Du sollst nicht töten! – so lautet das fünfte der zehn Gebote, die der Prophet Moses von Gott auf dem Berg Horeb empfangen hat (vgl. Deuteronomium 5,1-22). Es gab aber auch die Todesstrafe für bestimmte kultische Vergehen (vgl. Leviticus 20). – Jesus Christus als Sohn Gottes wurde wegen „Gotteslästerung“ von den jüdischen Autoritäten der römischen Jurisdiktion überstellt. Diese vollstreckte die geforderte Todesstrafe durch Kreuzigung. Jesus hatte zuvor bei einem Streitgespräch den Teufel als „Menschenmörder von Anfang an“ bezeichnet (vgl. Johannes 8,44). Dies weist darauf hin, dass Gott von Anfang an nicht den Tod des Menschen wollte. Er hat aber seinem „Gegenspieler“ einen für uns unbegreiflichen „Spielraum“ gelassen. – Für Jesu Anhänger in den ersten drei Jahrhunderten war es kaum vorstellbar, jemanden umzubringen oder zur Waffe zu greifen. Hatte der Meister nicht gesagt: „Wer zum Schwert greift, wird durch das Schwert umkommen?“ Hatte er nicht am Kreuz die Feindschaft ein für alle Mal überwunden? Haben seine Anhänger das Recht, andere (zum Tod) zu verurteilen? Als Jesus in einem samaritischen Dorf nicht aufgenommen wurde, forderten die Jünger Feuer vom Himmel, um diese Samariter zu vernichten. Aber Jesus verwehrte es ihnen (vgl. Lukas 9,54-55).
Bei Gewaltanwendungen und Todesurteilen im Laufe der Kirchengeschichte können sich die Verantwortlichen und Täter nicht auf Jesus berufen; diese kommen für ihr Tun ins Gericht.
Das Bemühen, die Todesstrafe weltweit abzuschaffen, ist ganz im Sinne der Frohen Botschaft von Jesu Christus. Das Für und Wider aus allgemeiner Sicht findet sich bei Wikipedia.
Zur Aktuellen Situation schreibt Idea heute: Mord, Menschenhandel und Landesverrat sind einige der Verbrechen, die in manchen Staaten mit der Todesstrafe geahndet werden. Aber auch Religionswechsel, Missionierung und Beleidigung des Islam können zur Hinrichtung führen. Darauf machen Menschenrechtler anlässlich des Welttags gegen die Todesstrafe am 10. Oktober aufmerksam. Hauptsächlich betroffen sind Christen in islamischen Ländern. Nach Angaben der Internationalen Gesellschaft für Menschenrechte (IGFM) in Frankfurt am Main werden religiös begründete Todesurteile jedoch nur selten vollstreckt. Die Betroffenen würden meist nach mehreren Jahren zu einer langen Haftstrafe „begnadigt“ oder freigelassen. Sie müssten dann aber ihre Heimat verlassen, um nicht von religiösen Fanatikern umgebracht zu werden.
Weltweite Proteste führten zur Freilassung. Zu den Ländern, in denen Gesetze den Abfall vom Islam mit dem Tod bedrohen, zählen laut IGFM Afghanistan, Iran, Jemen, Mauretanien, Saudi-Arabien, Somalia und der Sudan. Bekannt ist der Fall des 41jährigen Afghanen Abdul Rahman, der 2006 vom Islam zum Christentum übertrat. Er sollte gehenkt werden. Weltweite Proteste bewirkten jedoch seine Freilassung, die mit Verfahrensfehlern begründet wurde. Rahman erhielt in Italien Asyl. Ähnliches werde auch aus anderen islamischen Ländern berichtet, sagte IGFM-Referent Walter Flick gegenüber der Evangelischen Nachrichtenagentur idea. Es würden gelegentlich Todesurteile verhängt, aber es gebe keine Informationen darüber, dass sie vollstreckt worden seien.
Pakistan: Todesurteile wegen Beleidigung des Propheten. Ein besonderer Fall ist Pakistan, wo Religionswechsel erlaubt sind. Hier gilt das sogenannte Blasphemie-Gesetz, das die Beleidigung des Propheten Mohammed mit der Todesstrafe bedroht. So wurde beispielsweise die 47-jährige Christin Asia Bibi 2010 inhaftiert, weil sie sich abfällig über den Propheten geäußert haben soll. Das Todesurteil wurde noch nicht vollstreckt. Häufig diene das „Blasphemie-Gesetz“ als Vorwand, um unbeliebte Nachbarn zu beseitigen, so Flick. Politiker, die das Blasphemie-Gesetz ändern oder abschaffen wollten, wurden umgebracht. Islamische Fanatiker ermordeten Anfang 2011 den islamischen Gouverneur Salman Taseer und den christlichen Minister Shabaz Bhatti wegen ihres Engagements gegen dieses Gesetz und für die Freilassung von Asia Bibi.
Nordkorea: Hinrichtung wegen Besitzes einer Bibel. In Nordkorea besagt die Verfassung, dass Religion die öffentliche Sicherheit weder gefährden und noch ausländische Mächte anziehen darf. Verstöße werden mit der Todesstrafe geahndet. So kann bereits der Besitz einer Bibel zu Konzentrationslagerhaft und Hinrichtung führen. Der IGFM zufolge wurde am 16. Juni 2009 die 33jährige Familienmutter Ri Hyon Ok wegen Bibelverteilung in der nordwestlichen Stadt Ryongchon nahe der chinesischen Grenze öffentlich erschossen. Offiziell sei ihr Spionage für Südkorea und die USA sowie das Organisieren von Dissidenten vorgeworfen worden. Im Jahr 2007 berichtete der Präsident eines US-amerikanischen Missionswerkes, Gary Bishop, dass einer Frau beim Waschen ein Neues Testament aus einem Wäschestück gefallen sei. Die Frau sei angezeigt und zusammen mit ihrer Großmutter hingerichtet worden. Laut Bishop sei auch ein zum Christentum übergetretener General, der unter Soldaten missionieren wollte, erschossen worden. In den „Umerziehungslagern“ würden Gefangene gefoltert, was häufig zum Tod führe. Weltweit wurden 1.722 Todesurteile gesprochen. In rund 50 Staaten ist die Todesstrafe im Strafgesetzbuch verankert. Nach Angaben von Amnesty International wurden im vergangenen Jahr in 21 der 198 Staaten 1.722 Todesurteile gefällt. 682 Mal sei die Strafe vollstreckt worden. Hinzu kämen mehr als 1.000 Hinrichtungen in der Volksrepublik China, über die es keine genauen Angaben gebe. Neben Menschenrechtsorganisationen fordern auch die Kirchen die Abschaffung der Todesstrafe. Der EKD-Ratsvorsitzende, Nikolaus Schneider (Berlin), hält die Anwendung für einen Akt „barbarischen Handelns“. Für den Vorsitzenden der katholischen Deutschen Bischofskonferenz, Erzbischof Robert Zollitsch (Freiburg), ist die Todesstrafe „Mord, der lediglich in einem bürokratischen Gewand auftritt“.