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Ägypten: Wieder gewaltsame Ausschreitungen gegen Christen

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Am 30. Januar 2013 wird Präsident Mursi auf Einladung des Bundeskanzleramtes nach Berlin kommen. Er ist der wichtigste Repräsentant eines Staates, in dem Menschenrechtsverletzungen an der Tagesordnung sind. Dazu eine IGFM-Mitteilung vom 23.01.2013:

Marashda / Frankfurt am Main. Gewaltsame Ausschreitungen in der überwiegend von Christen bewohnten oberägyptischen Ortschaft Marashda sorgen bei der koptischen Minderheit Ägyptens für Bestürzung und Verzweiflung. Ein Mob aus über 2.000 Muslimen wütete am vergangenen Freitag und Samstag, plünderte, zerstörte und brandschatzte Häuser, Geschäfte und zahlreiche Autos. Auch wurden die Scheiben einer örtlichen Kirche eingeschlagen und das Kreuz beschädigt.

Die IGFM lobte die mäßigenden Aufrufe eines örtlichen Imams und das schnelle Einschreiten der Polizei. Gleichzeitig forderte die IGFM strafrechtliche Verfahren gegen die Gewalttäter. Die Behörden dürften nach dem Ende der Plünderungen nicht einfach zur Tagesordnung übergehen.

Ausschreitung gegen Kopten nach angeblichem Kindesmissbrauch.  Hintergrund für die Gewalt waren unbestätigte Gerüchte, ein 55-jähriger Kopte hätte ein 6-jähriges muslimisches Mädchen missbraucht. Nachdem der Beschuldigte sich – laut Aussage ägyptischer Kopten zu seiner eigenen Sicherheit – der Polizei gestellt hatte, griff der Mob die örtliche Polizeistation an. Die Polizisten waren gezwungen, Verstärkung anzufordern und verhafteten insgesamt mindestens zehn muslimische Gewalttäter, von denen einige versucht hatten, eine Kirche niederzubrennen.

„Keine Straflosigkeit für Übergriffe auf Kopten!“ IGFM-Vorstandssprecher Martin Lessenthin fordert: „Die Ermittlungen gegen den 55-jährigen Kopten laufen. Es müssen aber auch Ermittlungen gegen diejenigen eingeleitet werden, die über zwei Tage Häuser, Geschäfte und Autos zerstört und die Christen des Ortes in Angst und Schrecken versetzt haben. Der ägyptische Staat muss deutlich machen: Christen und Muslime haben den gleichen Anspruch auf staatlichen Schutz. Es darf keine Straflosigkeit bei Gewalt gegen Minderheiten geben!“

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