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Protestaktionen für die Beibehaltung des §219 vor dem Reichstag
Nordwalde b. Münster, 12.12.2017. Unter Teilnahme der CDL-Bundesvorsitzenden Mechthild Löhr überreichte der Vorstand des Bundesverbandes Lebensrecht (BVL) Modelle von Embryonen in der 10. Schwangerschaftswoche an eine Delegation von Bundestagsabgeordneten der CDU/CSU. Mit dieser Protestaktion will der BVL für die Beibehaltung des Werbeverbotes für Abtreibung ( §219a StGB) ein Zeichen setzen. „Wenn eine Ärztin wie Frau Hänel auch noch die Schwangeren in ihrern Informationen zum Thema Abtreibung mit Begriffen wie „Schwangerschaftsgewebe“ bewußt in die Irre führt, erkennt man, daß es hier um Ideologie geht und nicht um wahre Aufklärung und Hilfe. Bei einer Abtreibung gibt es immer zwei Opfer: Das ungeborene Kind und die Mutter,“ so Mechthild Löhr. „Statt für Abtreibung Werbung zu machen, sollte für die Kostbarkeit jedes Lebens und wirkliche Hilfen für Familien eingestanden werden.“
Unterstützt wurde die Aktion des BVL von einer weiteren Demonstration: Mit Slogans wie: „§219 schützt Frauen und Kinder“, „Keine Werbung für’s Nein zum Kind“ und „Werbung für Tötung – wem nützt das?“ traten die Teilnehmer gegen die Zulassung der Werbung für Abtreibungen ein. Auf Druck der SPD, der Linken, der Grünen und Teilen der FDP soll die Abschaffung des §219a in einem atemberaubenden Tempo im Bundestag beschlossen werden und das in einer Zeit, in der noch keine neue Regierung gebildet werden konnte.