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Korea: Kriegsgefahr
Korea: Beten für die Geschwister auf der anderen Seite – Radio Vatikan https://t.co/oBb6rnK1a1
— Heinz Josef Ernst (@ernesto4711) 18. März 2017
Du sollst nicht töten: Welttag gegen die Todesstrafe
Du sollst nicht töten! – so lautet das fünfte der zehn Gebote, die der Prophet Moses von Gott auf dem Berg Horeb empfangen hat (vgl. Deuteronomium 5,1-22). Es gab aber auch die Todesstrafe für bestimmte kultische Vergehen (vgl. Leviticus 20). – Jesus Christus als Sohn Gottes wurde wegen „Gotteslästerung“ von den jüdischen Autoritäten der römischen Jurisdiktion überstellt. Diese vollstreckte die geforderte Todesstrafe durch Kreuzigung. Jesus hatte zuvor bei einem Streitgespräch den Teufel als „Menschenmörder von Anfang an“ bezeichnet (vgl. Johannes 8,44). Dies weist darauf hin, dass Gott von Anfang an nicht den Tod des Menschen wollte. Er hat aber seinem „Gegenspieler“ einen für uns unbegreiflichen „Spielraum“ gelassen. – Für Jesu Anhänger in den ersten drei Jahrhunderten war es kaum vorstellbar, jemanden umzubringen oder zur Waffe zu greifen. Hatte der Meister nicht gesagt: „Wer zum Schwert greift, wird durch das Schwert umkommen?“ Hatte er nicht am Kreuz die Feindschaft ein für alle Mal überwunden? Haben seine Anhänger das Recht, andere (zum Tod) zu verurteilen? Als Jesus in einem samaritischen Dorf nicht aufgenommen wurde, forderten die Jünger Feuer vom Himmel, um diese Samariter zu vernichten. Aber Jesus verwehrte es ihnen (vgl. Lukas 9,54-55).
Bei Gewaltanwendungen und Todesurteilen im Laufe der Kirchengeschichte können sich die Verantwortlichen und Täter nicht auf Jesus berufen; diese kommen für ihr Tun ins Gericht.
Das Bemühen, die Todesstrafe weltweit abzuschaffen, ist ganz im Sinne der Frohen Botschaft von Jesu Christus. Das Für und Wider aus allgemeiner Sicht findet sich bei Wikipedia.
Zur Aktuellen Situation schreibt Idea heute: Mord, Menschenhandel und Landesverrat sind einige der Verbrechen, die in manchen Staaten mit der Todesstrafe geahndet werden. Aber auch Religionswechsel, Missionierung und Beleidigung des Islam können zur Hinrichtung führen. Darauf machen Menschenrechtler anlässlich des Welttags gegen die Todesstrafe am 10. Oktober aufmerksam. Hauptsächlich betroffen sind Christen in islamischen Ländern. Nach Angaben der Internationalen Gesellschaft für Menschenrechte (IGFM) in Frankfurt am Main werden religiös begründete Todesurteile jedoch nur selten vollstreckt. Die Betroffenen würden meist nach mehreren Jahren zu einer langen Haftstrafe „begnadigt“ oder freigelassen. Sie müssten dann aber ihre Heimat verlassen, um nicht von religiösen Fanatikern umgebracht zu werden.
Weltweite Proteste führten zur Freilassung. Zu den Ländern, in denen Gesetze den Abfall vom Islam mit dem Tod bedrohen, zählen laut IGFM Afghanistan, Iran, Jemen, Mauretanien, Saudi-Arabien, Somalia und der Sudan. Bekannt ist der Fall des 41jährigen Afghanen Abdul Rahman, der 2006 vom Islam zum Christentum übertrat. Er sollte gehenkt werden. Weltweite Proteste bewirkten jedoch seine Freilassung, die mit Verfahrensfehlern begründet wurde. Rahman erhielt in Italien Asyl. Ähnliches werde auch aus anderen islamischen Ländern berichtet, sagte IGFM-Referent Walter Flick gegenüber der Evangelischen Nachrichtenagentur idea. Es würden gelegentlich Todesurteile verhängt, aber es gebe keine Informationen darüber, dass sie vollstreckt worden seien.
Pakistan: Todesurteile wegen Beleidigung des Propheten. Ein besonderer Fall ist Pakistan, wo Religionswechsel erlaubt sind. Hier gilt das sogenannte Blasphemie-Gesetz, das die Beleidigung des Propheten Mohammed mit der Todesstrafe bedroht. So wurde beispielsweise die 47-jährige Christin Asia Bibi 2010 inhaftiert, weil sie sich abfällig über den Propheten geäußert haben soll. Das Todesurteil wurde noch nicht vollstreckt. Häufig diene das „Blasphemie-Gesetz“ als Vorwand, um unbeliebte Nachbarn zu beseitigen, so Flick. Politiker, die das Blasphemie-Gesetz ändern oder abschaffen wollten, wurden umgebracht. Islamische Fanatiker ermordeten Anfang 2011 den islamischen Gouverneur Salman Taseer und den christlichen Minister Shabaz Bhatti wegen ihres Engagements gegen dieses Gesetz und für die Freilassung von Asia Bibi.
Nordkorea: Hinrichtung wegen Besitzes einer Bibel. In Nordkorea besagt die Verfassung, dass Religion die öffentliche Sicherheit weder gefährden und noch ausländische Mächte anziehen darf. Verstöße werden mit der Todesstrafe geahndet. So kann bereits der Besitz einer Bibel zu Konzentrationslagerhaft und Hinrichtung führen. Der IGFM zufolge wurde am 16. Juni 2009 die 33jährige Familienmutter Ri Hyon Ok wegen Bibelverteilung in der nordwestlichen Stadt Ryongchon nahe der chinesischen Grenze öffentlich erschossen. Offiziell sei ihr Spionage für Südkorea und die USA sowie das Organisieren von Dissidenten vorgeworfen worden. Im Jahr 2007 berichtete der Präsident eines US-amerikanischen Missionswerkes, Gary Bishop, dass einer Frau beim Waschen ein Neues Testament aus einem Wäschestück gefallen sei. Die Frau sei angezeigt und zusammen mit ihrer Großmutter hingerichtet worden. Laut Bishop sei auch ein zum Christentum übergetretener General, der unter Soldaten missionieren wollte, erschossen worden. In den „Umerziehungslagern“ würden Gefangene gefoltert, was häufig zum Tod führe. Weltweit wurden 1.722 Todesurteile gesprochen. In rund 50 Staaten ist die Todesstrafe im Strafgesetzbuch verankert. Nach Angaben von Amnesty International wurden im vergangenen Jahr in 21 der 198 Staaten 1.722 Todesurteile gefällt. 682 Mal sei die Strafe vollstreckt worden. Hinzu kämen mehr als 1.000 Hinrichtungen in der Volksrepublik China, über die es keine genauen Angaben gebe. Neben Menschenrechtsorganisationen fordern auch die Kirchen die Abschaffung der Todesstrafe. Der EKD-Ratsvorsitzende, Nikolaus Schneider (Berlin), hält die Anwendung für einen Akt „barbarischen Handelns“. Für den Vorsitzenden der katholischen Deutschen Bischofskonferenz, Erzbischof Robert Zollitsch (Freiburg), ist die Todesstrafe „Mord, der lediglich in einem bürokratischen Gewand auftritt“.
Nordkorea: Folter und Zwangsarbeit unter dem Schutz Chinas
Frankfurt am Main. Vor 15 Jahren, am 5. September 1998, wurde der damals bereits verstorbene „große Führer“ Kim II-sung zum „ewigen Präsidenten“ Nordkoreas ausgerufen. Mit massiver Hilfe Stalins und der Sowjetunion etablierte er eine kommunistische Einparteien-Diktatur, die nach Einschätzung der Internationalen Gesellschaft für Menschenrechte (IGFM), „heute die wohl härteste und gewalttätigste Diktatur der Erde“ ist.
Nach Angaben der IGFM wird die Zahl der Arbeitssklaven in den Lagern Nordkoreas auf rund 200.000 Menschen geschätzt. Eine graduelle Verbesserung der „desaströsen Menschenrechtssituation“ sei möglich – der Schlüssel für jede Veränderung liege aber bei Nordkoreas Schutzmacht China.
„Das Politbüro der Kommunistischen Partei der Volksrepublik China deckt nach wie vor alle Verbrechen des kleinen Verbündeten“, kritisiert IGFM-Vorstandssprecher Martin Lessenthin. Dabei sei Nordkorea wirtschaftlich völlig abhängig vom Wohlwollen der Machthaber in China. „Peking hat Vorrang bei der Ausbeutung nordkoreanischer Bodenschätze und begünstigt aktiv die Führung des wohl grausamsten Folterstaates der Welt“, so die IGFM weiter. Europa solle in allen Gesprächen mit Peking unmissverständlich darauf drängen, dass China seine Verantwortung wahrnimmt.
Der nordkoreanische Staat ist zu einem despotischen Familienunternehmen verkommen, in dem die Macht von einer Generation auf die nachfolgende übergeben wird. Eine kleine regimetreue Elite in Armee und Partei stützt die Herrscherfamilie und genießt ebenfalls ein luxuriöses Leben, während die einfache Bevölkerung hungert.
Der aktuelle Machthaber Kim Jong-un, ein Enkel des „Ewigen Präsidenten“, regiert das abgeschottete und heute bettelarme Nordkorea mit der gleichen Grausamkeit wie sein Vater und Großvater. Jede tatsächliche oder vermeintliche Abweichung von der Linie der Partei wird nach Informationen der IGFM mit schwersten Sanktionen bestraft, vor allem mit willkürlicher Verhaftung, Folter und Deportation in Arbeitslager, in denen menschenverachtende Zustände herrschen. Da Verwandte der Gefangenen bis in die dritte Generation ebenfalls als schuldig gelten und in Lager gebracht werden, wüssten viele der Gefangenen nicht einmal, warum sie in den Lagern seien. Winzigste „Vergehen“ würden mit größter Grausamkeit verfolgt, insbesondere Kritik am Regime und christlicher Glaube, so die IGFM weiter.
Nordkorea: Flüchtlinge von Folter und Todesstrafe bedroht
Peking/Pjöngjang. Die südkoreanische Präsidentin Park Geun-hye hat am Montag Nordkorea aufgefordert, die Sicherheit von nordkoreanischen Flüchtlingen zu garantieren, die China kurz zuvor in das stalinistische Nordkorea abgeschoben hat. Die Internationale Gesellschaft für Menschenrechte (IGFM) weist darauf hin, dass den Flüchtlingen in Nordkorea Folter und Tod drohten und die Volksrepublik China durch die Abschiebung bindendes Völkerrecht missachte. „Südkorea nimmt jeden nordkoreanischen Flüchtling auf. Chinas Abschiebepraxis ist nicht nur völlig unnötig, sie ist ein Verbrechen! Die Vereinten Nationen dürfen dazu nicht schweigen,“ betonte IGFM-Vorstandssprecher Martin Lessenthin.
Anlass für die offene Intervention der südkoreanischen Regierung war die Auslieferung von neun jugendlichen Nordkoreanern an China durch Laos. Laos hatte nach Angaben der IGFM bisher Flüchtlingen aus Nordkorea den Transit nach Südkorea ermöglicht und galt als Etappenziel einer der wenigen möglichen Fluchtrouten.
Die Volksrepublik Nordkorea leidet durch ihre staatlich gelenkte Misswirtschaft vor allem seit Anfang der neunziger Jahre unter immer größeren Versorgungsproblemen, die in eine der größten Hungerkatastrophen des 20. Jahrhunderts mündeten. Allein zwischen 1994 und 1998 sind rund 2-3 Millionen Menschen an Hunger und den Folgen von Unterernährung gestorben. Menschen flüchten nach China, um Nahrung und Arbeit zu finden und um vor dem Terror des Regimes zu fliehen. Die Gesamtzahl der Flüchtlinge ist unbekannt. Viele versuchen innerhalb der koreanischen Minderheit in der Volksrepublik China unterzutauchen. Andere wagen die weitere Flucht über Laos und Thailand nach Südkorea. Inzwischen lebten rund 23.000 Nordkoreaner im demokratischen Südkorea.
China bricht Völkerrecht. Die IGFM kritisierte die chinesische Regierung scharf. China breche als Mitglied des Weltsicherheitsrates seit Jahrzehnten systematisch bindendes Völkerecht und Menschenrechtsverträge. Unter anderem die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen und die Anti-Folterkonvention, so die IGFM weiter.
Tag der Menschenrechte: Nordkorea im Fokus
Im Hinblick auf den Tag der Menschenrechte am 10. Dezember gab die Internationale Gesellschaft für Menschenrechte (IGFM) heute in Berlin eine Pressekonferenz: Während die Erinnerung an die unfassbaren Grausamkeiten in den Lagern der Nationalsozialisten vorbildlich wach gehalten werde, ignoriere die deutsche Außenpolitik das aktuelle hunderttausendfache Elend von Lagerhäftlingen in Nordkorea. Die kommunistische Diktatur mit ihrem grotesken Führerkult werde außenpolitisch nur wahrgenommen, wenn sie ausgerechnet für den Tag der Menschenrechte den Test einer Interkontinentalrakete vorbereite. Mit dieser Kritik forderte die IGFM heute von der Bundesregierung, ihre diplomatische Zurückhaltung insbesondere gegenüber Nordkoreas Schutzmacht, der Volksrepublik China, aufzugeben.
„Der Schlüssel für eine Lösung der Probleme in Nordkorea liegt in Peking“, betont die IGFM. Doch China wird erst handeln, wenn Europa die Komplizenschaft Pekings an den Menschenrechtsverbrechen Nordkoreas offen anspricht. Bis dahin würden weiter Menschen auf dem Altar der diplomatischen Zurückhaltung geopfert, kritisiert die IGFM weiter. China beteilige sich sogar aktiv daran, die Zahl der Lagerhäftlinge in der stalinistischen Einparteiendiktatur noch zu erhöhen. Die völlig gescheiterte Planwirtschaft Nordkoreas verursachte in den 90er Jahren den Hungertod von zwei bis drei Millionen Menschen. Seither sind mehrere Hunderttausend Nordkoreaner aus ihrer Heimat nach China geflohen. Obwohl das demokratische Südkorea bereit ist, sämtliche Flüchtlinge aufzunehmen, schieben die chinesischen Behörden alle aufgegriffenen Flüchtlinge nach Nordkorea zurück – nach Aussage von nordkoreanischen Überläufern direkt in ein Lagersystem, in dem geradezu unvorstellbare Zustände herrschen.
Im Lager geboren – versklavt – gefoltert – geflohen. Shin Dong-Hyuk ist ein Überlebender dieses Lagersystems. In Deutschland bekannt geworden ist er durch den Kinofilm „Camp 14“. Auf der Pressekonferenz der IGFM berichtet er über die Zustände im Nordkoreanischen Gulag. Von völliger Unterwerfung, Indoktrination einem Leben aus Arbeit, Hunger, Demütigung und Folter. Einem Leben ohne fließendes Wasser, ohne Betten und ohne Toilettenpapier aber mit allmächtigen Wärtern, die dort herrschen, strafen und vergewaltigen. Shin, der selbst im Lager Nummer 14 geboren wurde, berichtet unter anderem, dass dort ein Mädchen stundenlang geschlagen wurde, bis es schließlich an seinen Verletzungen verstarb. Ihr „Vergehen“? In ihrer Hosentasche fand ein Lehrer fünf Getreidekörnchen.
In der „Demokratischen Volksrepublik Korea“ sind nach Angaben der IGFM sechs sehr große Hauptlager bekannt, daneben etwa 200 kleinere Nebenlager und andere Strafeinrichtungen. Die Zahl der Häftlinge ist unbekannt, die Schätzungen schwanken zwischen 150.000 und 250.000 Menschen, die aus nichtigen Gründen – oder völlig ohne Grund – ein Sklavendasein fristen. Manche sind in Haft, weil Vorfahren von ihnen aus Südkorea stammten, andere weil Familienangehörige nach China geflohen sind. Wie die IGFM unterstreicht, zeigen Satellitenaufnahmen, dass die Lager in den vergangenen Jahren weiter gewachsen sind. Dennoch leugnet Nordkorea ihre Existenz. Die Volksrepublik China ignoriert sie „ebenso wie die deutsche Außenpolitik“ beklagt IGFM-Vorstandssprecher Martin Lessenthin.
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>>>Facebook-Seite der Internationalen Gesellschaft für Menschenrechte