Gegen ein „Recht auf Abtreibung“ – Fotos aus Straßburg
Hier eine >>>Foto-Galerie von der gestrigen Demo, publiziert vom Magazin „Kultur & Medien“ – Initiative „Kinder in Gefahr“.
Lebensschutz in der EU: Kommt ein Recht auf Abtreibung?
Im Europäischen Parlament tobt ein Ringen um den Lebensschutz. Am Für und Wider scheiden sich die Geister. Eine Gruppe von überwiegend sozialistischen Abgeordneten versucht mit einer Entschließung das Recht des ungeborenen Lebens weiter auszuhöhlen und den Erfolg der Bürgerinitiative „One of us“ zu neutralisieren. Für die Gegner des Lebensschutzes bedeutet dieser Erfolg (über 1 Million Unterschriften) eine Niederlage; sie sind aber nicht bereit, diese hinzunehmen. Das kann aus einem Berichtsentwurf geschlossen werden, der in der nächsten Woche dem Europäischen Parlament zur Abstimmung vorgelegt werden soll. Das Papier wurde vom Ausschuss für Rechte der Frau und die Gleichstellung der Geschlechter verabschiedet; Berichterstatterin ist Edite Estrela („Estrela Bericht“)
Beobachter werten diesen Entwurf als Versuch, den Erfolg von One of Us zu konterkarieren.
Die Christdemokraten für das Leben (CDL) teilen dazu mit:
Am 21. und 22. Oktober diskutiert und entscheidet nun überraschend das Europäische Parlament in Straßburg über eine neue richtungsweisende Entschließung gegen das Recht auf Leben der Ungeborenen, vor der auch die CDL bereits vor Tagen in einer Pressemeldung alarmierend gewarnt hat. Der englische Abgeordnete Michael Cashman (Wahlkreis London, sozialdemokratische Fraktion, Leiter der LesbianGayBisexual Transgender-EU-Arbeitsgruppe) gab gerade in einem Interview zu, dass es sich beim Estrela-Bericht sehr wohl um eine Art „Blitzkrieg gegen das Lebensrecht“ handele. Der schnelle Überraschungserfolg dieser provokanten und gefährlichen Kompetenzanmaßung vieler EU-Parlamentarier muss dringend verhindert werden, sonst ist bald der Protest gegen Abtreibung in Europa als angebliche „Diskriminierung von Frauenrechten“ verboten!
Deshalb haben wir uns, nachdem die Tagesordnung des Parlaments gestern fest stand, gemeinsam mit den Organisatoren der Bürgerrechtsinitiative „One of us“ in Deutschland, entschlossen eine bürgerliche
Demonstration direkt in Straßburg vor dem Parlament
gegen diese gefährliche „Estrela“-Entschließung durchzuführen, die unter anderem ein „Grundrecht auf Abtreibung“, Diskriminierung der Abtreibungskritiker und einen EU-weiten Zwang zu „tabufreier interaktiver“ Sexualerziehung aller Kinder in den Schulen, fordert. Wie müssen den Parlamentariern, die zum Teil noch nicht genauer über den Inhalt der Entschließung informiert und noch unsicher in ihrer Entscheidung sind, persönlich mit unserer Präsenz, Transparenten und Infos deutlich machen, dass wir mündige europäische Bürger sind, die sich nicht bis in die sogenannten „sexuellen und reproduktiven Rechte“ hinein ideologisch instrumentalisieren und bevormunden lassen! Das Recht auf Leben ist die Grundlage aller Menschenrechte, die wir in Europa verteidigen müssen, und ganz bestimmt nicht ein „Recht auf Abtreibung“! Ein Gegenentwurf zum Estrela-Bericht liegt den Abgeordneten seit heute vor, so dass es eine echte Alternative für die Parlamentarier gibt.
Geleitet wird die Sitzung übrigens vom Präsidenten Martin Schulz, der voll hinter dem Estrela-Bericht und seinen kinderfeindlichen Forderungen steht! So wollen sie den großen und überraschenden Erfolg der europaweiten Bürgerinitiative „One of us“ noch im Vorfeld und kurz vor den Parlamentswahlen im Mai 2014 abfangen.
Bitte unterstützen Sie unser wichtiges Protestsignal durch Ihr persönliches Kommen und Ihre Präsenz!
Montag, 21. Oktober 2013 von 13 bis 16 Uhr
Ort: Vorplatz am Europäischen Parlament, Gebäude Louise-Weiss, zwischen Boulevard de Dresde und Pont du Wacken, am Eingang des Vorhofs des Europäischen Parlaments.
Du sollst nicht töten: Welttag gegen die Todesstrafe
Du sollst nicht töten! – so lautet das fünfte der zehn Gebote, die der Prophet Moses von Gott auf dem Berg Horeb empfangen hat (vgl. Deuteronomium 5,1-22). Es gab aber auch die Todesstrafe für bestimmte kultische Vergehen (vgl. Leviticus 20). – Jesus Christus als Sohn Gottes wurde wegen „Gotteslästerung“ von den jüdischen Autoritäten der römischen Jurisdiktion überstellt. Diese vollstreckte die geforderte Todesstrafe durch Kreuzigung. Jesus hatte zuvor bei einem Streitgespräch den Teufel als „Menschenmörder von Anfang an“ bezeichnet (vgl. Johannes 8,44). Dies weist darauf hin, dass Gott von Anfang an nicht den Tod des Menschen wollte. Er hat aber seinem „Gegenspieler“ einen für uns unbegreiflichen „Spielraum“ gelassen. – Für Jesu Anhänger in den ersten drei Jahrhunderten war es kaum vorstellbar, jemanden umzubringen oder zur Waffe zu greifen. Hatte der Meister nicht gesagt: „Wer zum Schwert greift, wird durch das Schwert umkommen?“ Hatte er nicht am Kreuz die Feindschaft ein für alle Mal überwunden? Haben seine Anhänger das Recht, andere (zum Tod) zu verurteilen? Als Jesus in einem samaritischen Dorf nicht aufgenommen wurde, forderten die Jünger Feuer vom Himmel, um diese Samariter zu vernichten. Aber Jesus verwehrte es ihnen (vgl. Lukas 9,54-55).
Bei Gewaltanwendungen und Todesurteilen im Laufe der Kirchengeschichte können sich die Verantwortlichen und Täter nicht auf Jesus berufen; diese kommen für ihr Tun ins Gericht.
Das Bemühen, die Todesstrafe weltweit abzuschaffen, ist ganz im Sinne der Frohen Botschaft von Jesu Christus. Das Für und Wider aus allgemeiner Sicht findet sich bei Wikipedia.
Zur Aktuellen Situation schreibt Idea heute: Mord, Menschenhandel und Landesverrat sind einige der Verbrechen, die in manchen Staaten mit der Todesstrafe geahndet werden. Aber auch Religionswechsel, Missionierung und Beleidigung des Islam können zur Hinrichtung führen. Darauf machen Menschenrechtler anlässlich des Welttags gegen die Todesstrafe am 10. Oktober aufmerksam. Hauptsächlich betroffen sind Christen in islamischen Ländern. Nach Angaben der Internationalen Gesellschaft für Menschenrechte (IGFM) in Frankfurt am Main werden religiös begründete Todesurteile jedoch nur selten vollstreckt. Die Betroffenen würden meist nach mehreren Jahren zu einer langen Haftstrafe „begnadigt“ oder freigelassen. Sie müssten dann aber ihre Heimat verlassen, um nicht von religiösen Fanatikern umgebracht zu werden.
Weltweite Proteste führten zur Freilassung. Zu den Ländern, in denen Gesetze den Abfall vom Islam mit dem Tod bedrohen, zählen laut IGFM Afghanistan, Iran, Jemen, Mauretanien, Saudi-Arabien, Somalia und der Sudan. Bekannt ist der Fall des 41jährigen Afghanen Abdul Rahman, der 2006 vom Islam zum Christentum übertrat. Er sollte gehenkt werden. Weltweite Proteste bewirkten jedoch seine Freilassung, die mit Verfahrensfehlern begründet wurde. Rahman erhielt in Italien Asyl. Ähnliches werde auch aus anderen islamischen Ländern berichtet, sagte IGFM-Referent Walter Flick gegenüber der Evangelischen Nachrichtenagentur idea. Es würden gelegentlich Todesurteile verhängt, aber es gebe keine Informationen darüber, dass sie vollstreckt worden seien.
Pakistan: Todesurteile wegen Beleidigung des Propheten. Ein besonderer Fall ist Pakistan, wo Religionswechsel erlaubt sind. Hier gilt das sogenannte Blasphemie-Gesetz, das die Beleidigung des Propheten Mohammed mit der Todesstrafe bedroht. So wurde beispielsweise die 47-jährige Christin Asia Bibi 2010 inhaftiert, weil sie sich abfällig über den Propheten geäußert haben soll. Das Todesurteil wurde noch nicht vollstreckt. Häufig diene das „Blasphemie-Gesetz“ als Vorwand, um unbeliebte Nachbarn zu beseitigen, so Flick. Politiker, die das Blasphemie-Gesetz ändern oder abschaffen wollten, wurden umgebracht. Islamische Fanatiker ermordeten Anfang 2011 den islamischen Gouverneur Salman Taseer und den christlichen Minister Shabaz Bhatti wegen ihres Engagements gegen dieses Gesetz und für die Freilassung von Asia Bibi.
Nordkorea: Hinrichtung wegen Besitzes einer Bibel. In Nordkorea besagt die Verfassung, dass Religion die öffentliche Sicherheit weder gefährden und noch ausländische Mächte anziehen darf. Verstöße werden mit der Todesstrafe geahndet. So kann bereits der Besitz einer Bibel zu Konzentrationslagerhaft und Hinrichtung führen. Der IGFM zufolge wurde am 16. Juni 2009 die 33jährige Familienmutter Ri Hyon Ok wegen Bibelverteilung in der nordwestlichen Stadt Ryongchon nahe der chinesischen Grenze öffentlich erschossen. Offiziell sei ihr Spionage für Südkorea und die USA sowie das Organisieren von Dissidenten vorgeworfen worden. Im Jahr 2007 berichtete der Präsident eines US-amerikanischen Missionswerkes, Gary Bishop, dass einer Frau beim Waschen ein Neues Testament aus einem Wäschestück gefallen sei. Die Frau sei angezeigt und zusammen mit ihrer Großmutter hingerichtet worden. Laut Bishop sei auch ein zum Christentum übergetretener General, der unter Soldaten missionieren wollte, erschossen worden. In den „Umerziehungslagern“ würden Gefangene gefoltert, was häufig zum Tod führe. Weltweit wurden 1.722 Todesurteile gesprochen. In rund 50 Staaten ist die Todesstrafe im Strafgesetzbuch verankert. Nach Angaben von Amnesty International wurden im vergangenen Jahr in 21 der 198 Staaten 1.722 Todesurteile gefällt. 682 Mal sei die Strafe vollstreckt worden. Hinzu kämen mehr als 1.000 Hinrichtungen in der Volksrepublik China, über die es keine genauen Angaben gebe. Neben Menschenrechtsorganisationen fordern auch die Kirchen die Abschaffung der Todesstrafe. Der EKD-Ratsvorsitzende, Nikolaus Schneider (Berlin), hält die Anwendung für einen Akt „barbarischen Handelns“. Für den Vorsitzenden der katholischen Deutschen Bischofskonferenz, Erzbischof Robert Zollitsch (Freiburg), ist die Todesstrafe „Mord, der lediglich in einem bürokratischen Gewand auftritt“.
Nordkorea: Folter und Zwangsarbeit unter dem Schutz Chinas
Frankfurt am Main. Vor 15 Jahren, am 5. September 1998, wurde der damals bereits verstorbene „große Führer“ Kim II-sung zum „ewigen Präsidenten“ Nordkoreas ausgerufen. Mit massiver Hilfe Stalins und der Sowjetunion etablierte er eine kommunistische Einparteien-Diktatur, die nach Einschätzung der Internationalen Gesellschaft für Menschenrechte (IGFM), „heute die wohl härteste und gewalttätigste Diktatur der Erde“ ist.
Nach Angaben der IGFM wird die Zahl der Arbeitssklaven in den Lagern Nordkoreas auf rund 200.000 Menschen geschätzt. Eine graduelle Verbesserung der „desaströsen Menschenrechtssituation“ sei möglich – der Schlüssel für jede Veränderung liege aber bei Nordkoreas Schutzmacht China.
„Das Politbüro der Kommunistischen Partei der Volksrepublik China deckt nach wie vor alle Verbrechen des kleinen Verbündeten“, kritisiert IGFM-Vorstandssprecher Martin Lessenthin. Dabei sei Nordkorea wirtschaftlich völlig abhängig vom Wohlwollen der Machthaber in China. „Peking hat Vorrang bei der Ausbeutung nordkoreanischer Bodenschätze und begünstigt aktiv die Führung des wohl grausamsten Folterstaates der Welt“, so die IGFM weiter. Europa solle in allen Gesprächen mit Peking unmissverständlich darauf drängen, dass China seine Verantwortung wahrnimmt.
Der nordkoreanische Staat ist zu einem despotischen Familienunternehmen verkommen, in dem die Macht von einer Generation auf die nachfolgende übergeben wird. Eine kleine regimetreue Elite in Armee und Partei stützt die Herrscherfamilie und genießt ebenfalls ein luxuriöses Leben, während die einfache Bevölkerung hungert.
Der aktuelle Machthaber Kim Jong-un, ein Enkel des „Ewigen Präsidenten“, regiert das abgeschottete und heute bettelarme Nordkorea mit der gleichen Grausamkeit wie sein Vater und Großvater. Jede tatsächliche oder vermeintliche Abweichung von der Linie der Partei wird nach Informationen der IGFM mit schwersten Sanktionen bestraft, vor allem mit willkürlicher Verhaftung, Folter und Deportation in Arbeitslager, in denen menschenverachtende Zustände herrschen. Da Verwandte der Gefangenen bis in die dritte Generation ebenfalls als schuldig gelten und in Lager gebracht werden, wüssten viele der Gefangenen nicht einmal, warum sie in den Lagern seien. Winzigste „Vergehen“ würden mit größter Grausamkeit verfolgt, insbesondere Kritik am Regime und christlicher Glaube, so die IGFM weiter.
Stoppt Gewalt gegen kubanische Bürgerrechtlerinnen!
Havanna/Frankfurt am Main. Die Mitglieder der Bürgerrechtsbewegung „Damen in Weiß“ wandten sich am vergangenen Wochenende in einem Brief an den Erzbischof von Santiago de Cuba, Dionisio García Ibáñez, und baten ihn, sich bei den kubanischen Behörden für ihren Schutz einzusetzen. Wie die Internationale Gesellschaft für Menschenrechte (IGFM) kritisiert, kam es an den vergangenen drei Sonntagen in Cárdenas und Colón (Provinz Matanzas) zu gewaltsamen Übergriffen auf Mitglieder der Bürgerrechtsbewegung.
Am vergangenen Sonntag forderte Pfarrer Rolando Lauzurique die Mitglieder der „Damen in Weiß“ nach Ende der Messe auf, die Kirche der Unbefleckten Empfängnis in Cárdenas (Provinz Matanzas) zu verlassen. Der Grund dafür seien nach Angaben der „Dame in Weiß“ Leticia Ramos Herrería die anhaltenden Repressionen des Castro-Regimes, „Er sagte, er müsse aufgrund der Mobs, die vor der Kirche auf uns warteten, die Tore schließen“, so Ramos Herrería.
Am 28. Juli wurde Leticia Ramos Herrería mit über 20 weiteren „Damen in Weiß“ von paramilitärischen Mobs und Angehörigen der kubanischen Staatssicherheit überfallen. Durch die Schläge erlitten die Bürgerrechtlerinnen Rippenbrüche sowie Hand- und Kopfverletzungen. Ramos Herrería wurde ins Gesicht, auf den Mund, den Rücken und die Extremitäten sowie in den Bauch geschlagen. Eine Polizistin bedrohte sie mit den Worten: „Ich werde Dich erschießen, sobald ich den Befehl dazu erhalte“.
255 politische Verhaftungen im Juli. Wie der Leiter des unabhängigen Pressezentrums „Hablemos Press“, Roberto de Jesús Guerra Pérez, berichtet, wurden im vergangenen Juli 255 Kubaner aus politischen Gründen verhaftet; es handle sich dabei hauptsächlich um Regimekritiker und Menschenrechtsaktivisten. Neben diesen Kurzzeitverhaftungen gebe es in Kuba momentan 65 politische Gefangene, so Guerra Pérez gegenüber der IGFM. Die IGFM kritisiert das unverhältnismäßig harte Vorgehen der kubanischen Behörden gegen Bürgerrechtsaktivisten, die ausschließlich ihre fundamentalen Menschenrechte auf Religionsfreiheit und freie Meinungsäußerung einfordern.
Kuba: Tod oder Freiheit für politische Gefangene?
Havanna/Frankfurt am Main. „Entweder sie lassen Luis Enrique Lozada Igarza frei oder er stirbt“, berichtet José Daniel Ferrer gegenüber der Internationalen Gesellschaft für Menschenrechte (IGFM). Der Gesundheitszustand des seit dem 9. April hungerstreikenden politischen Gefangenen Lozada Igarzas ist nach Angabe seiner Familie sehr schlecht. Er sei jedoch nicht bereit, den Hungerstreik aufzugeben.
Der seit dem 9. April hungerstreikende Bürgerrechtler liegt seit dem 4. Mai 2013 auf der Intensivstation des Krankenhauses Saturnino Lora in Santiago de Cuba. Lozada Igarza ist Mitglied der regimekritischen „Patriotischen Union Kubas“ (UNPACU). Er und 60 weitere Demokratie-Aktivisten fordern seit drei Wochen in einem Hungerstreik seine Freilassung sowie ein Ende der gewaltsamen Übergriffe auf Regimekritiker.
Wie die IGFM erläutert, ist die UNPACU die aktivste regimekritische Organisation Kubas. Ihre Mitglieder werden regelmäßig von Angehörigen des Castro-Regimes belästigt, misshandelt und inhaftiert. Insgesamt sind derzeit 33 UNPACU-Mitglieder in Haft. Luis Enrique Lozada Igarza wurde am 9. April ohne offizielle Anklage verhaftet und bisher in dem berüchtigten Aguadores-Gefängnis in Santiago de Cuba festgehalten.
„Castro muss Ernst der Lage erkennen, bevor es zu spät ist“. IGFM-Vorstandssprecher Martin Lessenthin appelliert an Kubas Staatschef, General Raúl Castro, den Ernst der Lage zu erkennen und Lozada Igarza unverzüglich freizulassen. Neben Luis Enrique Lozada Igarza mussten noch sieben weitere Mitglieder der UNPACU als direkte Folge des Hungerstreiks in ein Krankenhaus eingeliefert werden. „Es ist an der Zeit, dass das Castro-Regime seine eigenen Interessen nicht mehr über die seines Volkes stellt“, so Lessenthin.
Rezeptfreie Pille danach: Wie wichtig ist die Gesundheit von Frauen und Kindern?
Anlässlich der Anhörung im Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestages am 24. April 2013 zu den Anträgen von SPD und Die LINKE zur rezeptfreien Abgabe der „Pille danach“ erklärt Susanne Bajog, die Pressesprecherin der Christdemokraten für das Leben e. V. (CDL):
„SPD und Linke fordern in ihren Anträgen ein Ende der Verschreibungspflicht für die „Pille danach“ auf Basis des Wirkstoffes Levonorgestrel. Beide Fraktionen begründen ihre Anträge unter anderem damit, dass bei einer rechtzeitigen Einnahme der „Pille danach“ eine Schwangerschaft verhindert werden könne. Fakt ist jedoch, dass der Einnahmezeitpunkt durch die möglicherweise Schwangere völlig unkontrollierbar ist, und die Wirksamkeit dieser „Pille danach“ von den Herstellern mindestens bis zu 72 Stunden nach der Befruchtung nachgewiesen ist. In diesem Zeitraum ist daher in vielen Fällen bereits ein lebensfähiger Embryo gezeugt und es kommt damit zu einer offensichtlich erwünschten Frühabtreibung.
Zusätzlich bestehen hinsichtlich der differenzierten Wirkmechanismen dieses erst seit wenigen Jahren am Markt befindlichen hochdosierten Pharmazeutikums etliche Unklarheiten und Risiken, wie die internationale, wissenschaftliche und politische Debatte darüber zeigt.
Darüber hinaus muss auf die erheblichen gesundheitlichen Risiken auch für die Frauen hingewiesen werden, die mit der Einnahme der „Pille danach“ verbunden sind. Mögliche gefährliche Nebenwirkungen werden derzeitig kaum thematisiert. Immerhin entspricht die Einzeldosis Levonorgestrel von 1,5 mg in etwa der Hormondosis einer ganzen Monatspackung normaler Verhütungspillen. Gerade in der letzten Zeit sind beispielsweise in Frankreich (gerade von Bayer „Diane 35“) und den USA schon niedrigdosierte, gängige „Anti-Babypillen“ von den Aufsichtsbehörden vom Markt genommen worden, da es u.a. zu Thrombosen mit Todesfolgen gekommen ist. Ferner gibt es Gegenanzeigen, bei denen ohnehin die „Pille danach“ nicht eingenommen werden darf. Bei rezeptfreier Abgabe entfällt eine ärztliche Abklärung der Risiken, die Rezeptfreiheit ermöglicht den Pharmaunternehmen lebhaftes Marketing für ihre Produkte und Minderjährige ohne Altersbeschränkung hätten jederzeit freien Zugang. Auch mit Rezeptpflicht wurde die „Pille danach“ allein in 2011 bereits über 367.427 Mal verschrieben. Auch wenn sogar die Produzenten ihrerseits vor einem zu häufigen Einsatz warnen, steht zu befürchten, dass diese Präparate, da sie günstiger (im Internet schon für unter 15€ angeboten) und gezielter einsetzbar ist, bald von vielen Frauen als gängiges Mittel eingenommen wird. Sichere Verhütung und „sichere“ Frühabtreibung kommen so in einem Produkt wirksam und preiswert zusammen.
Es ist mehr als erstaunlich, wie sich jetzt ausgerechnet in einem so sensiblem medizinischen Bereich gerade SPD und Die LINKE für völlige, unkontrollierte Marktliberalisierung von Pharmaprodukten einsetzen, wo es doch immerhin um die Gesundheit und das Leben von Frauen und Kinder geht. Hoffentlich erteilt der Bundestag dieser Fehlentwicklung mit einer klaren Mehrheit eine deutliche Absage!“
Die Christdemokraten für das Leben (CDL) sind eine Initiative in der CDU/CSU mit 5.000 Mitgliedern, darunter zahlreiche Bundestags-, Landtags- und Europaabgeordnete sowie Kommunalpolitiker
Keine Hilfe für Regimekritiker: Kubanische Mediziner stellen Politik über Berufsethos
Havanna/Frankfurt am Main. Immer häufiger müssen Kritiker der Diktatur auf Kuba hinnehmen, dass sie nicht nur durch die Regierung der Castro-Brüder, die Sicherheitsdienste und regimetreue Schlägertrupps bekämpft werden, sondern auch von einer wachsenden Zahl von Ärzten des Landes. Wie die Internationale Gesellschaft für Menschenrechte (IGFM) berichtet, weigern sich immer wieder Ärzte in den Krankenhäusern der Karibikinsel, Regimekritiker medizinisch zu versorgen. Die Verweigerung ärztlicher Hilfe erfolgt dabei mit Hinweis auf die politischen Aktivitäten der missliebigen Patienten.
Nachdem die afrokubanische Sprecherin der „Rosa Parks“-Bewegung, Iris Tamara Perez Aguilera am 7. März 2013 von Castro-Anhängern misshandelt und dabei schwer verletzt worden war, weigerten sich die Ärzte des Provinzkrankenhaus im zentralkubanischen Villa Clara, sie zu behandeln – „Zuerst sind wir Revolutionäre, dann Ärzte“, so ihre Begründung gegenüber dem Opfer und deren Ehemann, Jose Luis Perez Antunez. Perez Aguilera musste in das Krankenhaus der benachbarten Stadt Placetas transportiert werden, und wurde erst dort, mehrere Stunden nach ihrer Misshandlung, ärztlich behandelt.
Madeline Lazaro Caraballo ist HIV-positiv. Seit ihrer Verhaftung wegen „Unruhestiftung“ und „Widerstand gegen die Staatsgewalt“ am 1. Oktober 2012 sitzt die Afrokubanerin in einem Lager für HIV-Kranke außerhalb von Havanna. Obwohl sie mittlerweile unter Fieber und Atembeschwerden leidet, wurde sie weder medizinisch untersucht noch behandelt. Auch eine Haftverschonung aus medizinischen Gründen wird ihr verweigert.
Die Afrokubanerin Sonia Garro, langjähriges Mitglied der Bürgerrechtsbewegung „Damen in Weiß“, ist ebenfalls Opfer verweigerter ärztlicher Hilfe. Sie sitzt seit März 2012 ohne Anklage und Verfahren in Untersuchungshaft. Wegen einer Nierenerkrankung ist sie auf medizinische Betreuung angewiesen. Bei ihrer Verhaftung wurde sie zudem durch Gummigeschosse verletzt; durch mangelnde Hygiene im Gefängnis hat sich eine ihrer Verletzungen mit Staphylokokken infiziert. Dies führte zu großflächigen und bedrohlichen Entzündungen mit dem Eitererreger; Frau Garro, die von ihrer politischen Patin Staatsministerin Maria Böhmer MdB unterstützt wird, benötigt dringend medizinische Hilfe.
IGFM kritisiert menschenverachtendes Verhalten des kubanischen Regimes Martin Lessenthin, Vorstandssprecher der IGFM, zeigt sich entsetzt über die Haltung vieler kubanischer Ärzte. “Offenbar gibt es in Kuba schwarze Listen von Oppositionellen, denen die elementarsten Rechte vorenthalten werden, einschließlich medizinischer Versorgung im Notfall. Das Regime schüre Ressentiments und hetze Kubaner gegeneinander auf: Regimetreue gegen Bürgerrechtler, weiße gegen schwarze Kubaner, um Regimekritiker in jeder nur denkbaren Hinsicht zu bekämpfen, so Lessenthin. “Selbst wenn das Castro-Regime morgen fiele, stünde Kuba eine lange und schwierige Zeit bevor, ehe es dort wieder ein gesundes, funktionierendes Gemeinwesen gibt.”
>>>Weitere Informationen zur Menschenrechtslage in der Republik Kuba
>>>Facebook-Seite der Internationalen Gesellschaft für Menschenrechte
Libyen: Koptischer Christ im Gefängnis nach Folter gestorben
Kann der bloße Besitz einer Bibel ein Verhaftungsgrund wegen „Verbreitung des Christentums sein? Hierzu eine Mitteilung der Internationalen Gesellschaft für Menschenrechte (IGFM): Der 45-jährige ägyptische Kopte Ezzat Hakim Attalah starb vergangenen Sonntag in einem Gefängnis in der ostlibyschen Stadt Benghazi. Attalah war am 28. Februar mit vier weiteren Kopten wegen angeblicher „Verbreitung des Christentums“ verhaftet worden. Die IGFM beklagt unter Berufung auf Quellen vor Ort, dass er in Folge von Folter in der Haft verstarb. Auch die größte ägyptische Tageszeitung, die staatliche „Al-Ahram“ spricht von der „Ermordung“ des Kopten.
Nach Angaben der IGFM sind in Libyen seit Februar zahlreiche ägyptischen Christen verhaftet worden. Rund 100 ägyptische Kopten sollen zur Zeit wegen angeblicher „Verbreitung des Christentums“ oder „illegaler Einwanderung“ in libyschen Gefängnissen inhaftiert sein. In keinem der Fälle soll es Hinweise darauf geben, dass die Opfer tatsächlich in irgendeiner Weise missioniert hätten. Wie die IGFM betont, sei unabhängig davon auch das Recht auf Mission nach der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen ein Bestandteil des Rechtes auf Religionsfreiheit. In Libyen seien Kopten verhaftet worden, bloß weil sie eine einzelne Bibel und ein Heiligenbild in ihrem persönlichen Besitz hatten, so die IGFM weiter.
Die IGFM forderte die ägyptische Regierung auf, sich stärker für den Schutz ägyptischer Staatsangehöriger in Libyen einzusetzen. Der verstorbene Kopte hatte in Libyen legal gearbeitet und hinterlässt eine Witwe und zwei Kinder. In Kairo kam es nach Berichten über den Foltertod Attalahs zu Protesten vor der libyschen Botschaft in Kairo.
>>>Weitere Informationen zur Menschenrechtslage in Ägypten
>>>Facebook-Seite der Internationalen Gesellschaft für Menschenrechte