Mit einem Gebet für die verfolgten Christen wurde eine Informationsveranstaltung des Bildungswerkes Heilig Kreuz, Villingen zum Thema „Christenverfolgung im Nahen und Mittleren Osten – lebensgefährlicher Religionswechsel“ abgeschlossen. Zum Einstieg in das Thema stellte Heinz J. Ernst die Arbeit der „Internationalen Gesellschaft für Menschenrechte“ (IGFM) vor und erläuterte den Artikel 18 der „Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte“ vom 10.12.1948, der die Religions- und Gewissensfreiheit definiert: „Jeder Mensch hat Anspruch auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit; dieses Recht umfaßt die Freiheit, seine Religion oder seine Überzeugung zu wechseln, sowie die Freiheit, seine Religion oder seine Überzeugung allein oder in Gemeinschaft mit anderen, in der Öffentlichkeit oder privat, durch Lehre, Ausübung, Gottesdienst und Vollziehung von Riten zu bekunden.“ – Er zog dann einen Vergleich zum Verständnis der Menschenrechte im Islam. Während in der Allgemeinen Erklärung der Religionswechsel ausdrücklich erlaubt ist, wird der Abfall vom Islam als schwerstes Vergehen betrachtet und ruft den Zorn Allahs auf die Apostaten herab. Im Koran, Sure 2,217, heißt es: „Sie (die Apostaten) werden Insassen des Höllenfeuers sein und (ewig) darin verweilen.“ – Eine zusätzliche (weltliche) Bestrafung sieht das islamische Recht, die Sharia vor. Das ist in der Regel die Todesstrafe. Bei Frauen kann stattdessen lebenslange Haft verhängt werden. – Es gibt also eine Höherordnung von Koran und islamischem Gesetz. Hierin ist die Gefährlichkeit des Religionswechsels begründet. Auch wenn die Todesstrafe nicht durch ein staatliches Gericht verhängt wird, gibt es Todesbedrohung durch Verwandte und gesellschaftliche Stigmatisierung.
Trotz der Bedrohung kommen Muslime im Nahen und Mittleren Osten zum Glauben an Jesus Christus – zum Beispiel durch Radio- und Fernsehen – und konvertieren. Auch sie haben das Recht, ihren Erlöser kennenzulernen. Christliche Mission, die durch die Allgemeine Erklärung abgedeckt ist, ist also – entgegen der weitverbreiteten öffentlichen Auffassung – positiv. Wahre Mission ist unaufdringlich und friedlich – Gott achtet die Freiheit des einzelnen.
Walter Flick von der IGFM schilderte dann die Situation der Christen in der Türkei, in Eritrea, in Pakistan, im Irak und in einem „Urlaubsparadies“, an das man in diesem Zusammenhang nicht denkt: Die Inselgruppe der Malediven. – In Pakistan gibt es das sogenannte Blasphemie-Gesetz, das häufig zur Verleumdung christlicher Nachbarn herangezogen wird: Es wird behauptet, dass dieser oder jener Christ Koranseiten verbrannt habe. Eine solche Behauptung hat beispielsweise dazu geführt, dass im letzten Jahr Christen bei lebendigem Leib in ihren Häusern verbrannt wurden.
Als Möglichkeit zur Hilfe wurden genannt: Das Gebet, der Einsatz für den „Gefangenen des Monats“, Öffentlichkeitsarbeit, finanzielle Unterstützung, kirchliche Gedenktage, Besuche von Christen in den betroffenen Ländern.
Heinz Josef Ernst