Frankfurt am Main. Aus Anlass des Weltkindertages am 20. September weist die Internationale Gesellschaft für Menschenrechte (IGFM) auf die zunehmende Verheiratung von jungen Mädchen unter zehn Jahren hin. Wie die IGFM erläutert, habe der Rechtsausschuss des von islamischen Hardlinern dominierten iranischen Parlaments angekündigt, das Mindestheiratsalter von Mädchen von 13 auf neun Jahre zu senken. Schon jetzt sei die Verheiratung von Mädchen unter 13 Jahren in der Islamischen Republik möglich und auch gängige Praxis. Notwendig seien lediglich der Wille des Vormundes – in der Regel des Vaters – und eine richterliche Genehmigung.
Die Mehrheit der Iraner lehne diese Praxis entschieden ab. Im Durchschnitt liege im Iran das Heiratsalter von Frauen zwischen 22 und 29 Jahren und bei Männern zwischen 27 und 34 Jahren. Dennoch sei der Anteil von verheirateten jungen Mädchen in den vergangenen Jahren stark gestiegen. Nach offiziellen Angaben lag die Zahl von Mädchen, die bei ihrer Heirat unter 15 Jahre alt waren im Jahr 2006 bei 33.383, im Jahr 2009 jedoch schon bei 43.459. Die Zahl der Mädchen, die mit unter zehn Jahren verheiratet wurden, stieg von 449 Mädchen im Jahr 2009 auf 716 Mädchen im Jahr 2010.
Rechtlich Verheiratung von Säuglingen möglich. Grundlage für diese Rechtspraxis sei nach Angaben der IGFM die Berufung auf das Vorbild des Propheten Muhammad, der im Alter von über 50 Jahren seine sechsjährige Lieblings-„Frau“ heiratete. Er „konsumierte“ die Ehe nach islamischer Überlieferung als sie neun Mond-Jahre alt war, also etwa 8 2/3 heutige (Sonnen)-Jahre. Der Staatsgründer der Islamischen Republik, Ayatollah Khomeini, stellte die offizielle Rechtslage der schiitisch-dschaf’aritischen Rechtsschule dar und formulierte eine noch heute gültige Rechtsentscheidung („hukm“): Danach ist es erlaubt, eine „Ehefrau“ zu haben, die jünger als neun Jahre alt ist. Khomeini hält ausdrücklich fest, dass mit Vollendung des neunten Lebensjahrs die „Ehefrau“ entjungfert werden darf. Die „übrigen Genüsse“ seien aber auch vorher kein Unrecht, „selbst beim [weiblichen] Säugling“. Khomeini nennt als Beispiele „Berühren mit Begierde“ und ein Wort, dass oft mit Analverkehr übersetzt wird, aber wohl im Sinn von „Schenkelverkehr“ gemeint wurde, da Anal- und Oralverkehr in der Regel als nicht islamkonform angesehen werden.
Kulturrelativismus ist menschenfeindlich. Die IGFM betont, dass die Auffassung, es gäbe für Mädchen kein Mindestheiratsalter, auch unter fundamentalistischen sunnitischen Muslimen in Nordafrika, auf der arabischen Halbinsel, in Pakistan und Afghanistan verbreitet sei. Die IGFM nannte diese Praktiken „unerträglich und menschenrechtsfeindlich“. Der Vorstandssprecher der IGFM, Martin Lessenthin, unterstrich: „Kulturrelativismus und jede andere Form der Verharmlosung ist menschenfeindlich und verzögert ein Ende dieser Verbrechen an Kindern.“ Letztendlich ginge es nicht darum, ob es sich dabei um authentische Teile des Islam oder um Fehlinterpretationen handle. Vielmehr gehe es letztlich um die Frage, welches Recht im Konfliktfall höher stehe: Menschenrechte oder religiöse Rechtsauffassungen. Gegenwärtig sähe Europa tatenlos zu, wie islamische Fundamentalisten Schritt für Schritt Menschenrechte mit Verweis auf religiöse Dogmen aushebelten. Leidtragende seien zuerst Kinder, Frauen und Minderheiten.
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