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Archiv der Kategorie: Menschenrechte
Mit der IGFM auf dem Kirchentag in Dresden
Mit einem Stand auf dem „Markt der Möglichkeiten“ präsentierte sich auch die „Internationale Gesellschaft für Menschenrechte (IGFM)“ vom 2. bis 4. Juni 2011.
Ev. Kirchentag Dresden 2011 |
Im Fokus stand der Einsatz für die Religionsfreiheit, einschließlich des Rechts auf Religionswechsel, sowie das Recht auf Meinungs- und Pressefreiheit (Artikel 18/19 der Allgemeinen Menschenrechtserklärung vom 10.12.1948). – Heinz Josef Ernst
Menschenrechte auch für Christen weltweit
Beinahe täglich gibt es Meldungen aus islamisch dominierten Ländern über brutale Übergriffe auf Christen und kirchliche Einrichtungen. Wie aktuell die CSI berichtet, kommt es auch in Äthiopien immer wieder zu christenfeindlichen Übergriffen. So setzten Anfang März Muslimextremisten in Asendabo und Umgebung 59 Kirchen und 28 Häuser, die von Christen bewohnt wurden, in Brand. Sie vertrieben dabei mindestens 4000 Christen. Auslöser waren Gerüchte, wonach ein Christ einen Koran zerrissen haben soll. Es ist erschreckend, dass auf ein bloßes Gerücht hin (dem in der Regel kein realer Tatbestand zugrunde liegt) eine solche Gewaltanwendung überhaupt möglich ist. Die Ursache liegt in der Intoleranz des Islams gegenüber dem Christentum; dabei gibt es nicht “den Islam”, sondern moderate und extreme Ausrichtungen.
Ein anderer Schauplatz der Unfreiheit für Christen ist China. Die deutschen Bischöfe rufen die Gläubigen auf, an kommenden Dienstag (24. Mai 11) für die Anliegen der Kirche in China zu beten. Die chinesischen Christen befinden sich in einer schwierigen Lage, vor allem wegen der permanenten Einmischung des Staates in kirchliche Belange, wie zum Beispiel Bischofsernennungen, die – was die katholische Kirche anbetrifft – eine Angelegenheit der Weltkirche (Rom) sind.
Leider wird auch hier die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte vom 10.12.1948, die in Paragraf 18 den Anspruch eines jeden Menschen auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit festschreibt, mit Füßen getreten.
Josef Bordat empfiehlt auf seinem Blog die Unterzeichnung einer entsprechenden Petition für verfolgte Christen an den Deutschen Bundestag, was ich hiermit unterstütze. – Heinz Josef Ernst
IGFM: DDR-Zuchthaus Cottbus endlich in ‚Häftlings’-Hand
Frankfurt am Main. Als einen späten Sieg über die DDR-Diktatur feiert die Internationale Gesellschaft für Menschenrechte (IGFM) die friedliche Übernahme des Zuchthaus Cottbus durch den Verein Menschenrechtszentrum Cottbus e.V.. Über 200 von der IGFM zwischen 1972 bis zur Wiedervereinigung betreute Oppositionelle, Bürgerrechtler und Ausreisewillige waren in diesem Gefängnis aus politischen Gründen inhaftiert, darunter z.B. der jetzige brandenburgische Landtagsabgeordnete Dieter Dombrowski und der Schriftsteller Siegmar Faust. Besonders grausame Strafmaßnahmen im Zuchthaus Cottbus waren Dunkel- und Kältearrest und die Einsperrung in den von den Gefangenen so genannten „Tigerkäfigen“.
Das Zuchthaus Cottbus war in den siebziger Jahren die „klassische“ Anstalt für politische Gefangene der DDR. Sie machten ca. 80 Prozent an der Gesamtbelegung aus. Die Häftlinge mussten im Dreischicht-System für den VEB-Betrieb Pentacon Dresden, Fotoapparate zusammenbauen, die u.a. vom Versandhaus Quelle verkauft wurden, sowie für das VEB-Kunststoffwerk Spremberg arbeiten. Die meisten Transporte Richtung Bundesrepublik Deutschland mit den von der Bundesregierung freigekauften politischen DDR-Gefangenen gingen in dieser Zeit via Karl-Marx-Stadt (Chemnitz) aus. Die Haftanstalt in der Bautzener Str. 138 umfasst fünf Hauptgebäude, die durch eine vier Meter hohe Mauer und eine Feuerschutzzone gesichert waren.
Das Zuchthaus Cottbus ist von ehemaligen politischen DDR-Gefangenen gekauft worden, der Umbau in eine Gedenkstätte wird aus zweckgebundenen Bundesmitteln gefördert. Die Geschäftsführerin des Vereins, Frau Sylvia Wähling, ist IGFM-Vorstandsmitglied; mehrere IGFM-Mitglieder arbeiten an der Verwirklichung des Projekts mit.
Auszug aus dem Bericht eines politischen Gefangenen, Stand 1985: Am Rande der Bezirkshauptstadt Cotbus liegt die „Strafvollzugseinrichtung“ StVe Cottbus. Der Komplex besteht aus zwei großen Zellenhäusern, zwei Produktionsstätten, dem Gebäude für den Neuzugang, einer Baracke zur Esseneinnahme, einem kleinen Krankenrevier und einer separaten Untersuchungshaftanstalt. Vor Ausbruch schützen Stacheldrahtzäune, Signaldrähte, Hundelaufanlagen, Wachtürme und eine ca. 5 m hohe Gefängnismauer.
Neuankömmlinge werden zuerst in die „Katakomben“ gebracht. Als Katakomben werden die Kellergewölbe eines Zellenhauses bezeichnet. Dort verbringt der neu Angekommene die ersten 24 Stunden in Cottbus. Für die Nacht stehen Bettgestelle, Matratzen und Decken zur Verfügung. Alles ist sehr schmutzig. Am nächsten Tag wird der Häftling „eingekleidet“ und in das Zugangsgebäude gebracht. Ein Obermeister des Wachpersonals (Spitzname Roter Terror) bereitet ihn dort auf die Haftanstalt vor, indem er versucht, ihn einzuschüchtern und zu verunsichern. Es ist die Regel, dass bei jeder Zwangsbelegung wenigstens ein Häftling geschlagen wird.
Die Häftlingskleidung besteht aus abgetragenen Armeeuniformen. Die Uniformen sind an den Ärmeln, auf dem Rücken und an den Hosenbeinen je mit einem langen, leuchtend gelben Streifen versehen.
Vom Zugang kommen die Häftlinge in der Regel nach 14 Tagen zu den Arbeitskommandos. Sie werden einem Erziehungsbereich (EB) zugeordnet. Ein EB ist ein abgeschlossener Flur mit 6 bis 8 Zellen. Für jeden EB ist ein Offizier als „Erzieher“ verantwortlich. Die Zellen werden fast ständig verschlossen gehalten.
Das Wachpersonal besteht aus Unteroffizieren, die mit Hunden, Gummiknüppeln und Knebelketten ausgerüstet sind. Ihre Verhaltensweisen sind sehr verschieden und meistens unberechenbar. (Beispiel: Ein Häftling weigerte sich, Kartoffeln zu schälen. Daraufhin wurde er von vier Mann des Wachpersonals abgeführt und zusammengeschlagen.) Einige versehen ihren Dienst in angetrunkenem Zustand. Bei Durchsuchungen der Zellen gehen sie ohne Rücksicht auf das Eigentum der Häftlinge vor. Bei Filzungen werden die Zellen regelrecht verwüstet.
Gearbeitet wird in drei Schichten in den Produktionsstätten von VEB Sprela und VEB Pentacon. Es handelt sich um sehr monotone Arbeiten an Bohr-, Stanz- und Fräsmaschinen und Drehbänken. Weiterhin mussten Gussteile von Hand mit Feilen und Schabern entgratet werden. Zum Teil fehlen Arbeitsschutzmittel und Vorrichtungen. Bei Norm-Untererfüllung drohen dem Häftling Bestrafungen. Dieser Leistungsdruck erhöht zusätzlich das Unfallrisiko. Fast jeder arbeitende Häftling ist Lärm und Staub auf extremste Art und Weise ausgesetzt. Beim VEB Pentacon werden Teile von Fotoapparaten hergestellt. So ist z.B. auch die „Praktika“, welche in der Bundesrepublik Deutschland verkauft wird, die Arbeit von politischen Häftlingen.
Durchschnittlich müssen sich elf Häftlinge eine Waschgelegenheit und 14 Häftlinge ein WC teilen. Die Waschgelegenheit besteht aus einer Spüle mit Kaltwasseranschluss. Nassrasur ist Vorschrift. Einmal wöchentlich kann geduscht werden. Die Duschen sind aber in einem sehr schlechten Zustand, fehlende Duschköpfe, teilweise verstopft usw. Meistens müssen sich mehrere Häftlinge einen Wasserstrahl teilen. Die Unterwäsche wird trotz Nummerierung in der Wäscherei vertauscht und nicht selten verschmutzt wieder ausgegeben.
Es musste niemand hungern, aber das Essen ist minderwertig und teilweise ekelerregend. Der Vitaminmangel hat zur Folge, dass jeder Häftling zumindest mit dem Verlust von Zähnen rechnen muss.
Nach einer Erkrankung können Wochen vergehen, ehe der Erkrankte dem Arzt vorgeführt wird. Die Behandlung ist dann auch noch häufig falsch oder wird ganz unterlassen. Bei Notfällen, die auf den Zellen eintraten, konnten die Häftlinge nur versuchen, sich durch Klopfen und Rufen bemerkbar zu machen. Nachts waren diese Versuche meistens ohne Erfolg.
Besuch eines Angehörigen ist alle zwei Monate in der Haftanstalt möglich. Die Gespräche werden streng überwacht. Gespräche über die Tat, den Rechtsanwalt und die Haft sind verboten. Bei einem Verstoß gegen diese Regeln wird der Besuch sofort abgebrochen. Radios sind streng verboten.
Das Zentralorgan der SED „Neues Deutschland“ und die „Junge Welt“ der FDJ werden kostenlos verteilt. Der Bezug (Kauf) einer Heimatzeitung ist möglich. Eine kleine Bücherei kann einmal wöchentlich benutzt werden. Das Erlernen von Fremdsprachen ist verboten. Der Besuch von Filmveranstaltungen ist alle zwei Monate und Fernsehen ist maximal zweimal die Woche möglich. Diese Veranstaltungen sind immer nur einem begrenzten Kreis möglich. Kleine ausgesuchte Gruppen dürfen einmal monatlich einen Plattenspieler benutzen. In unregelmäßigen Abständen ist ein Volleyballspiel möglich. Sonst ist jede sportliche Betätigung verboten.
Auf jeder Zelle ist eine Bibel. Nur wer sich auf dem Zugang als konfessionsgebunden gemeldet hatte, durfte einmal im Monat an einem Gottesdienst im Speiseraum teilnehmen. Der Erzieher kann Häftlinge aus disziplinarischen gründen vom Gottesdienst ausschließen.
Bestraft wird der Häftling bei Regelverstößen wie z.B.: keine Erfüllung der Arbeitsnorm, Arbeitsverweigerung, Weigerung am politischen Unterricht teilzunehmen, Kritik am Strafvollzug usw. Folgende Strafen sind üblich: Einkaufsreduzierung, Paketsperre, Fernsehsperre, Isolationshaft oder Arrest. Meistens werden mehrere Bestrafungen gleichzeitig gegen den Häftling ausgesprochen. (Nikolaus Fleck in der IGFM-Dokumentation: „Strafvollzug in der DDR. Hoheneck, Brandenburg, Cottbus“, 1985). Weitere Informationen unter https://www.menschenrechte.de
IGFM: “Keine Toleranz mit den neuen Zensoren – für freien Zugang zu Informationen”
Bonn. Unter dem Motto “Keine Toleranz mit den neuen Zensoren – für freien Zugang zu Informationen” findet im Gustav-Stresemann-Institut vom 19. – 20. März 2011 die 39. Jahresversammlung der Internationalen Gesellschaft für Menschenrechte (IGFM) statt. Es kommen Menschenrechtler aus Europa, Asien, Afrika, Nord- und Mittelamerika zusammen, um Erfahrungen auszutauschen, sich kennenzulernen und Aktionen zu entwickeln. In den Arbeitskreisen China, Iran, Kuba und Religionsfreiheit wird die jeweilige Situation mit sachkundigen Experten und Zeugen erörtert. – Die Einladung richtet sich an Interessenten und Mitglieder >>> Programm und Anmeldung. – Heinz Josef Ernst
13. August: Gegen Vergessen und Verharmlosung
Das heutige Datum erinnert an ein Ereignis vor 49 Jahren, das einen Höhepunkt des Kalten Krieges zwischen Ost und West markiert und als eine Erinnerung an Unfreiheit und Unterdrückung auf deutschem Boden in die Geschichte eingegangen ist: Der Bau der Berliner Mauer. Am 13. August 1961 hatten Volkspolizisten und Betriebskampfgruppen damit begonnen, an der Sektorengrenze Sperranlagen zu errichten.
Thüringens Ministerpräsidentin Christine Lieberknecht (CDU) appellierte, die Toten und Verletzten an der innerdeutschen Grenze nicht zu vergessen. (Nach neuesten Recherchen starben mindestens 1393 Menschen, 46 mehr als bisher bekannt)
Neben der Mauer (Mauerrest und Dokumentation können an der Bernauer Straße besichtigt werden – Ausschnitt siehe Foto) gilt auch das Stasi-Gefängnis im Berliner Stadtteil Hohenschönhausen als Synonym für die
systematischen Menschenrechtsverletzungen des DDR-Regimes. Wie Hubertus Knabe, wissenschaftlicher Direktor der Gedenkstätte Hohenschönhausen, schreibt, wurden ab 1951 in diesem größten Untersuchungsgefängnis des Ministeriums für Staatssicherheit (MfS) auf menschenverachtende Weise Frauen und Männer interniert, die den Machthabern als feindliche oder staatszersetzende Elemente galten. Darunter waren Regimekritiker, politische Gegner, Republikflüchtlinge oder einfach nur Menschen, denen eine Denunziation zum Verhängnis wurde. Von der Außenwelt und den Mitgefangenen meist streng isoliert, wurden die Gefangenen anfangs mit brutalen, später mit zunehmend subtilen Methoden oft monatelang verhört, um sie zu belastenden Aussagen zu bewegen: Folter! – In dem empfehlenswerten Buch „Gefangen in Hohenschönhausen“ (List-Verlag) kommen ehemalige Häftlinge zu Wort. Ihre Berichte bieten ein anschauliches Bild der Haftbedingungen. Auch die täglichen Führungen in der Gedenkstätte werden durch ehemalige Häftlinge geleitet. Näheres >>>Gedenkstätte Berlin-Hohenschönhausen
Wahl des Iran in die UN-Frauenrechtskommission grotesk
Demokratien müssen handeln. Am 13. Mai wird ein Drittel der 47 Mitgliedstaaten des UN-Menschenrechtsrates in Genf von der Generalversammlung in New York für die nächsten drei Jahre gewählt. Für die vier neu zu besetzenden Sitze der Regionalgruppe Asien hatte ursprünglich auch der Iran kandidiert, seine Kandidatur am 25. April aber öffentlich zurückgezogen. Stattdessen erhielt die Regierung Ahmadinedjad dafür Sitze in insgesamt vier UN-Kommissionen, darunter der UN-Frauenrechtskommission. Die Internationale Gesellschaft für Menschenrechte (IGFM) kritisierte die Mitgliedsstaaten des dafür verantwortlichen UN-Gremiums heftig.
IGFM Vorstandssprecher Martin Lessenthin erklärte am heutigen Dienstag in Köln gegenüber der Presse: „Die Wahl des Iran in die UN-Frauenrechtskommission ist grotesk. Die Vereinten Nationen kritisieren die Verletzung von Frauenrechten im Iran so oft und so heftig wie zu praktisch keinem anderen Land der Welt – und als ‚Belohnung’ wird ausgerechnet der Iran in die UN-Frauenrechtskommission berufen. Ein ‚Kuhhandel’ wie dieser erodieren das Ansehen und den Einfluss der Vereinten Nationen. Wenn Diktaturen die Verletzungen von Menschenrechten überwachen sollen, dann wird die praktische Arbeit der Vereinten Nationen gelähmt. Demokratische Staaten dürfen dieser Entwicklung nicht länger tatenlos zusehen.“
Rücknahme der Kandidatur für den Menschenrechtsrat – Berufung in andere UN-Kommissionen. Nach heftigen Protesten von Menschenrechtlern aus aller Welt, darunter der iranischen Friedensnobelpreisträgerin Dr. Shirin Ebadi, geriet der Iran wegen seiner Kandidatur für den UN-Menschenrechtsrat immer mehr unter Druck. Ramin Mehmanparast, Sprecher des iranischen Außenministeriums, gab am Sonntag, den 25. April 2010 offiziell bekannt, dass der Iran seine Kandidatur nach einem „Agreement“ mit den Mitgliedern der Asiengruppe zurückgezogen habe.
Die staatliche Iranische Studenten Nachrichtenagentur (ISNA) zitierte am 25. April 2010 den selben Sprecher des iranischen Außenministeriums, der Iran habe seine Entscheidung für eine Kandidatur im Menschenrechtsrat überdacht und bewerbe sich stattdessen um einen Sitz in der „einflussreichen und wirkungsvollen Frauenrechtskommission“ und bemühe sich darum, die Zusammenarbeit innerhalb der Gruppe zu stärken. Die Gruppe habe übereingestimmt, eine Atmosphäre der Kooperation für die Mitglieder der Gruppe in internationalen Institutionen zu schaffen. Auch andere asiatischen Staaten hätten Änderungen bei ihren Kandidaturen für internationale Institutionen vorgenommen.
Aufnahme Irans in die UN- Frauenrechtskommission. Details über die vom iranischen Sprecher erwähnte Absprache wurden zunächst nicht bekannt. Doch schon am 28. April erhielt der Iran einen der 45 Sitze in der UN-Frauenrechtskommission („Commission on Status of Women“, CSW). Aufgabe dieses Gremiums ist es, sich für die weltweite Verbesserung der Rechte von Frauen einzusetzen. Die IGFM wies darauf hin, dass praktisch kein Land so regelmäßig von den Vereinten Nationen wegen Menschenrechtsverletzungen verurteilt wird wie der Iran. Dazu gehören auch die Missachtung von Frauenrechten und die Verfolgung von Frauenrechtlerinnen.
Ernannt werden die Mitglieder der Frauenrechtskommission vom übergeordneten Wirtschafts- und Sozialrat der UNO (ECOSOC), dem auch Deutschland angehört. Die verschiedenen Regionalgruppen des Rates wählen jeweils die Vertreter für die ihnen zur Verfügung stehenden Sitze. Im Falle Irans war dies die Gruppe der asiatischen Länder des ECOSOC. Die übrigen Länder haben aber die Möglichkeit, Bedenken gegen einen Bewerber vorzubringen und eine Wahl durch alle Mitgliedsländer des ECOSOC zu fordern. Im Falle Irans passierte das jedoch nicht, wie die IGFM kritisiert. Ab dem Jahr 2011 wird die Islamische Republik Iran daher für vier Jahre einen Sitz in der UN-Frauenrechtskommission innehaben, „um über die Rechte von Frauen zu wachen – oder um diese Arbeit zu behindern“ wie die IGFM konsterniert feststellt. Dem Iran gelang darüber hinaus der Einzug in drei weitere UN Organisationen. Zum einen in das Ständige Forum zu Fragen Indigener Völker (Permanent Forum on Indigenous Issues, UNPFII), dass sich für die Wahrung der Rechte von autochtonen Minderheiten einsetzt. Des Weiteren in die Kommission für wissenschaftliche und technologische Entwicklung (Commission on Science and Technology for Development, UNCSTD), sowie den UN- Siedlungsprogramm (Governing Council of the Human Settlements Program, UN-Habitat). Alle diese Kommissionen unterstehen dem ECOSOC, dem Wirtschafts- und Sozialrat der UN, der die Mitglieder dieser Gremien ernennt.
Dr. Shirin Ebadi, Friedensnobelpreisträgerin des Jahres 2003 und wohl bekannteste Menschenrechtlerin des Iran, kritisierte die rechtliche Situation von Frauen im Iran gegenüber der IGFM: „Die Lage der Frauen ist nach wie vor sehr schlimm, Diskriminierungen sind an der Tagesordnung. Ich möchte einige Beispiele anführen: Laut Gesetz ist das Leben einer Frau halb soviel wert wie das Leben eines Mannes. Das heißt, wenn ein Mann und eine Frau auf der Straße Opfer eines Unfalls werden und den gleichen Schaden erleiden, dann bekommt die Frau nur die Hälfte an Schadenersatz wie der Mann. Vor Gericht zählt die Aussage zweier Frauen wie die eines Mannes. Ein Mann kann vier Frauen zur gleichen Zeit heiraten, er kann ohne rechtliche Begründung seine Frau verstoßen. Gleichzeitig ist es aber für eine Frau sehr schwierig, eine Scheidung zu erreichen.“ – Quelle: IGFM
Iran: Pastor verhaftet und “verschwunden”
Die Internationale Gesellschaft für Menschenrechte (IGFM) berichtet heute über das “Verschwinden” eines Pastors der Assyrischen-Evangelischen Kirche von Kermanshah (West Iran). Es handelt sich um Wilson Issavi; die Festnahme erfolgte am 2. Februar 2010 in Isfahan. Die Behörden verweigern jeden Kontakt zu ihm sowie Angaben zu seinem Haftort oder den Gründen für seine Verhaftung. Martin Lessenthin, Vorstandssprecher der IGFM, forderte die sofortige Freilassung des Geistlichen und wies darauf hin, dass der Iran völkerrechtlich bindende Abkommen ratifiziert hat, die Religionsfreiheit und rechtliche Mindeststandards festschreiben.
Pastor Issavi wurde in Isfahan festgenommen, wo er einen langjährigen Freund besuchte. Beamte des iranischen Geheimdienstes drangen am 2. Februar in die Wohnung ein und verhafteten den Pastor sowie den Gastgeber, dessen Ehefrau und eine weitere Besucherin. Außerdem nahmen sie ohne Angabe von Gründen und ohne Quittung viel vom persönlichen Eigentum des Ehepaares mit. Einen Haft- oder Durchsuchungsbefehl legten sie nicht vor. Bis heute hat Issavis Familie keine Auskunft erhalten, wo, warum oder wie lange der Pastor festgehalten wird, berichtet die IGFM weiter.
Die Behörden hatten die Sanierung des stark renovierungsbedürftigen historischen Kirchengebäudes in Kermanshah verboten. Bereits einem Monat vor seiner Verhaftung, am 2. Januar 2010, waren Beamte in Zivil in Issavis Wohnung eingedrungen, hatten die Kirche geschlossen, versiegelt und angeordnet, dass sie nicht wiedereröffnet werden dürfe. Es handelte sich bis dahin um die einzige noch geöffnete Kirche in der Region.
Religiöse Minderheiten werden drangsaliert. Von den rund 70 Millionen Einwohnern des Iran gehören heute noch ca. 100-250.000 den traditionellen christlichen Minderheiten an. Davon sind schätzungsweise 10.000 bis 20.000 Personen Assyrer. Die Zahl ehemaliger Muslime, die vom Islam zu Christentum übergetreten sind und einzeln oder in Untergrundgemeinden im Iran leben, ist unbekannt, wird aber ebenfalls auf mehrere Tausend geschätzt.
Seit der islamischen Revolution im Jahr 1979 bis heute werden zum Christentum übergetretene ehemalige Muslime ohne Angabe von Gründen verhaftet, ohne Kontakt zur Außenwelt in Haft gehalten, misshandelt und gefoltert. Viele Apostaten wurden und werden von Angehörigen staatlicher Organisationen, wie den Basij und den „Wächtern der Islamischen Revolution“ (Pasdaran), eingeschüchtert, angegriffen und misshandelt, mehrere gelten nach Verhaftung als „verschwunden“, so die IGFM.
Religionslosigkeit und fast alle Religionen sind de facto verboten. In der Islamischen Republik Iran werden neben dem Islam nur Christen, Juden und Zoroastrier als Religionsgemeinschaften offiziell anerkannt, wenn auch mit stark eingeschränkten Rechten in verschiedenen Rechtsbereichen. Dazu gehört eine Reihe von Einschränkungen bei der Religionsausübung. So wurden in den vergangenen Jahren mehrere Kirchen geschlossen oder in der Ausübung der Gottesdienste stark eingeschränkt.
Alle anderen Religionen, auch die übrigen Weltreligionen, sowie Religionslosigkeit sind de facto verboten. Vom Islam abgefallene Muslime werden von den iranischen Behörden verfolgt. Besonders betroffen davon ist die mit rund 150-300.000 Mitgliedern größte nichtmuslimische Minderheit des Iran, die Baha’i, die praktisch rechtlos sind. Selbst die islamische Minderheit der Sunniten darf in Teheran keine Moschee eröffnen.
Noch zwei Hinweise:
Vertreter verfolgter religiöser Minderheiten im Iran, darunter der Baha’i, der Sufis (Derwische), der Sunniten sowie evangelische und orthodoxe Christen sind als Gäste des Forums IRAN bei der diesjährigen Jahreshauptversammlung der IGFM am 27./28. März 2010 in Bonn anwesend.
Im Rahmen des Vortrags am 04.03.2010 in Villingen (Schwarzwald) mit dem Titel: “Christenverfolgung im Nahen und Mittleren Osten – Gefährlicher Religionswechsel“, kommt auch die Situation im Iran zur Sprache.
Heinz Josef Ernst
Werden die Mörder der koptischen Christen freigesprochen?
Wie die Internationale Gesellschaft für Menschenrechte (IGFM) berichtet, nutzt die ägyptische Regierung Falschinformationen, um den jüngsten blutigen Anschlag auf christliche Kopten am orthodoxen Weihnachtsfest am 6. Januar in Nag Hammadi zu rechtfertigen und unterschwellig die Situation weiter zu verschärfen.
So erklärte Dr. Fathi Sorour, Sprecher des Unterhauses des ägyptischen Parlaments, das Blutbad sei ausschließlich als “Racheakt” wegen des “Mordes” an der 12jährigen Muslimin Yusra Abdelwahab durch den Kopten Girgis Baroumi im vergangenen Jahr zu verstehen. Tatsache aber ist, dass die junge Muslimin Abdelwahab lebt und am 17. Februar vor Gericht gegen Girgis wegen “Vergewaltigung” aussagen soll. Das forensische Gutachten hinsichtlich der Feststellung, ob Girgis der Täter war, bleibt allerdings unter Verschluss; auch hat der Angeklagte keinen Rechtsbeistand. Die islamistischen Attentäter vom 6. Januar hingegen können auf einen Freispruch hoffen. Sie hatten nach einem Weihnachtsgottesdienst in eine Gruppe von Kirchgängern geschossen und sieben Kopten und einen muslimischen Wachmann getötet.
Die koptische Gemeinschaft in Ägypten und Europa verurteilte die Falschinformation des Parlamentssprechers als gezielte Propaganda mit dem Ziel der Volksverhetzung und fordert den Rücktritt Sorours, um die Integrität des ägyptischen Parlaments wiederherzustellen. Auch ägyptische Rechtsexperten kritisieren die Regierung, weil sie jedwede religiösen Motive hinter dem jüngsten blutigen Anschlag auf Kopten bestreitet. Der halbstaatliche nationale Rat für Menschenrechte hat nun einen Untersuchungsausschuss nach Nag Hammadi entsandt, um Licht in die Debatte um ‘religiös motiviertes Blutbad’ vs. ‘persönlicher Racheakt’ zu bringen.
Nach wie vor befinden sich ca. 80 Christen aus Nag Hammadi ohne Grundangabe in Haft, die nach dem blutigen Massaker von den Sicherheitskräften festgenommen wurden. Sie werden vom Sicherheitsdienst als Druckmittel gegen die Kirche benutzt, damit diese ihre Strafanzeigen zurücknimmt. Und der Generalstaatsanwalt beeilte sich festzustellen, dass die drei muslimischen Attentäter aus eigenem Antrieb agiert hätten und es keine Beweise dafür gebe, dass sie im Auftrag gehandelt hätten.
Trotz Mordanklage können die Täter auf Freispruch hoffen. Die drei Täter – Mohamed El-Kamony, Korshy Aly und Hendawy Hassan – wurden wegen Mordes, Terrorismus, unerlaubten Waffenbesitzes, Gefährdung der öffentlichen Sicherheit, vorsätzlicher Sachbeschädigung öffentlichen Eigentums sowie versuchten Mordes angeklagt. “Das ist in der Arabischen Republik Ägyptens eigentlich ein sicheres Todesurteil”, so die IGFM. Der Hauptangeklagte El-Kamony hat ein langes Strafenregister vorzuweisen, bereits 12 Mal wurde er verurteilt, u.a. wegen Vergewaltigung. Von 2002 bis 2004 befand er sich in Haft und gilt nicht nur als Auftragsmörder, sondern auch als Berufsschläger, der von Wahlkandidaten gezielt zur Einschüchterung von Wählern in Nagaa Hammadi beauftragt wurde. Jetzt zog El-Kamony sein Geständnis im Fall Nag Hammadi zurück und gibt Druck von Seiten der Staatssicherheit als Grund an. Hanna Hanna, internationaler Anwalt und Kopte, vermutet Voreingenommenheit auf Seiten der Regierung und rechnet dem Täter gute Chancen auf einen Freispruch aus: “El-Kamony wird die gegen ihn erhobenen Vorwürfe abstreiten und ‘Zeugen’ vorführen, die die Staatssicherheit für ihn vorbereiten wird. Schließlich wird es aufgrund ‘fehlender Beweise’ zu einem Freispruch kommen.” (IGFM, Frankfurt am Main, 4. Februar 2010)
Einsatz für weltweite Religionsfreiheit
Volker Kauder, Vorsitzender der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, wies anlässlich des Weltgebetstages für verfolgte Christen am 09. November 2009 darauf hin, dass im Koalitionsvertrag von Union und FDP der Einsatz für weltweite Religionsfreiheit festgeschrieben sei. In “Welt am Sonntag” hebt er die Wichtigkeit solcher Tage hervor, “um an das Schicksal derjenigen zu erinnern, die aufgrund ihres Glaubens Unterdrückung oder Diskriminierung erleiden müssen oder sogar vom Tod bedroht sind”. Obwohl Kauder ausdrücklich betonte, das der Fokus auf die verfolgten Christen am 8. November 09 keineswegs als Bevorzugung einer einzelnen Gruppe missverstanden werden sollte, fühlte sich das grüne enfant terrible Volker Beck genötigt, diesbezüglich Kritik vorzubringen. Er unterstellt Kauder und auch Steinbach, “billigen innenpolitischen Applaus” erzielen zu wollen. Nun, er ist ja bekannt für seine Attacken, besonders, wenn christliche Veranstalter das Thema Homosexualität aufgreifen. – Müssen die Christen sich bei Herrn Beck entschuldigen, wenn sie zu einem Gebetstag für ihre Schwestern und Brüder aufrufen? – Herr Beck weiß offenbar nicht, dass viele Christen, die diesen Gedenktag begehen, in Menschenrechtsorganisationen tätig sind, die sich für Verfolgte unabhängig von deren Glaubensrichtung einsetzen.
Erika Steinbach, erklärte – unabhängig von Kauder – dass die CDU/CSU-Bundestagsfraktion den weltweiten Gebetstag unterstützt. Dieser erinnere daran, dass keine andere Religionsgemeinschaft stärker bekämpft werde als die der Christen. Diesen bedrückenden Zustand bestätigten der Weltverfolgungsindex des Hilfswerks Open Doors und die Berichte der katholischen Hilfsorganisation Kirche in Not.
Der Einsatz der Union für die Religionsfreiheit ist zu begrüßen – sie sollte sich durch keine Kritik beeinflussen lassen, wenn sie dabei den Fokus auf christliche Minderheiten legt.
Heinz Josef Ernst
Für das Lebensrecht der Ungeborenen
Ungeborene haben bereits das wichtigste Menschenrecht: Wie der Bundesverband Lebensrecht feststellt, ist Abtreibung in Deutschland – genau genommen – verboten: Im Urteil des Bundesverfassungsgerichtes aus dem Jahre 1993 heißt es: “Das Grundgesetz verpflichtet den Staat, menschliches Leben zu schützen. Zum menschlichen Leben gehört auch das ungeborene.” Deshalb – so der Bundesverband – müsse sich der Staat schützend vor dieses Leben stellen. Mit einem “Marsch für das Leben”, am 26. September 2009, will der Verband seiner Forderung Ausdruck verleihen, dass der Gesetzgeber endlich seiner Nachbesserungspflicht nachkommt.
Nach Angaben des Bundesverbandes sind in Deutschland nach der quasi-Freigabe der Abtreibung in 1974 rund 4,5 Millionen Kinder im Mutterleib getötet worden. In bezug auf diese Laufzeit von 35 Jahren ergibt das einen Tagesdurchschnitt von ca. 350. Der aktuelle Durchschnitt soll angeblich bei 1000 liegen. – HJE