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HERR, wie lange noch?

Gib Frieden, Herr, gib Frieden,
die Welt nimmt schlimmen Lauf.
Recht wird durch Macht entschieden,
wer lügt, liegt obenauf.
Das Unrecht geht im Schwange,
wer stark ist, der gewinnt.
Wir rufen: Herr, wie lange?
Hilf uns, die friedlos sind.

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Wahl des Iran in die UN-Frauenrechtskommission grotesk

Demokratien müssen handeln. Am 13. Mai wird ein Drittel der 47 Mitgliedstaaten des UN-Menschenrechtsrates in Genf von der Generalversammlung in New York für die nächsten drei Jahre gewählt. Für die vier neu zu besetzenden Sitze der Regionalgruppe Asien hatte ursprünglich auch der Iran kandidiert, seine Kandidatur am 25. April aber öffentlich zurückgezogen. Stattdessen erhielt die Regierung Ahmadinedjad dafür Sitze in insgesamt vier UN-Kommissionen, darunter der UN-Frauenrechtskommission. Die Internationale Gesellschaft für Menschenrechte (IGFM) kritisierte die Mitgliedsstaaten des dafür verantwortlichen UN-Gremiums heftig.

IGFM Vorstandssprecher Martin Lessenthin erklärte am heutigen Dienstag in Köln gegenüber der Presse: „Die Wahl des Iran in die UN-Frauenrechtskommission ist grotesk. Die Vereinten Nationen kritisieren die Verletzung von Frauenrechten im Iran so oft und so heftig wie zu praktisch keinem anderen Land der Welt – und als ‚Belohnung’ wird ausgerechnet der Iran in die UN-Frauenrechtskommission berufen. Ein ‚Kuhhandel’ wie dieser erodieren das Ansehen und den Einfluss der Vereinten Nationen. Wenn Diktaturen die Verletzungen von Menschenrechten überwachen sollen, dann wird die praktische Arbeit der Vereinten Nationen gelähmt. Demokratische Staaten dürfen dieser Entwicklung nicht länger tatenlos zusehen.“

Rücknahme der Kandidatur für den Menschenrechtsrat – Berufung in andere UN-Kommissionen. Nach heftigen Protesten von Menschenrechtlern aus aller Welt, darunter der iranischen Friedensnobelpreisträgerin Dr. Shirin Ebadi, geriet der Iran wegen seiner Kandidatur für den UN-Menschenrechtsrat immer mehr unter Druck. Ramin Mehmanparast,  Sprecher des iranischen Außenministeriums, gab am Sonntag, den 25. April 2010 offiziell bekannt, dass der Iran seine Kandidatur nach einem „Agreement“ mit den Mitgliedern der Asiengruppe zurückgezogen habe.

Die staatliche Iranische Studenten Nachrichtenagentur (ISNA) zitierte am 25. April 2010 den selben Sprecher des iranischen Außenministeriums, der Iran habe seine Entscheidung für eine Kandidatur im Menschenrechtsrat überdacht und bewerbe sich stattdessen um einen Sitz in der „einflussreichen und wirkungsvollen Frauenrechtskommission“ und bemühe sich darum, die Zusammenarbeit innerhalb der Gruppe zu stärken. Die Gruppe habe übereingestimmt, eine Atmosphäre der Kooperation für die Mitglieder der Gruppe in internationalen Institutionen zu schaffen. Auch andere asiatischen Staaten hätten Änderungen bei ihren Kandidaturen für internationale Institutionen vorgenommen.

Aufnahme Irans in die UN- Frauenrechtskommission. Details über die vom iranischen Sprecher erwähnte Absprache wurden zunächst nicht bekannt. Doch schon am 28. April erhielt der Iran einen der 45 Sitze in der UN-Frauenrechtskommission („Commission on Status of Women“, CSW). Aufgabe dieses Gremiums ist es, sich für die weltweite Verbesserung der Rechte von Frauen einzusetzen. Die IGFM wies darauf hin, dass praktisch kein Land so regelmäßig von den Vereinten Nationen wegen Menschenrechtsverletzungen verurteilt wird wie der Iran. Dazu gehören auch die Missachtung von Frauenrechten und die Verfolgung von Frauenrechtlerinnen.

Ernannt werden die Mitglieder der Frauenrechtskommission vom übergeordneten Wirtschafts- und Sozialrat der UNO (ECOSOC), dem auch Deutschland angehört. Die verschiedenen Regionalgruppen des Rates wählen jeweils die Vertreter für die ihnen zur Verfügung stehenden Sitze. Im Falle Irans war dies die Gruppe der asiatischen Länder des ECOSOC. Die übrigen Länder haben aber die Möglichkeit, Bedenken gegen einen Bewerber vorzubringen und eine Wahl durch alle Mitgliedsländer des ECOSOC zu fordern. Im Falle Irans passierte das jedoch nicht, wie die IGFM kritisiert. Ab dem Jahr 2011 wird die Islamische Republik Iran daher für vier Jahre einen Sitz in der UN-Frauenrechtskommission innehaben, „um über die Rechte von Frauen zu wachen – oder um diese Arbeit zu behindern“ wie die IGFM konsterniert feststellt. Dem Iran gelang darüber hinaus der Einzug in drei weitere UN Organisationen. Zum einen in das Ständige Forum zu Fragen Indigener Völker (Permanent Forum on Indigenous Issues, UNPFII), dass sich für die Wahrung der Rechte von autochtonen Minderheiten einsetzt. Des Weiteren in die Kommission für wissenschaftliche und technologische Entwicklung (Commission on Science and Technology for Development, UNCSTD), sowie den UN- Siedlungsprogramm (Governing Council of the Human Settlements Program, UN-Habitat). Alle diese Kommissionen unterstehen dem ECOSOC, dem Wirtschafts- und Sozialrat der UN, der die Mitglieder dieser Gremien ernennt.

Dr. Shirin Ebadi, Friedensnobelpreisträgerin des Jahres 2003 und wohl bekannteste Menschenrechtlerin des Iran, kritisierte die rechtliche Situation von Frauen im Iran gegenüber der IGFM: „Die Lage der Frauen ist nach wie vor sehr schlimm, Diskriminierungen sind an der Tagesordnung. Ich möchte einige Beispiele anführen: Laut Gesetz ist das Leben einer Frau halb soviel wert wie das Leben eines Mannes. Das heißt, wenn ein Mann und eine Frau auf der Straße Opfer eines Unfalls werden und den gleichen Schaden erleiden, dann bekommt die Frau nur die Hälfte an Schadenersatz wie der Mann. Vor Gericht zählt die Aussage zweier Frauen wie die eines Mannes. Ein Mann kann vier Frauen zur gleichen Zeit heiraten, er kann ohne rechtliche Begründung seine Frau verstoßen. Gleichzeitig ist es aber für eine Frau sehr schwierig, eine Scheidung zu erreichen.“ – Quelle: IGFM

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Iran: Pastor verhaftet und “verschwunden”

Die Internationale Gesellschaft für Menschenrechte (IGFM) berichtet heute über das “Verschwinden” eines Pastors der Assyrischen-Evangelischen Kirche von Kermanshah (West Iran). Es handelt sich um Wilson Issavi; die Festnahme erfolgte am 2. Februar 2010 in Isfahan. Die Behörden verweigern jeden Kontakt zu ihm sowie Angaben zu seinem Haftort oder den Gründen für seine Verhaftung. Martin Lessenthin, Vorstandssprecher der IGFM, forderte die sofortige Freilassung des Geistlichen und wies darauf hin, dass der Iran völkerrechtlich bindende Abkommen ratifiziert hat, die Religionsfreiheit und rechtliche Mindeststandards festschreiben.

Pastor Issavi wurde in Isfahan festgenommen, wo er einen langjährigen Freund besuchte. Beamte des iranischen Geheimdienstes drangen am 2. Februar in die Wohnung ein und verhafteten den Pastor sowie den Gastgeber, dessen Ehefrau und eine weitere Besucherin. Außerdem nahmen sie ohne Angabe von Gründen und ohne Quittung viel vom persönlichen Eigentum des Ehepaares mit. Einen Haft- oder Durchsuchungsbefehl legten sie nicht vor. Bis heute hat Issavis Familie keine Auskunft erhalten, wo, warum oder wie lange der Pastor festgehalten wird, berichtet die IGFM weiter.

Die Behörden hatten die Sanierung des stark renovierungsbedürftigen historischen Kirchengebäudes in Kermanshah verboten. Bereits einem Monat vor seiner Verhaftung, am 2. Januar 2010, waren Beamte in Zivil in Issavis Wohnung eingedrungen, hatten die Kirche geschlossen, versiegelt und angeordnet, dass sie nicht wiedereröffnet werden dürfe. Es handelte sich bis dahin um die einzige noch geöffnete Kirche in der Region.

Religiöse Minderheiten werden drangsaliert. Von den rund 70 Millionen Einwohnern des Iran gehören heute noch ca. 100-250.000 den traditionellen christlichen Minderheiten an. Davon sind schätzungsweise 10.000 bis 20.000 Personen Assyrer. Die Zahl ehemaliger Muslime, die vom Islam zu Christentum übergetreten sind und einzeln oder in Untergrundgemeinden im Iran leben, ist unbekannt, wird aber ebenfalls auf mehrere Tausend geschätzt.

Seit der islamischen Revolution im Jahr 1979 bis heute werden zum Christentum übergetretene ehemalige Muslime ohne Angabe von Gründen verhaftet, ohne Kontakt zur Außenwelt in Haft gehalten, misshandelt und gefoltert. Viele Apostaten wurden und werden von Angehörigen staatlicher Organisationen, wie den Basij und den „Wächtern der Islamischen Revolution“ (Pasdaran), eingeschüchtert, angegriffen und misshandelt, mehrere gelten nach Verhaftung als „verschwunden“, so die IGFM.

Religionslosigkeit und fast alle Religionen sind de facto verboten. In der Islamischen Republik Iran werden neben dem Islam nur Christen, Juden und Zoroastrier als Religionsgemeinschaften offiziell anerkannt, wenn auch mit stark eingeschränkten Rechten in verschiedenen Rechtsbereichen. Dazu gehört eine Reihe von Einschränkungen bei der Religionsausübung. So wurden in den vergangenen Jahren mehrere Kirchen geschlossen oder in der Ausübung der Gottesdienste stark eingeschränkt.

Alle anderen Religionen, auch die übrigen Weltreligionen, sowie Religionslosigkeit sind de facto verboten. Vom Islam abgefallene Muslime werden von den iranischen Behörden verfolgt. Besonders betroffen davon ist die mit rund 150-300.000 Mitgliedern größte nichtmuslimische Minderheit des Iran, die Baha’i, die praktisch rechtlos sind. Selbst die islamische Minderheit der Sunniten darf in Teheran keine Moschee eröffnen.

Noch zwei Hinweise:

Vertreter verfolgter religiöser Minderheiten im Iran, darunter der Baha’i, der Sufis (Derwische), der Sunniten sowie evangelische und orthodoxe Christen sind als Gäste des Forums IRAN bei der diesjährigen Jahreshauptversammlung der IGFM am 27./28. März 2010 in Bonn anwesend.

Im Rahmen des Vortrags am 04.03.2010 in Villingen (Schwarzwald) mit dem Titel: “Christenverfolgung im Nahen und Mittleren Osten – Gefährlicher Religionswechsel“, kommt auch die Situation im Iran zur Sprache.

Heinz Josef Ernst


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