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Irland als Abtreibungsbefürworter “modern”?
Irland hat über die Legalisierung der Abtreibung abgestimmt. Dank der geringen Wahlbeteiligung gelang der hochmotivierten Abtreibungslobby in Irland mit 66,4 Prozent Stimmen von Unterstützern eine völlige Umkehr in der bisherigen Lebensschutzpolitik: Bislang war im 8. Verfassungszusatz Abtreibung nur im Falle der Lebensgefahr für die Mutter erlaubt, ansonsten generell verboten und wurde mit einer Haftstrafe von bis zu 14 Jahren belegt. Die irische Regierung will bis zum Jahresende nun ein entsprechendes Gesetz vorlegen, in dem die Abtreibung bis zu 12. Woche legal ist.
Für die Christdemokraten für das Leben e. V. (CDL) nimmt Pressesprecherin Susanne Wenzel wie folgt Stellung:
„Mit einer Mehrheit von rund 66 Prozent hat die irische Bevölkerung nun entschieden, dass in Irland künftig die Abtreibung legal ist. Das ist ein fatales Signal für das Lebensrecht in Europa. Der irische Premierminister Varadkar bezeichnete nach der Entscheidung sein Land als „modern“. Ist es tatsächlich „modern“, die Legalisierung der Tötung von Menschen zu propagieren? Ist es tatsächlich „modern“ in Europa Abtreibung als einfache, problemlose und schnelle Lösung die „Entsorgung“ von ungeborenen Menschen anzubieten? Hierzu sagt die CDL klar und entschieden „Nein“. Ein Staat ist nicht modern, wenn er Schwangere in meist sozial bedingten Konflikten nicht schützt, sondern die Abtreibung als „Lösung“ anbietet.
Aber so bedrückend das Ergebnis der Abstimmung auch ist, so muss jetzt in Irland versucht werden, die zahlreichen negativen Auswirkung soweit wie möglich zu verhindern oder wenigstens einzuschränken. Das geplante Gesetz zur Einführung einer Fristenlösung liegt offenbar erst in seinen Grundzügen vor. So kommt es jetzt noch auf die Ausgestaltung des Gesetzes an, damit der nun zu befürchtende Anstieg der Abtreibungszahlen in Irland etwa auf das traurige europäische Niveau verhindert wird. Hierfür müssten vom Staat und Pro-Life-Organisationen ein umfassendes und komplexes Beratungs- und Hilfsangebot errichtet werden, das Frauen im Schwangerschaftskonflikt tatsächlich unterstützt, lebensbejahend und für das Leben der Mutter mit dem Kind arbeitet. Es sollte jetzt wenigstens verhindert werden, dass wie etwa in Deutschland eine bloß formale Kurzberatung mit Erteilung einer Bescheinigung ausreicht, um jedes Kind abzutreiben.
Eine Frau im Schwangerschaftskonflikt, und das ist in Irland nicht anders als anderswo auf der Welt, braucht nicht die vermeintlich einfache und schnelle Lösung der Abtreibung. Denn jede Abtreibung hat mindestens zwei Opfer: das Kind und die Mutter. Physische und auch psychische Nachwirkungen der Abtreibung bleiben, sie rettet meist auch keine Beziehung, sondern belastet oder zerstört sie dauerhaft. Dies wird jedoch von den Abtreibungsbefürwortern und selbsternannten Kämpfern für ein „Recht auf Abtreibung“ nicht erwähnt und schlicht negiert. Auch für die tatsächlichen Rechte von Frauen ist das Ergebnis des Referendums kein gutes Signal. Denn nun werden auch hier Männer – durch die Legalisierung der Abtreibung offiziell aus der Verantwortung für ihr Kind entlassen – ihrerseits Druck auf Frauen zur Abtreibung ausüben. Es ist leider zu erwarten, dass künftig auch in Irland die Mehrheit der Abtreibungen aufgrund sozialer Umstände, wie sie z. B. durch die schlechte wirtschaftliche Situationen entstehen, erfolgen werden. Von einer Stärkung für Frauen und Familien ist bislang nicht gesprochen worden, im Gegenteil. Echte Hilfe für Frau und Kind zeichnet sich aber nicht dadurch aus, dass man Frauen ein nicht existierendes „Menschenrecht auf Abtreibung“ einredet und sie dann allein lässt. Wirkliche Hilfe für Frau und Kind bedeutet, alles zu tun, um die Abtreibung zu verhindern und den Frauen einen Weg zu zeigen, mit ihrem Kind zu leben und diesen Weg wo nötig zu ebnen: durch finanzielle Hilfen und Unterstützung über die Geburt des Kindes hinaus. Echte Hilfe bedeutet eine ernstgemeinte und verantwortungsvolle Familienpolitik, die die Familie nicht gefährdet, sondern fernab von allen Sonntagsreden konkret unterstützt.“
Kippt das Werbeverbot für Abtreibung?
Bundestag streitet über Werbeverbot für Abtreibung https://t.co/oAw6R2yCaQ
— Heinz Josef Ernst (@ernesto4711) 23. Februar 2018
Protestaktionen für die Beibehaltung des §219 vor dem Reichstag
USA: Kehrtwende zum Lebensschutz
Nordwalde b. Münster, den 24.1.17. Der neue US-Präsident Trump hat am Montag die von seinem Vorgänger außer Kraft gesetzte „Mexico City Policy“ der US-Regierung wieder eingesetzt. Für die Christdemokraten für das Leben e. V. (CDL) nimmt die Pressesprecherin, Susanne Wenzel, hierzu wie folgt Stellung:
“Die CDL begrüßt diesen wichtigen Schritt der neuen Regierung in Washington. Von Ronald Reagan wurde die „Mexico City Policy“ 1984 erstmals in Kraft gesetzt. Danach ist es Nichtregierungsorganisationen, die im Ausland Entwicklungshilfe leisten und mit Steuergeldern von der US-Regierung gefördert werden, untersagt, in diesen Ländern Abtreibungen durchzuführen, zu fördern oder dafür Werbung zu machen als Mittel der Familienplanung.
Durch die Wiederaufnahme der „Mexico City Policy“ verliert auch die International Planned Parenthood Federation (IPPF), der Dachverband des größten Abtreibungsanbieters der USA Planned Parenthood, seine öffentliche Förderung. Der amerikanische Steuerzahler subventioniert nicht länger die Abtreibungsmaschinerie von IPPF und Planned Parenthood.
Während die republikanischen Präsidenten George H. W. und George W. Bush an der Mexico City Policy festhielten, wurde sie jeweils unter den demokratischen Präsidenten Clinton und Obama außer Kraft gesetzt. Abtreibung spielte auch bei der letzten Wahl in den USA eine entscheidende Rolle. Bei den Kandidaturen für Senat und Repräsentantenhaus haben sich überwiegend die republikanischen Kandidaten, die klare Aussagen zum Lebensrecht machten und Abtreibung ablehnten, durchgesetzt.
Für die CDL ist die Wiederaufnahme der „Mexico City Policy“ eine wichtige Kehrtwende zum Lebensschutz, die deutlich das Lebensrecht der noch nicht geborenen Kinder unterstützt und schützt.
Die CDL hält es für dringend geboten, auch auf europäischer Ebene mit der unsäglichen Abtreibungsfinanzierung durch Steuergelder endlich Schluss zu machen.”
Abtreibung – ein Menschenrecht?
Fürbitten zur „Woche für das Leben“ ab 3. Mai 14
Die Christdemokraten für das Leben (CDL) weisen auf den Beginn der jährlichen ökumenischen „Woche für das Leben“ am Samstag, 3. Mai hin. Sie endet am 10. Mai 2014.
Eröffnet wird sie am 3. Mai, 11.00 Uhr, im Erfurter Mariendom durch einen Ökumenischen Gottesdienst. Das Motto ist „Herr, Dir in die Hände“. Die Leitung haben Bischof Norbert Trelle (Hildesheim), stellvertretender Vorsitzender der Deutschen Bischofskonferenz, und Landesbischof Jochen Bohl, stellvertretender Ratsvorsitzender der EKD.
Im Anschluss daran findet um 13.00 Uhr im ComCenter Brühl, Mainzerhofstr. 10, Erfurt, eine Podiumsdiskussion statt zum Thema „Darf ich sterben – muss ich leben?“ mit Landesbischof Jochen Bohl, Bischof em. Dr. Joachim Wanke, Prof. Dr. Udo Reiter und Dr. Manfred Lütz.
Die alljährliche „Woche für das Leben” haben die Christdemokraten für das Leben (CDL) zum Anlass genommen, eine Vielzahl ökumenischer Fürbitten für den Schutz des menschlichen Lebens unter der Überschrift: „Ich bin gekommen, damit sie das Leben haben…“ (Joh 10,10) von jungen Christen formulieren zu lassen, die im neuen Fürbitten-Heft auf der CDL-Homepage zu finden sind. Damit soll – über die jeweilige „Woche für das Leben“ hinaus – ein zusätzlicher Beitrag geleistet werden, dass die Menschen in christlichen Gemeinden und Gemeinschaften – häufiger als bisher – die große Bedrängnis von Frauen, Männern und Familien in krisenhaften Lebenssituationen, sei es am Lebensanfang oder am Lebensende, zum gemeinsamen Gebetsanliegen machen.
Dazu meine Anmerkung/Ergänzung: Wie bereits gestern in unserer Villinger Gebetsstunde „für das Leben“ ausgeführt, zählen zu den Menschen in großer Bedrängnis auch alle, die aus religiösen, politischen oder rassistischen Gründen bedrängt, verfolgt und ermordet werden. Ich empfehle dazu regelmäßig auf die Webseite des IGFM-Arbeitskreises „Religionsfreiheit weltweit – Hilferufe von Glaubensgefangenen“ zu gehen. – HJE