Kann man Katholik sein und trotzdem keine Kirchensteuer zahlen? Kann man aus der vom Staat garantierten Form der Kirche aussteigen und trotzdem Mitglied der Kirche sein? „Ja“. Dieser Überzeugung war der emeritierte Freiburger Theologieprofessor Hartmut Zapp. Und er trat 2007 unter der Bedingung aus der Kirche aus, nur die Körperschaft des öffentlichen Rechtes zu verlassen, nicht aber die Glaubensgemeinschaft. „Das geht nicht“ war das Urteil der Erzdiözese Freiburg, sie suchte eine rechtliche Klärung durch die Gerichte. Das Freiburger Verwaltungsgericht gab Zapp in erster Instanz Recht, das Mannheimer Verwaltungsgericht in zweiter Instanz nicht. Michael Himmelsbach, Leiter der Finanzabteilung des Erzbistums Freiburg, interpretiert das Urteil von diesem Dienstag als Unterstützung der Sicht der Kirche, dass es keine halben Austritte geben könne:
„Es gibt nur einen einheitlichen Kirchenaustritt und nicht den, den Professor Zapp in seiner Terminologie als Kirchensteuer- oder Körperschaftsaustritt bezeichnet hat. Das sichert aus unserer Sicht eine Gleichmäßigkeit des Tragens der Lasten durch alle Kirchenmitglieder, weil alle Kirchenmitglieder damit ganz klar ihre Beitragslast in Deutschland in Form der Kirchensteuer für die Kirche erbringen.“ Quelle: Radio Vatikan 4.5.2010