel der diesjährigen ARD-Themen-Woche, die in diesen Tagen die Frage nach dem Umgang mit Sterbenden in den Mittelpunkt stellt.

Auch der Bundestag wird sich am 29. November in erster Lesung mit einem neuen § 217 StGB und der gewerbsmäßigen Förderung der Selbsttötung befassen. Bundesjustizministerin Leutheusser Schnarrenberger, die auch gleichzeitig Beiratsmitglied der Humanistischen Union ist, hat sich inzwischen mehrfach öffentlich zudem für den ärztlich assistierten Suizid ausgesprochen, der in Deutschland seit 1945 durch die ärztliche Berufsordnung untersagt war.

Noch im Mai 2011 hat sich die Bundesärztekammer wiederum in ihrer neuen Musterordnung im § 16 eindeutig gegen eine Zulassung des ärztlich assistierten Suizid in Deutschland positioniert. Diese Musterordnung ist jedoch für die Landesärztekammern leider nicht bindend.

Daher ist bemerkenswert, dass inzwischen schon die Ärztekammern von Bayern, Baden-Württemberg, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein den § 16 der beim Deutschen Ärztetag 2011 beschlossenen Muster-Berufsordnung nicht übernommen haben. Sollte der jetzt vorliegende Gesetzentwurf zum § 217 StGB, der bisher erstaunlicherweise noch ohne jede Alternative seitens der Parlamentarier ist, vom Bundestag durchgewunken werden, wäre zukünftig jede Suizidbeihilfe in Deutschland rechtlich problemlos – privat wie öffentlich – anzubieten und durchzuführen, solange sie ohne Entgelt und Bezahlung geschieht. Dies wäre ein weiterer ethischer Dammbruch durch die Gesetzgebung, der die Solidarität der Generationen untereinander und in der alternden Gesellschaft schwer belasten wird.

Die CDL hat sich in ihrem grundlegenden Positionspapier bereits frühzeitig an der Diskussion beteiligt und die Strafbarkeit jeder Form der Mitwirkung am Suizid in einem neuen § 217 StGB gefordert. Dies entspricht zum Beispiel der derzeitig in Österreich geltenden Rechtslage.

Die Stellungnahme enthält dazu die wesentlichen Argumente. Als Bestätigung ihrer Position erkennt die CDL u.a. die Stellungnahmen des nationalen Suizidpräventionsprogramms oder Deutschen Gesellschaft für Suizidforschung (DGS) an, die ebenso wie die Bundesärztekammer vor einer generellen Zulassung von Sterbehilfe warnen.

Wenn Menschen sich mit dem Gedanken tragen, ihrem Leben ein Ende zu setzen, sind sie in der Regel in einer verzweifelten Lebenssituation, wünschen sich aber tatsächliche Hilfe, Beistand, Zuwendung und Schmerzenslinderung. Sobald stattdessen öffentlich und organisiert sogar professionelle Beihilfe für einen schnellen Tod angeboten wird, wie dies heute schon durch manche Sterbehilfevereine „gemeinnützig“ geschieht, setzt unsere Gesellschaft letztlich inhumane Signale.

Wenn bereits jetzt die Bundesjustizministerin den Ärzten vorwirft, Suizidhilfe zu verweigern, statt eine ärztlich unterstützte Selbsttötung zu ermöglichen, zeigt dies auf, wie radikal und gefährlich die Wende ist, die durch die Entscheidung des Bundestags vorbereitet werden soll. Die Erfahrungen in europäischen Nachbarländern belegen, dass sehr schnell aus dem allgemeinen Angebot der Suizidbeihilfe die individuelle und soziale Erwartung erwächst, sich und die anderen am Ende des Lebens zügig von der Last des Leidens und Sterbens zu befreien.“

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Kuba: Urlaubsparadies – aber unmenschliches Regime

Havanna/Frankfurt am Main. Zwölf Mitglieder der Vereinigung „Pastores por el Cambio“ („Pastoren für den Wandel“) wurden am 12. November in Bayamo, der Hauptstadt der ostkubanischen Provinz Granma, von Polizisten und Staatssicherheitsbeamten verhaftet. Nach Auskunft des Vorsitzenden der Organisation, Antonio Rodríguez Estrada, wollten die Pastoren Hilfsgüter für Hurrikanopfer mit einem Lastwagen nach Santiago de Cuba bringen, als Beamte sie am Busterminal von Bayamo festnahmen, berichtet die Internationale Gesellschaft für Menschenrechte (IGFM). Sämtliche Hilfsgüter wurden beschlagnahmt. Von den verhafteten Pastoren fehlt bisher jede Spur und die kubanischen Medien verschwiegen die Festnahme der Pastoren, berichtet die IGFM weiter.

Rodríguez Estrada teilte der IGFM mit, dass die Pastoren den Opfern des Hurrikans Lebensmittel wie Reis, Bohnen, Erbsen und Nudeln sowie Kleidung bringen wollten, die sie von den Einwohnern Bayamos gesammelt hatten. Bereits am vergangenen Freitag seien einige Mitglieder der „Pastoren für den Wandel„ von Beamten gewarnt worden, dass es ihnen verboten sei, Hilfsgüter nach Santiago de Cuba zu bringen. „Die Beamten sagten uns am Freitag, dass wir die gesammelten Hilfsgüter beim Komitee zur Verteidigung der Revolution (CDR) oder der Organisation für Glaubensfragen abgeben sollen. Sie seien die einzigen, die Hilfe bringen dürften“, so Rodgríguez. „Wir aber wiederholten, dass wir keiner staatlichen Organisation vertrauen.“

Immer wieder Verhaftungen von Pastoren wegen Predigen an öffentlichen Plätzen. Die unabhängige evangelische Organisation „Pastoren für den Wandel“ wurde am 10. April 2012 gegründet und zählt mehr als 100 Pastoren aus verschiedenen Regionen Kubas zu ihren Mitgliedern, erklärt Roberto de la Jesus Guerra, Mitgründer der IGFM Kuba und Leiter der regimekritischen Nachrichtenagentur Hablemos Press. Seit der Gründung der Pastorenvereinigung werden ihre Mitglieder immer wieder verhaftet, weil sie ohne staatliche Genehmigung auf öffentlichen Plätzen predigen. Nach Angabe von Pastor César Serrano verweigern die kubanischen Behörden den Pastoren die Genehmigung, Kirchen zu bauen oder Räumlichkeiten zu mieten, in denen sich die Gemeinden versammeln können.

Regierungsbehörden beanspruchen Monopol auf Katastrophenhilfe. Die IGFM verurteilt das Vorgehen des Castro-Regimes gegen die Pastoren. „Der totalitär geführte kubanische Staat beansprucht für sich das alleinige Recht, die Hilfe der kubanischen Bevölkerung und aus dem Ausland unter den betroffenen Opfern zu verteilen. Dabei werden die Anhänger des Regimes bevorzugt und durch den Sturm in Not geratene Regimekritiker ihrem Schicksal überlassen. Dass Pastoren sogar verhaftet und verschleppt werden, weil sie Hilfsgüter zu den Opfern des Hurrikans bringen wollen, ist ein weiterer Beweis für die Unmenschlichkeit des Regimes“, so IGFM-Vorstandssprecher Martin Lessenthin. „Die kubanische Bevölkerung wird über solche Übergriffe nicht informiert. Die absolute Kontrolle des Staates über die Medien ermöglicht dem Regime fortgesetzte Desinformation. Dass Regierungsbehörden ein Monopol auf Katastrophenhilfe beanspruchen zeigt, dass Raúl Castro seine eigenen Interessen über die seines Volkes stellt.“

>>>Weitere Informationen zur Menschenrechtslage in der Republik Kuba
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Ägypten: Aufruhr wegen Entführung und Zwangsverheiratung einer 14jährigen

Kairo/Frankfurt am Main. Der Fall der entführten 14-jährigen Koptin Sarah Ishaq Abdul Malek sorgt in der ägyptischen Hafenstadt Marsa Matruh für Aufruhr. Das Mädchen wurde am 30. September zum letzten Mal gesehen und hat nach Angaben der radikalislamischen Salafistischen Front „aus freien Stücken“ einen Muslim geheiratet. Die Internationale Gesellschaft für Menschenrechte (IGFM) kritisiert, dass dem Fall seitens der ägyptischen Behörden zu wenig Aufmerksamkeit geschenkt wird, obwohl Sarah Ishaq auch nach ägyptischem Recht noch nicht heiratsfähig ist.

Der in Frankfurt am Main ansässigen IGFM liegt eine Geburtsurkunde vor, die belegt, dass das Mädchen minderjährig ist und erst am 1. August 1998 geboren wurde. In der vergangenen Woche setzten sich zahlreiche ägyptische NGOs sowie der Nationale Frauenrat (NCW) für eine genauere Untersuchung des Falls und eine Rückführung des Mädchens zu seiner Familie ein.

Wie die IGFM erläutert, wurde Sarah Ishaq am 30. Oktober 2012 vor ihrem Schulgebäude zum letzten Mal gesehen. Nachdem ihr Vater der örtlichen Polizei Bericht erstattet hatte, bekam er einen anonymen Anruf, in dem ihm mitgeteilt wurde, dass er seine Tochter niemals wieder sehen würde. Die Familie erhielt daraufhin Informationen, dass ihre Tochter angeblich einen 27-jährigen Muslim mit dem Namen Mahmoud Abu Zied Abdel Gawwad geheiratet hätte.

Salafisten und örtliche Behörden leugnen Entführung der Minderjährigen. Die radikalislamische Organisation „Salafistische Front“, die erst kürzlich eine eigenen Partei mit dem Namen al-Scha’ab („Das Volk“) gegründet hat, leugnet, dass Sarah Ishaq entführt wurde. „Das Mädchen ist zum Islam konvertiert und hat aus freiem Willen einen Muslim geheiratet. Wir lehnen daher alle Versuche von Menschenrechtsorganisationen, der Zivilgesellschaft und dem Nationalen Frauenrat ab, sie zu ihrer Familie zurückzuschicken“, stellt Khalid al-Masri in einem offiziellen Statement der „Salafistischen Front“ am 29. Oktober fest.

Nach Angabe von Generalmajor Amin Azz al-Din, dem Sicherheitsdirektor der Provinz Matruh, hatte Sarah Ishaq Differenzen mit ihrer Familie, die Suche nach ihr werde selbstverständlich fortgesetzt. Nach Angabe der örtlichen Polizei sei Sarah überhaupt nicht entführt worden. „Diese Information ist falsch“, so Mahmoud Sayed, Beamter der örtlichen Polizei.

Vermehrte Entführung und Zwangsislamisierung koptischer Mädchen seit dem Sturz Mubaraks. Die IGFM kritisiert das mangelnde Engagement der ägyptischen Behörden, den Fall aufzuklären. „Durch das nachlässige Handeln von Polizei- und Sicherheitskräften wird der Fall verschleppt, obwohl die Gesetzeslage eindeutig ist“. Sei dem Sturz Mubaraks erreichen die IGFM vermehrt Klagen bezüglich der Entführung und Zwangsislamisierung koptischer Mädchen. Die ägyptische NGO “Vereinigung für Opfer von Verschleppung und Entführung” registrierte im vergangenen Jahr 75 Fälle von Entführungen koptischer Minderjähriger.

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Heiratsalter von 9 Jahren verstößt gegen die Menschenwürde

Frankfurt am Main. Aus Anlass des Weltkindertages am 20. September weist die Internationale Gesellschaft für Menschenrechte (IGFM) auf die zunehmende Verheiratung von jungen Mädchen unter zehn Jahren hin. Wie die IGFM erläutert, habe der Rechtsausschuss des von islamischen Hardlinern dominierten iranischen Parlaments angekündigt, das Mindestheiratsalter von Mädchen von 13 auf neun Jahre zu senken. Schon jetzt sei die Verheiratung von Mädchen unter 13 Jahren in der Islamischen Republik möglich und auch gängige Praxis. Notwendig seien lediglich der Wille des Vormundes – in der Regel des Vaters – und eine richterliche Genehmigung.

Die Mehrheit der Iraner lehne diese Praxis entschieden ab. Im Durchschnitt liege im Iran das Heiratsalter von Frauen zwischen 22 und 29 Jahren und bei Männern zwischen 27 und 34 Jahren. Dennoch sei der Anteil von verheirateten jungen Mädchen in den vergangenen Jahren stark gestiegen. Nach offiziellen Angaben lag die Zahl von Mädchen, die bei ihrer Heirat unter 15 Jahre alt waren im Jahr 2006 bei 33.383, im Jahr 2009 jedoch schon bei 43.459. Die Zahl der Mädchen, die mit unter zehn Jahren verheiratet wurden, stieg von 449 Mädchen im Jahr 2009 auf 716 Mädchen im Jahr 2010.

Rechtlich Verheiratung von Säuglingen möglich. Grundlage für diese Rechtspraxis sei nach Angaben der IGFM die Berufung auf das Vorbild des Propheten Muhammad, der im Alter von über 50 Jahren seine sechsjährige Lieblings-„Frau“ heiratete. Er „konsumierte“ die Ehe nach islamischer Überlieferung als sie neun Mond-Jahre alt war, also etwa 8 2/3 heutige (Sonnen)-Jahre. Der Staatsgründer der Islamischen Republik, Ayatollah Khomeini, stellte die offizielle Rechtslage der schiitisch-dschaf’aritischen Rechtsschule dar und formulierte eine noch heute gültige Rechtsentscheidung („hukm“): Danach ist es erlaubt, eine „Ehefrau“ zu haben, die jünger als neun Jahre alt ist. Khomeini hält ausdrücklich fest, dass mit Vollendung des neunten Lebensjahrs die „Ehefrau“ entjungfert werden darf. Die „übrigen Genüsse“ seien aber auch vorher kein Unrecht, „selbst beim [weiblichen] Säugling“. Khomeini nennt als Beispiele „Berühren mit Begierde“ und ein Wort, dass oft mit Analverkehr übersetzt wird, aber wohl im Sinn von „Schenkelverkehr“ gemeint wurde, da Anal- und Oralverkehr in der Regel als nicht islamkonform angesehen werden.

Kulturrelativismus ist menschenfeindlich. Die IGFM betont, dass die Auffassung, es gäbe für Mädchen kein Mindestheiratsalter, auch unter fundamentalistischen sunnitischen Muslimen in Nordafrika, auf der arabischen Halbinsel, in Pakistan und Afghanistan verbreitet sei. Die IGFM nannte diese Praktiken „unerträglich und menschenrechtsfeindlich“. Der Vorstandssprecher der IGFM, Martin Lessenthin, unterstrich: „Kulturrelativismus und jede andere Form der Verharmlosung ist menschenfeindlich und verzögert ein Ende dieser Verbrechen an Kindern.“ Letztendlich ginge es nicht darum, ob es sich dabei um authentische Teile des Islam oder um Fehlinterpretationen handle. Vielmehr gehe es letztlich um die Frage, welches Recht im Konfliktfall höher stehe: Menschenrechte oder religiöse Rechtsauffassungen. Gegenwärtig sähe Europa tatenlos zu, wie islamische Fundamentalisten Schritt für Schritt Menschenrechte mit Verweis auf religiöse Dogmen aushebelten. Leidtragende seien zuerst Kinder, Frauen und Minderheiten.

>>>Lage der Menschenrechte in Iran
>>>Facebook-Seite der Internationalen Gesellschaft für Menschenrechte 

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Der Einsatz für Youcef Nadarkhani war erfolgreich!

Lohnen sich Unterschriften/Petitionen zugunsten der Freilassung von Gefangenen/Verurteilten? Die IGFM berichtet aktuell über Freispruch und Haftentlassung für Youcef Nadarkhani:
Frankfurt am Main. Der im September 2010 wegen Apostasie („Abfall vom Islam“) zum Tode verurteilte iranische Konvertitenpastor Youcef Nadarkhani wurde am 8. September 2012 im Rahmen des erneuten Gerichtsverfahrens vom Vorwurf der Apostasie freigesprochen – der Vorwurf der Evangelisation wurde von den Richtern jedoch aufrecht erhalten. Dieser Anklagepunkt resultierte in einer 3jährigen Haftstrafe. Da Nadarkhani bereits am 12. Oktober 2009 verhaftet wurde, sahen die Richter diese Strafe als abgesessen. Martin Lessenthin, Sprecher des IGFM-Vorstands, sieht in diesem Freispruch einen „längst überfälligen Schritt“. Er weist darauf hin, dass „dieses freudige Resultat unbedingt dem endlosen und konsequenten Einsatz vieler Menschenrechtler weltweit geschuldet ist. Ohne diesen Druck hätte die iranische Justiz sicherlich nicht so befunden. Aber auch die ihm zur Last gelegte Evangelisation ist kein Verbrechen. Sie ist ein weltweit gültiges Grundrecht und Teil der Meinungs- und Religionsfreiheit!“

An dieser Stelle dankt die IGFM allen Unterstützerinnen und Unterstützern, sowie den politischen Paten von Nadarkhani: Hermann Gröhe, Generalsekretär der CDU, Annegret Kramp-Karrenbauer, Ministerpräsidentin des Saarlandes, Peter Hauk, MdL sowie Othmar Karas, MdEP.

Weitere Informationen zum Fall Nadarkhani gibt es hier: https://www.igfm.de/Iran-Todesstrafe-fuer-Pastor-Youcef-Nadarkhani.2942.0.html

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Vietnam: Mutter einer angeklagten Bloggerin protestiert durch Selbstverbrennung

Frankfurt am Main/Bac Lieu. – Die 72jährige Mutter der in Vietnam sehr bekannten inhaftierten Bloggerin Ta Phong Tan hat sich am 30. Juli vor dem Gebäude des Volkskomitees der südvietnamesischen Provinz Bac Lieu selbst in Brand gesetzt. Auf dem Weg zum Krankenhaus erlag sie ihren schweren Verletzungen. Die Internationale Gesellschaft für Menschenrechte (IGFM) berichtet, dass die Mutter und andere Angehörige der Bloggerin vor ihrem Freitod von den Behörden massiv unter Druck gesetzt wurden. Die katholische Juristin Tan ist nach Angeben der IGFM bereits 19 Mal verhaftet und in Polizeistationen misshandelt worden. Der Prozess gegen sie und andere namhafte Blogger soll am 7. August stattfinden.

Wie die IGFM berichtet, weigerte sich die Bloggerin Tan, in der Untersuchungshaft ein „Geständnis“ abzulegen. Die Behörden verlangten daraufhin, dass ihre Familienangehörigen gegen sie aussagen. Als die Angehörigen dies verweigerten, wurden sie von Beamten drangsaliert. Die 72jährige Mutter, Dang Thi Kim Lieng  wurde bei allem was sie außerhalb ihres Hauses tat, auf Schritt und Tritt offen observiert, beim Einkaufen, beim Kaffeetrinken, selbst beim Pagoden-Besuch. Neben der Sorge um ihre Tochter, die seit September 2011 in Haft ist und keine Besuchserlaubnis hat, klagte sie auch über andere Isolierungsmaßnahmen und Drohungen.

Nach ihrem Tod durften ihre Kinder den Leichnam nicht nach Hause bringen, bevor sie schriftlich erklärt hatten, dass sie keine Beschwerde einlegen würden. Rund 200 Polizisten und mit Macheten bewaffnete Zivilsten umstellten das Haus und hinderten Freunde und Bekannte daran, Abschied von der Verstorbenen zu nehmen. Bürgerrechtler aus dem ganzen Land sind zur Trauerfeier angereist. Das Internet im Hotel vor Ort wurde daraufhin abgestellt.

Gewaltsam am Kirchgang gehindert. Die 43jährige Juristin und Katholikin Ta Phong Tan berichtete in ihrem Blog „Wahrheit und Gerechtigkeit“ über politische Prozesse und kommentierte die Verstöße gegen das vietnamesische Recht. – Ihre  Bewegungsfreiheit war vor der Verhaftung erheblich eingeschränkt:  Sechs Mal im Juni und Juli 2011 wurde sie vorübergehend festgenommen oder gewaltsam in ihre Wohnung zurück gedrängt, sobald sie in die Kirche gehen wollte. Seit sie sich 2008 dem Club Freier Journalisten Vietnams angeschlossen hat, wurde sie 19 Mal vorübergehend in Gewahrsam genommen und in den Polizeistationen misshandelt. Ihre Wohnung wurde 2010 dreimal durchsucht und verwüstet. Ein Motorrad, zwei Laptops, mehrere digitale Kameras und Handys von ihr wurden dabei konfisziert. Die Polizei beschlagnahmte auch alle ihre persönlichen Papiere und Diplome, so dass sie sich nirgendwo für eine Arbeit bewerben konnte. Die Juristin hatte trotz einer abgeschlossenen Ausbildung als Rechtsanwältin keine Zulassung bekommen. Vor ihrer Verhaftung lebte sie von Honoraren, die Zeitungen im Ausland für ihre Beiträge zahlten.

>>>Weitere Informationen zur Menschenrechtslage in Vietnam

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Bonn: Demo gegen Menschenrechtsverletzungen in Kuba

Vor dem kubanischen Konsulat in Bonn protestierten am Dienstag, 26. Juni 2012, IGFM-Mitglieder und -Unterstützer, “Damen in Weiß” (“Damas de Blanco”) und andere kubanische Bürgerrechtler mit einer Mahnwache gegen die schweren Menschenrechtsverletzungen in Kuba. Sie machten mit Transparenten, Flugblättern, Unterschriftenlisten und kurzen Redebeiträgen auf Übergriffe gegen die kubanische Demokratiebewegung, auf willkürliche Haft und die Zensur des kubanischen Einparteienregimes von General Raul Castro aufmerksam. Mehr >>>

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