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HERR, wie lange noch?

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Organspende: Widerspruchslösung ein gefährlicher Richtungswechsel

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Gesetzentwurf zur Organspende vorgelegt und zusätzlich Widerspruchsregelung gefordert: Minister Spahn droht mit Ausstieg aus der Freiwilligkeit der Organspendebereitschaft

Für die Christdemokraten für das Leben (CDL) nimmt die Bundesvorsitzende, Mechthild Löhr, Stellung zu den neuen Vorschlägen:
„Direkt nach der Sommerpause hat der Bundesgesundheitsminister Jens Spahn unerwartet zügig seinen Referenten-Gesetzentwurf zur Verbesserung der Organspende (GZSO) vorgelegt. Damit folgt er weitestgehend inhaltlich der in der Koalitionsvereinbarung bereits angekündigten Förderungsabsicht von Transplantationen, geht aber sofort darüber hinaus. Auch wenn die drohende Einführung der “Widerspruchslösung”  explizit weder im Gesetzentwurf noch im Koalitionsvertrag  steht, soll sie nun eingebracht und fraktionsübergreifend als “Gewissensentscheidung” möglichst im breiten Konsens durchgewunken werden. Dies wäre ein fundamentaler und gefährlicher Richtungswechsel, den die Christdemokraten für das Leben (CDL) entschlossen ablehnen.

Einerseits will der Gesundheitsminister den Kliniken und Ärzten deutlich mehr und höhere finanzielle und personelle “Anreizsysteme” für Organentnahmen bieten. Andererseits aber soll auch gezielt ein massiver neuer Handlungsdruck aufgebaut werden. Denn bei allen potentiellen “Spendern”, das hieße jedoch dann tatsächlich bei allen (!) als hirntot deklarierten Patienten, soll lt. Gesetzentwurf zukünftig ausdrücklich seitens der Klinik begründet werden, warum dieser Patient jeweils im Einzelfall k e i n  Organspender gewesen sei.

Zwei Tage nach der Erstveröffentlichung des Gesetzes setzt dann der Bundesminister nach und plädiert im völligen Gegensatz zu seiner früher veröffentlichten eigenen Position und der bisherigen Programmatik der Unionsparteien für einen weiteren völligen Paradigmenwechsel. Spahn will (wie überraschend auch die Bundesärztekammer im Mai 2018) nun hin zu einer Widerspruchslösung für alle Bürger. Diese würden damit dann – statt aus eigenem freiwilligen Entschluss zu individuellen Organ-“Spender ” -ausnahmslos alle zu Organ-“Lieferanten” und als solche ärztlicherseits  behandelt und genutzt. Das gefährdete zukünftig vor allem solche Bürger, die nicht den entsprechenden Wissens-und Informationsstand haben, und sich dementsprechend bisher nicht explizit gegen einen Tod mit Organspende entschieden haben. Damit will der Bundesminister die Menschen offensichtlich zu einer sehr frühen persönlichen Entscheidung zwingen, die diese aus vielen Motiven bisher selbst nicht treffen wollten oder konnten.

Dieser neue gesundheitspolitische Kurswechsel ist in vielfacher Hinsicht eine besondere Provokation:
Damit würde sich unser Staat ein generelles Verfügungsrecht über jeden Bürger zur Fremdnutzung seiner Organe anmaßen, wie es seit vielen Jahrzehnten in Deutschland zu Recht völlig undenkbar war. Immerhin haben dank intensivster Werbung seitens der Krankenkassen und staatlich getragener medizinischer Einrichtungen bereits heute über 30 % der Bürger freiwillig einen Organspenderausweis, was allein zeigt, wie überflüssig dieser radikale Vorstoß des Gesundheitsminister ist. Das derzeitig bei 1260 Intensivkrankenhäusern, die in Deutschland in der Lage sind, als hirntot erklärte Patienten bis zur Organtransplantationsoperation am Leben zu erhalten, nur 797 Organe erfolgreich transplantiert werden konnten, hat offensichtlich deutlich mehr mit der Organisation des gesamten Organhandels-Prozesses zu tun, als mit der mangelnden Bereitschaft der Bürger, selbstlos zum Schluss das eigene Leben auf dem OP-Tisch von Ärzten beenden zu lassen.

Auch wenn einige kleinere EU- Länder und Spanien bereits eine Form der Widerspruchsregelung praktizieren, hat sich Deutschland aus guten Gründen bisher immer dagegen verwahrt, Ansprüche des Staates an Leib und Leben seiner Bürger einzufordern. Auch persönliches Eigentum gehört nicht dann umgehend dem Staat, wenn der Sterbende keine andere Regelung getroffen hat.

Woher nimmt sich ein Parlament das Recht, über die Sterbestunde und Todesumstände seiner Bürger paternalistisch zu entscheiden, wenn sie vorher nicht aktiv “widersprochen” haben? Nicht nur bei kirchlichen Mitgliedern und Instanzen, die die Sterbebegleitung in besonderer Weise achten und umsetzen, wird das drohende “Diktat” der Widerspruchsregelung starken Protest auslösen. Es greift die persönlichen Freiheitsrechte jedes Bürgers gerade am Lebensende und in einer für die Familie und Nahestehende besonders beklemmenden Lage an. Sie würden in der schweren Situation, in der sie emotional einem Sterbenden beistehen wollen, ausnahmslos gezwungen, sich mit der drohenden Zulassung einer schnellen, drängenden Organtransplantation zu befassen. Auch in bildungsfernen Schichten und bei Bürgern aus anderen Kulturräumen dürfte diese neu anvisierte Staatsanmaßung wenig positive Resonanz auslösen, da viele Menschen erfahrungsgemäß ohnehin erst in dramatischen Notsituationen mit solchen Fragen überhaupt erstmals wirklich konkret konfrontiert werden.
Es wäre ein fatales und falsches Signal, das zukünftig jeden kranken Menschen am Lebensende ganz unmittelbar betreffen würde, wenn die nun von Minister Spahn neu geforderte “Widerspruchsregelung” tatsächlich politisch durchgesetzt würde. Alle Bürger würden damit zu potentiellen Betroffenen. In einer sehr offenen und sicher höchst kontroversen politischen Auseinandersetzung muß endlich ehrlich über die zahlreichen ethischen, rechtlichen und medizinischen Gegenargumente aufgeklärt und gesprochen werden.
Gerade die Unionsparteien sollten sehr vorsichtig sein, diesen nun geplanten Richtungswechsel hin zur “Vergesellschaftung” der Organe und der Förderung der zudem extrem teuren Transplantationsmedizin zu forcieren. Eine “Spende” wäre es ja dann nicht mehr, sondern vermeintliche “Bürger-Pflicht”, der man nur durch klaren Widerspruch entkommen kann. Denn nicht nur in den Augen ihrer christlichen Mitglieder- und Wählerschaft läuft dies auf eine indirekte Entmündigung der Bürger hinaus, die bisher freiwillig und sicher aus guten Gründen trotz ständiger Appelle nur seltener spenden wollen. Statt bestehende Regelungen zu verändern und sinnvoller zu gestalten, werden hier die Bürger insgesamt vom Staat für die Optimierung seiner Transplantationspolitik in Haftung genommen.
Es ist zu hoffen, daß die mediale und politische Aufmerksamkeit, die dieser unerwartete Vorstoß ausgerechnet eines CDU- Ministers gesucht und gefunden hat, jetzt in eine lebhafte “Widerspruchs”- Debatte mündet. Vielleicht kommt der wachsende Ärger vieler Bürger über die beabsichtigte “Vergesellschaftung” der Organe doch bei einer Mehrheit des Parlaments an. Die drohende Widerspruchsregelung werden wir als Christdemokraten für das Leben (CDL) im Interesse der Achtung von Freiheit und Selbstbestimmung gerade am Lebensende sehr kritisch und ablehnend begleiten .”

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Organspende: Wann ist der Mensch tot?

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Organentnahme nach dem Tod? Die Definition des Todes überläßt der Gesetzgeber den Ärzten. Eine sachgerechte Aufklärung über die Hirntod-Diagnose fehlt.

Mit breiter Mehrheit hat der Bundestag heute die Gesetze zur Neuregelung der Organspende beschlossen, wobei vor allem wichtige Weichenstellungen die postmortale Organspende fördern sollen. Die Christdemokraten für das Leben e.V. (CDL) kritisieren durch die Bundesvorsitzende Mechthild Löhr in ihrer Stellungnahme vehement Art und Umfang der sogenannten neuen „Entscheidungslösung”:

„Schon länger hat die Gesundheitspolitik es zu ihrem Ziel erklärt, die Zahl der Organspender in Deutschland deutlich zu erhöhen. Nicht einmal die zahlreichen aktuellen Ungereimtheiten und Skandale um die Deutsche Stiftung Organtransplantation (DSO), die hierzulande das Monopol für Organverteilung und Entnahme ausübt, haben den Bundestag davon abgehalten, heute ohne Anhörung kritischer Positionen in zweiter und dritter Lesung Gesetze zur Neuregelung der Organspende durchzudrücken. Die zu beobachtende Skepsis der Bürger gegenüber postmortalen Organentnahmen ist aber nicht grundlos und sogar noch gestiegen.

Deshalb soll jetzt auf die Bürger staatlicherseits wachsender moralischer Druck ausgeübt werden, ohne sie über den international umstrittenen Hirntod als definitorischer Voraussetzung für eine Organentnahme aufzuklären. Im Gesetz ist denn auch stets von Organentnahme n a c h dem Tod die Rede, die Definition des Todes überläßt der Gesetzgeber den Ärzten. Diese ist und bleibt somit in den verschieden EU-Ländern unterschiedlich. Hirntote sind zu diesem Zeitpunkt allerdings eindeutig noch Lebende im Sterbeprozeß, die künstlich beatmet werden. Deshalb wird zu Unrecht der Eindruck erweckt, daß man bei der Entnahme von Organen bereits tot sei.

Der Bundestag hat durch die nunmehr beschlossene generelle und regelmäßige bundesweite Erfassung der Organspendebereitschaft jedes einzelnen Bürger eine neue Grenze zur Vergesellschaftung überschritten. Er fordert jetzt die Krankenkassen auf, auf den elektronischen Gesundheitskarten die Organspenderfunktion festzuhalten. Auch das regelmäßige Anschreiben aller Bürger, um ihre Organspendebereitschaft zu erfassen und damit Auskunft über eine persönliche Frage auf Leben und Tod zu erhalten, offenbart eine unglaubliche Hybris des Staates. Zwar wird bei der vorgeschlagenen Lösung noch formal das Prinzip der Freiwilligkeit gewahrt, doch übt der Staat mittelbaren moralischen Zwang auf die Bürger aus. Das hat durchaus den Charakter einer ethischen Nötigung und mißachtet das Recht auf informationelle Selbstbestimmung. Besonders bei körperlich oder psychisch schwer erkrankten Menschen könnte diese Dauerbefragung zusätzlich äußert negative Konsequenzen haben.

Eine wirklich sachgerechte und angemessene Aufklärung über die Hirntod-Diagnose würde sicher weiterhin viele Menschen davon abhalten, sich als Organspender zur Verfügung zu stellen. Verstärkend kommen die jüngste Reihe der Skandale bei der Stiftung Organtransplantation (DSO) und die erheblichen wirtschaftlichen Interessen hinzu, die sich rund um den Organhandel national wie international drehen. Bei vielen Bürgern gibt es zu Recht ein tiefes Mißtrauen, wenn der Staat höchstpersönliche Daten abfragt und speichert.

Es wird sich jetzt wohl nur noch durch das Bundesverfassungsgericht klären lassen, ob der Staat überhaupt befugt ist, Daten dieser Art über jeden Bürger permanent zu erheben und durch Dritte verwalten zu lassen. Daß auch dieses wichtige Gesetz heute in 2. und 3. Lesung im Eiltempo und ohne vorherige Anhörung durch eine breite Allparteienkoalition verabschiedet worden ist, wirft zusätzlich ein bedenkliches Licht auf die aktuelle parlamentarische Diskussionskultur unseres Landes.

Die Christdemokraten für das Leben (CDL) sind eine selbständige Initiative in der CDU/CSU mit 5.000 Mitgliedern, darunter zahlreiche Bundestags-, Landtags- und Europaabgeordnete sowie Kommunalpolitiker.

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