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Sind Katholiken konservativ?

HJE – X (Twitter)

HERR, wie lange noch?

Gib Frieden, Herr, gib Frieden,
die Welt nimmt schlimmen Lauf.
Recht wird durch Macht entschieden,
wer lügt, liegt obenauf.
Das Unrecht geht im Schwange,
wer stark ist, der gewinnt.
Wir rufen: Herr, wie lange?
Hilf uns, die friedlos sind.

Das Wort Gottes ist unser Wegweiser

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Vietnam: Schlägertrupps gegen Christen

Frankfurt am Main/Vinh. Schlägertrupps griffen in der nordvietnamesischen Provinz Nghe An Katholiken an, nachdem sie ihren Gottesdienst gewaltsam aufgelöst hatten. Fünf Katholiken wurden dabei schwer verletzt, eine Frau sogar lebensbedrohlich, berichtet die Internationale Gesellschaft für Menschenrechte (IGFM). Die Menschenrechtsorganisation ist sehr besorgt über die Zunahme von Gewalt gegen die christliche Minderheit im Norden Vietnams und den Einsatz von zivilen Schlägertrupps durch die lokale Regierung. Die IGFM ruft Vietnam dazu auf, das Recht auf Religionsfreiheit vollständig zu respektieren und den Schutz religiöser Gemeinschaften zu garantieren.

Wie jetzt bekannt wurde, hatten am 11. Juni 2012 Schlägertrupps von mehreren regierungsnahen Organisationen den Gottesdienst massiv gestört und schließlich aufgelöst. Das Haus in der Provinz Nghe An gehört einem Katholiken und dient seit Jahren als Hauskirche für rund 120 katholische Christen. Gelegentlich kam ein Priester um den Gottesdienst zu feiern. An diesem Tag drangen rund fünfzig Unbekannte in den Gottesdienst ein, störten das Gebet durch Schreie, warfen Eier auf den Altar und schalteten schließlich den Strom ab. Priester und Teilnehmer gingen schließlich nach Hause, nachdem sie Behörden und Polizei erfolglos um Schutz gebeten hatten.

Der Katholik Tran Van Luong, der vehement gegen die Störaktion protestiert hatte, ging ebenfalls nach Hause. Später drangen Schlägertrupps in sein Haus ein und schlugen wahllos auf seine teilweise schlafenden Angehörigen ein. Fünf Personen wurden dabei schwer verletzt, Luongs Ehefrau und ein Freund, der zur Hilfe eilte, wurden bis zur Bewusstlosigkeit geschlagen. Die Frau schwebt immer noch in Lebensgefahr.  

Die IGFM betonte, dass die Regierung sich zunehmend regierungsnaher, ziviler Schläger bediene. Die vietnamesische Regierung versuche sich so ihrer Verantwortung für Menschenrechtsverletzungen zu entziehen, vor allem was die Religionsfreiheit betrifft. Derartige Vorfälle würden nach Angaben der IGFM nie untersucht und die Täter nicht zur Rechenschaft gezogen. Die Schlägertrupps sollen nach Ansicht der IGFM Angst und Unsicherheit unter den Angehörigen der Religionsgemeinschaften verbreiten.

In einem Schreiben vom 16. Juni 2012 an die Behörden, das der IGFM in Kopie vorliegt, verurteilte das Bistum Vinh den Angriff auf die Religionsfreiheit und die Unversehrtheit der Bürger auf das Schärfste. Außerdem wurde die Regierung aufgefordert, den Vorfall aufzuklären, die verantwortlichen Organisationen und Personen zur Rechenschaft zu ziehen, die Opfer zu entschädigen, die Religionspolitik im Westen der Provinz Nghe An zu überdenken, und die Gründung der Gemeinde Tan Binh zu genehmigen. Bischof Nguyen Thai Hop von Vinh ist auch Vorsitzender der vietnamesischen bischöflichen Kommission Justitia et Pax.

>>>Weitere Informationen zur Menschenrechtslage in Vietnam

>>>Facebook-Seite der Internationalen Gesellschaft für Menschenrechte

Terminhinweis: Die IGFM beim Deutsche Welle Global Media Forum vom 25. bis 27. Juni in Bonn

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IGFM: Minderheitenpolitik der Türkei menschenrechtsfeindlich

Düsseldorf. Die Internationale Gesellschaft für Menschenrechte (IGFM) erklärte heute auf einer Pressekonferenz in Düsseldorf, dass die Türkei für die EU nicht beitrittsfähig sei, da es bei der eklatant schlechten Menschenrechtslage keine wesentlichen Vorschritte gäbe. IGFM-Vorstandssprecher Martin Lessenthin betonte: „In der Türkei werden durch Gesetze und Behörden täglich die Menschenrechte verletzt, ohne dass dies in Europa angemessen zur Kenntnis genommen wird.“ Darunter litten besonders die ethnischen und religiösen Minderheiten wie Kurden, Aleviten, Armenier, Assyrer/Aramäer und Yeziden. Drastische Einschränkungen der Pressefreiheit behinderten eine öffentliche Debatte in der Türkei. Tausende Kurden seien in den vergangenen Jahren verhaftet worden, weil sie Kurdisch gesprochen oder gegen das türkische „Buchstabengesetz“ verstoßen hatten.

Die IGFM wies darauf hin, dass die Türkei mit über 2.700 Verurteilungen vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte der mit Abstand am häufigsten verurteilte Staat ist. Grundlegende Menschenrechte würden eingeschränkt. Das geschehe vor allem indirekt durch verschiedene Gesetze und durch straflose behördliche Willkür. Mehrfach haben türkische Regierungen Reformen versprochen. Nach Einschätzung der IGFM seien viele der angekündigten Veränderungen entweder nicht umgesetzt oder kosmetischer Natur. Grundlegende Probleme seien ungelöst. Darunter politisch motivierte Verhaftungen, Folter und Erniedrigung von Gefangenen, drastische Einschränkungen der Pressefreiheit und vor allem die systematische Diskriminierung von Minderheiten im Vielvölkerstaat Türkei.

Tausende Verhaftungen – weiter de-facto-Verbot des Kurdischen. Beispielhaft nannte die IGFM das de-facto-Verbot der kurdischen Sprache, die nach Schätzungen die Muttersprache von 15 bis 25% der Bürger der Türkei ist. Formell sei das Verbot bereits 2001 aus der Verfassung gestrichen worden. Das Problem sei damit aber nicht beendet, da in mehreren anderen Gesetzen diese Restriktionen weiter bestünden. Im „Gesetz über Buchstaben“ seien in der Türkei die Buchstaben X, W und Q verboten – die im Kurdischen aber häufig gebraucht würden. Nach unterschiedlichen Schätzungen haben türkische Behörden seit April 2008 zwischen 2.000 und über 7.000 Menschen verhaftet, die sich für die Rechte der Kurden in der Türkei eingesetzt haben.

Kurdischem Bürgermeister drohen bis zu 480 Jahre Haft. Auch gegen Abdullah Demirbas, den kurdischen Bürgermeister von Sur/Diyarbakir im Osten der Türkei, ist ein Verfahren wegen des Verstoßes gegen das türkische Buchstabengesetz anhängig. Dieses Verfahren ist nur eines von zur Zeit 73 (!), mit denen der in der Türkei sehr bekannte Politiker zum Schweigen gebracht werden soll. Insgesamt drohen ihm bis zu 480 Jahre Haft. Die IGFM wies darauf hin, dass auch Menschenrechtler und Journalisten, die sich kritisch mit der Regierungspolitik oder tabuisierten Themen auseinandersetzen, mit Klagen und langjährigen Haftstrafen eingeschüchtert würden.

Die IGFM fordert die türkische Regierung auf, ihren vielfachen Ankündigungen echte Taten folgen zu lassen. Vor allem müsse die Türkei die Folter beenden, Minderheitenrechte gewährleisten, politische Verhaftungen beenden und die schwerwiegenden Einschränkungen der Presse- und Meinungsfreiheit aufheben.

>>>Informationen zur Lage der Menschenrechte in Türkei
>>>Facebook-Seite der Internationalen Gesellschaft für Menschenrechte

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Ukrainische Folter: Gerechtigkeit für Julia Timoschenko

Frankfurt am Main. Julia Timoschenko, die inhaftierte kranke Ex-Regierungschefin der Ukraine, wurde im Straflager misshandelt. Das bestätigte die ukrainische Menschenrechtsbeauftragte Nina Karpatschova in ihrer Erklärung vom 25. April, die der Internationalen Gesellschaft für Menschenrechte (IGFM) vorliegt. Die in Frankfurt/M. ansässige Menschenrechtsorganisation begrüßt ausdrücklich die Absage seines Ukraine-Besuchs durch Bundespräsident Gauck und fordert die unverzügliche Verlegung der infolge eines Wirbelbruchs ans Bett gefesselten Timoschenko in die Berliner Charité.

Nach der Misshandlung der bewegungsunfähigen Julia Timoschenko beim gewaltsamen Transport in ein Charkower Hospital am 20. April, suchte der Vertreter der ukrainischen Menschenrechtsbeauftragten das Straflager Katschaniwska auf, in dem die Ex-Ministerpräsidentin inhaftiert ist. „Bei der visuellen Untersuchung wurden Blutergüsse am Oberarm, mehrere kleine am rechten Ellenbogen sowie ein großer Bluterguß am Bauch in der rechten Leistengegend festgestellt”, so im Ergebnisbericht.

Aufgrund dessen stellte die ukrainische Menschenrechtsbeauftragte in ihrem Statement, das der IGFM vorliegt, die Forderung an den Generalstaatsanwalt der Ukraine, gegen die Täter strafrechtliche Maßnahmen einzuleiten; dazu kommt die Forderung zur unverzüglichen Behandlung Frau Timoschenkos entsprechend des Beschlusses des europäischen Menschenrechtsgerichtshofs und der Atteste unabhängiger ausländischer Ärzte. Letztere hatten nach eingehenden Untersuchungen erklärt, dass eine adäquate Behandlung von Frau Timoschenkos fortgeschrittener Erkrankung in der vorgesehenen Klinik (in der Ukraine) nicht gegeben sei. Auch weigere sich Frau Timoschenko, von den gleichen Ärzten behandelt zu werden, die zuvor auf Regierungsdruck ihre “Gesundheit” festgestellt hatten.

Julia Timoschenko (*27.11.1960) war die Leitfigur der „Orangenen Revolution“, die infolge der gefälschten Präsidentenwahlen im Herbst 2004, bei denen Janukowitsch zum Sieger kreiert wurde, stattfand. Mit ihrer Bewegung wurde die Aufhebung der Wahlergebnisse und der Sieg des Demokraten Viktor Juschtschenko bei den Neuwahlen im Dezember 2004 erreicht.

Nach Machtantritt von Viktor Janukowitsch (25.02.2010) als Präsident wurde gegen Julia Timoschenko im Dezember 2010 ein Strafverfahren wegen angeblicher „Überschreitung der Machtbefugnisse“ und „Veruntreuung“ eingeleitet und unter Verbot gestellt, den Wohnort zu verlassen. Im Juni 2011 wurde ihr Vermögen konfisziert; ihre Verhaftung war am 05.08.2011.

Am 11. Oktober 2011 wurde Julia Timoschenko zu 7 Jahren Haft, einer Geldstrafe von 187 Mio. US-Dollar und mit dem Verbot, im Laufe von drei Jahren nach Freilassung keine leitende Position einnehmen zu dürfen, verurteilt. Zeugen berichteten, dass man sie auf einer Krankentrage ins Straflager von Katschaniwska (Charkower Gebiet) brachte, da sie nicht mehr gehen konnte.

Im Dezember 2011 wurde bekannt, dass gegen Julia Timoschenko bereits zehn neue Strafverfahren eingeleitet wurden. Anfang April 2012  informierte die ukrainische Generalstaatsanwaltschaft darüber, dass gegen Julia Timoschenko Ermittlungen in drei Auftragsmorden von 1996 und 1998 eingeleitet seien.

Laut Bericht ihrer Tochter Eugenia Timoschenko auf der IGFM-Jahresversammlung in Cottbus am 14. April 2012, sind die Haftbedingungen ihrer Mutter im Katschaniwska-Straflager der Folter gleich. Sie ist weitgehend von der Außenwelt isoliert, da aufgrund ihrer Bewegungsunfähigkeit das Telefon im Korridor unerreichbar ist und Lageraufseher ihr empfehlen, „zum Telefon zu kriechen“. Über ihrem Bett in der Zelle wurde eine hochauflösende Videokamera angebracht, über die nicht nur alles einsehbar ist, was sie z.B. schreibt, sondern über die ihrer Mutter auch als Frau jegliche Intimität genommen wird. In einem eindringlichen Appell rief die Tochter Europa und besonders die Bundesregierung auf, ihre Mutter zu retten, indem sie im Westen behandelt wird.

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Mehr Familiengerechtigkeit durch Kinderbetreuungsgeld

Das Kinder-Betreuungsgeld fördert Familien-Gerechtigkeit: Dr. jur. Friederike Hoffmann-Klein, familienpolitische Sprecherin des Bundesvorstandes der Christdemokraten für das Leben (CDL), fordert eine zügige Entscheidung für das Betreuungsgeld

Der Beschluss des Koalitionsausschusses vom 6. November 2011, ab 2013 monatlich 100 Euro und ab 2014 150 Euro Betreuungsgeld für Eltern einzuführen, die für ihre Kinder unter 3 Jahren keinen öffentlich geförderten Krippenplatz in Anspruch nehmen, unterstützen wir als Christdemokraten für das Leben (CDL). Die staatliche und gesellschaftliche Anerkennung der Erziehungsleistung der Eltern in den ersten Lebensjahren ist mehr als dringend erfoderlich.

Die Ermöglichung echter Wahlfreiheit für Eltern entspricht nicht nur dem Menschenbild unseres Grundgesetzes und der CDU, sondern ist ein einfaches Gebot der Gerechtigkeit. Deshalb hat das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil vom 10.11.1998 gefordert, die außerhäusliche Betreuung nicht besser zu stellen als die familiäre. Dieses Urteil, das den Gleichheitsgrundsatz des Art. 3 GG zur Geltung bringt, ist beklagenswerterweise bis heute nicht umgesetzt. Nach den Anforderungen des Bundesverfassungsgerichts wäre also nicht von 150.-, sondern von dem vollen Betrag der Förderung für einen Krippenplatz zu sprechen. Wahlfreiheit ist mit der Einführung des gegenwärtig diskutierten Betreuungsgeldes somit noch keineswegs hergestellt.

Eine Anerkennung der Erziehungsleistung von Frauen in der Form des Betreuungsgeldes ist aber nicht allein aus Gründen der Gleichbehandlung und der Freiheit, die ein demokratischer Staat zu gewährleisten hat, geboten. Vielmehr fordern auch inhaltliche Gründe, dass die Erziehung durch die Eltern als wertvolle Leistung für die Gesellschaft erkannt und honoriert wird. Auf den untrennbaren Zusammenhang zwischen der Zuwendung und Förderung durch eine konstante Bezugsperson in den ersten Lebensjahren – im Idealfall die Mutter – und der Entstehung von Bindungsfähigkeit und Sozialkompetenz als unabdingbare Voraussetzung für spätere Bildung haben in jüngster Zeit erst zahlreiche renommierte Fachleute auf dem Gebiet der Neuropädiatrie hingewiesen. Neueste amerikanische Forschungsergebnisse belegen, dass Kleinkinder in der Kollektivbetreuung einem erheblichen, messbaren Dauerstress ausgesetzt sind, der ihre gesunde seelische Entwicklung gefährden kann. Solche mahnenden Stimmen dürfen in der Debatte um das Betreuungsgeld nicht länger ignoriert werden. In diesem Sinne sind auch die einseitig, ideologisch ausgerichtete Behauptungen ausschließlicher Krippenbefürworter, nur Krippenbetreuung wirke sich bei Kindern aus Problemfamilien positiv aus, ins Reich des Wunschdenkens zu verweisen. Krippenbetreuung wirkt sich für diese Kinder nicht kompensatorisch aus, deren Belastungen kommen stattdessen zu der familiären Stresssituation hinzu.

Die gegenwärtige und auch in der Diskussion zum Ausdruck kommende starke Diskriminierung von Müttern und Familien, die ihre Kinder in den ersten Lebensjahren selbst betreuen, ist einem realitätsfernen Feminismus geschuldet, der ausschließlich die permanente bezahlte Erwerbstätigkeit als angemessenen Ausdruck von Selbstverwirklichung anerkennt. Dies trägt weiter zu einen weitgehenden Ökonomisierung aller Lebensbereiche, auch der Familie bei, die nur noch unter beruflichen Opportunitätsaspekten bewertet wird. Fortschrittlich ist das nicht. So zeigt bereits ein Blick auf Länder wie Frankreich oder Schweden – die uns so gerne als Vorbild hingestellt werden – dass differenzierte Familienförderung am Bedarf und Wohl des Kindes wie der Mutter orientiert und jeweils anders aussehen muß.

Moderne junge Frauen sind, wie auch internationale Studien zeigen, immer weniger geneigt, eine arrogante Bevormundung („Frauen, die den Wunsch haben, ihrer Kinder wegen Teilzeit zu arbeiten, haben noch nicht das richtige Bewusstsein“ – so Richterin am BVerfG Susanne Baer) und Einmischung in ihre persönlichen Lebensentscheidungen hinzunehmen. Die aggressive Diffamierung des Betreuungsgeldes, das bei nüchterner Betrachtung unter die Kategorie der Gerechtigkeit gefasst werden kann, als „Herdprämie“ lässt die eigentlich selbstverständliche Toleranz gegenüber unterschiedlichen Lebensentwürfen vermissen.

Angesichts der eindeutigen Ergebnisse der Hirn- und Bindungsforschung ist es umso weniger verständlich, dass der Gedanke des Kindeswohls in der ganzen Diskussion kaum eine Rolle spielt, sondern der political correctness geopfert wird, die vor allem das Arbeitskräftepotential der Frauen im Blick hat. Krippen für Kleinkinder als Bildungseinrichtungen zu bezeichnen, ja als für die Bildung geradezu notwendig, stellt die Tatsachen auf den Kopf und ist eine bewusste Irreführung der Öffentlichkeit. Die stereotype Wiederholung dieses Arguments in der gegenwärtigen Diskussion zeigt, wie weit dieser Gedanken schon verbreitet ist und wie unreflektiert er übernommen wird.

Krippenplätze sind mit bis zu 1000 € pro Monat nicht nur die teuerste Lösung, sondern – im Hinblick auf das Kindeswohl – auch nicht die beste Lösung. Sie sind nur ein Alternativangebot. Dass ein Ausbau des Krippenangebots gleichwohl massiv als allein legitimer Weg durchgesetzt werden soll, hat damit zu tun, dass Krippen als der beste Weg gelten, die absolute Gleichstellung der Frau hinsichtlich ihrer Erwerbsbiographie durchzusetzen. Auch hier zeigt wiederum das Beispiel Frankreich, dass es auch anders geht. So wird dort etwa eine individuelle Betreuung durch ausgebildete Kinderbetreuerinnen – die für das Kind am wenigsten belastende, oft sogar sehr bereichernde Betreuungsform – vom Staat erheblich gefördert.

Der Staat hat den Familien durch seine einseitige Förderungspolitik nicht ein bestimmtes Familienmodell vorzuschreiben, sondern positive Rahmenbedingungen für persönliche Familienentscheidungen zu schaffen. Das Betreuungsgeld ist geeignet, diesem Ziel ein Stück weit näher zu kommen und das Ja zum Kind zu erleichtern.

Die Christdemokraten für das Leben (CDL) sind eine selbständige Initiative in der CDU/CSU mit 5.000 Mitgliedern, darunter zahlreiche Bundestags-, Landtags- und Europaabgeordnete sowie Kommunalpolitiker.

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IGFM: Nadarkhani sofort und bedingungslos freilassen!

Frankfurt am Main / Teheran. Der wegen Glaubenswechsel im Iran zum Tode verurteilte Pastor Youcef Nadarkhani erhält breite Solidarität und Unterstützung weltweit. Die Internationale Gesellschaft für Menschenrechte (IGFM) plant 2012 über 100 Mahnwachen für die sofortige und bedingungslose Freilassung von Youcef Nadarkhani. Dank weltweiter Kampagnen wurde das Todesurteil bisher noch nicht vollstreckt. Nadarkhani war am 22. September 2010 wegen „Verbreitung nichtislamischer Lehre“ und „Abfall vom islamischen Glauben“ zum Tode durch den Strang verurteilt worden. Bisher wurden weit über 37.000 Unterschriften gesammelt und etwa 30 Mahnwachen für den Pastor abgehalten.

Um auf das Schicksal des iranischen Konvertiten-Pastoren und seiner Leidensgenossen aufmerksam zu machen und deren Menschenrecht auf Religionsfreiheit einzufordern, begann die IGFM schon Ende 2009 mit einer breiten Kampagne für Pastor Youcef Nadarkhani. Nachdem die iranischen Behörden die Haftbedingungen für den Pastor kontinuierlich verschärften, verstärkte die IGFM 2011 und 2012 ihren Einsatz. Seit Herbst 2011 wurden, neben Pressekonferenzen in Düsseldorf, Berlin und Stuttgart sowie Lichtermärschen in Hamburg und Stuttgart, über 30 Mahnwachen in vielen Teilen Deutschlands abgehalten. In Frankfurt standen IGFM-Mitglieder und Freunde dreimal vor dem iranischen Konsulat. Zudem gab es zahlreiche Veranstaltungen mit dem UN Sonderberichterstatter Iran, Dr. Ahmed Shaheed, und anderen ranghohen Politikern, bei welchen Pastor Youcef Nadarkhani und die Bedrohung von Ex-Muslimen thematisiert wurde. Vor der Berliner Botschaft fand am 1. März 2012 eine große Mahnwache, unter Beteiligung des CDU-Generalsekretärs Hermann Gröhe und der Vorsitzenden des Menschenrechtsausschusses der CDU/CSU Bundestagsfraktion Erika Steinbach, statt.

Im Jahr 2012 wird die IGFM 100 Mahnwachen für die Rettung des Pastors durchführen. Mit breitflächigen Einsätzen für mehr Religionsfreiheit und Menschenrechte soll in vielen deutschen Städten für die Brisanz des Themas sensibilisiert werden. In folgenden Städten finden in Kürze Mahnwachen statt: Karlsruhe (10.3.), München (13.3.), Wittlich (15.3.), Saarbrücken (15.3.), Frankfurt (21.3., 4.4., 18.4.). Neben den wöchentlichen Mahnwachen in Hamburg wird am 7. April 2012 ein großer Ostermarsch stattfinden. Weitere Details finden sich auf der IGFM-Webseite und auf der IGFM-Facebookseite. 

Petitionen und Patenschaftsprogramm. Des Weiteren läuft die Onlinepetition an Abgeordnete des Deutschen Bundestags unvermindert weiter. Am 9. März steht die Zahl der Online-Unterstützer bei knapp 12.000 (siehe rechte Spalte), und insgesamt bei über 37.000 Unterschriften. Im politischen Patenschaftsprogramm für politische Gefangene im Iran haben CDU-Generalsekretär Hermann Gröhe, die Ministerpräsidentin des Saarlandes Annegret Kramp-Karrenbauer, der CDU-Landtagsabgeordnete BW Peter Hauk sowie der österreichische Europaabgeordnete Othmar Karas Patenschaften für Pastor Youcef Nadarkhani übernommen. Es nehmen noch über 64 andere Patinnen und Paten im IGFM-Programm teil. Der neueste Unterstützer ist Michael Frieser, CSU, mit einer Patenschaft für den kürzlich inhaftierten prominenten iranischen Anwalt Abdol Fattah Soltani.

Pastor Youcef Nadarkhani (geboren 1977) wurde im Dezember 2006 zum ersten Mal verhaftet. Die IGFM betont, dass er mit seinem Übertritt zum Christentum und seiner Pastorentätigkeit lediglich sein Recht auf Religionsfreiheit in Anspruch genommen hat. Dieses Recht hat auch der Iran völkervertragsrechtlich bindend anerkannt. Am 12. Oktober 2009 wurde Nadarkhani erneut verhaftet. Seitdem ist der Pastor in einer Haftanstalt des Geheimdienstes in der Stadt Lakan inhaftiert. 

Am 22. September 2010 verurteilte ihn die erste Kammer des zuständigen Revolutionsgerichts, basierend auf früheren Anschuldigungen, wegen „Abfall vom islamischen Glauben“ und „Verbreitung nichtislamischer Lehren“, zum Tode. Nadarkhani ist seit Jahren der erste Konvertit, bei dem die iranische Justiz den „Abfall vom Islam“ völlig offen als Begründung des Todesurteils nennt. Die IGFM sieht darin einen Versuch der Behörden, die iranische Untergrundgemeinde noch stärker unter Druck zu setzen. 

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IGFM: Auch EU-Staaten sollen sich für Youcef Nadarkhani einsetzen

Frankfurt am Main. Die Internationale Gesellschaft für Menschenrechte (IGFM) fordert die Regierungschefs der EU-Staaten dazu auf, sich für den iranischen Konvertiten-Pastor Youcef Nadarkhani einzusetzen. Die IGFM befürchtet mit Verweis auf Quellen in der Islamischen Republik, dass seine Hinrichtung wegen „Abfall vom Islam“ unmittelbar bevorstehe. In Deutschland haben sich bereits über 34.000 Menschen an der Kampagne der IGFM für die Freilassung des Pastors beteiligt.

Der iranische Pastor Youcef Nadarkhani – ein ehemaliger Muslim – befindet sich seit dem 12. Oktober 2009 im Iran im Gefängnis. Am 22. September 2010 wurde er wegen “Abfalls vom islamischen Glauben” und “Verbreitung nichtislamischer Lehre” zum Tode durch den Strang verurteilt. Das Oberste Gericht bestätigte das Urteil im Juli 2011.

Bereits nach seiner Verhaftung im Jahr 2009 begannen die Aktionen der IGFM für die Freilassung des Konvertiten-Pastors. Im Rahmen des IGFM-Programms für politische Patenschaft engagieren sich in Deutschland seit dem vergangenen Jahr zwei hochrangige Politiker für den Pastor als Paten: die Ministerpräsidentin des Saarlandes Annegret Kramp-Karrenbauer und der CDU-Generalsekretär MdB Hermann Gröhe.

Auch Bundesaußenminister Guido Westerwelle (FDP), der Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Volker Kauder, der Menschenrechtsbeauftragte Markus Löning (FDP) und die Bundestagsabgeordneten Erika Steinbach (CDU) sowie Tabea Rößner (Grüne) setzten sich öffentlich für das Leben des iranischen Pastors ein.

IGFM-Vorstandssprecher Martin Lessenthin unterstrich: „Wir sind dankbar für die tatkräftige Unterstützung deutscher Politiker, die mit ihrem Einsatz mit gutem Beispiel vorangehen und mit Sicherheit wesentlich dazu beigetragen haben, dass Nadarkhani noch lebt. Jetzt ist es höchste Zeit, dass auch die Regierungen der Europäischen Partnerländer aktiver werden.“

Die IGFM setzt ihre Kampagne für die Freiheit von Pastor Nadarkhani mit Mahnwachen, Demonstrationen und Lichterterketten fort. Die nächsten Mahnwachen finden in Berlin (heute 15-18 Uhr vor der Botschaft der Islamischen Republik Iran), Hamburg (Samstag, 3.3.), Frankfurt (Dienstag, 6.3.), München (9.3.) und Karlsruhe (10.3.) fort.

Mehr Infos über Pastor Youcef Nadarkhani

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Einladung ins neue Menschenrechtszentrum Cottbus

Frankfurt am Main. Die 40. Jahreshauptversammlung der Internationalen Gesellschaft für Menschenrechte (IGFM) steht unter dem Motto „Vierzig Jahre Internationale Gesellschaft für Menschenrechte – Bürgerrechtler für Freiheit und Menschenrechte“. Sie findet im ehemaligen Zuchthaus Cottbus, dem heutigen Menschenrechtszentrum Cottbus statt. Das Zuchthaus wurde von einem eigens dafür gegründeten Verein erworben, der es als Gedenk- und Bildungsstätte betreibt. Vorsitzender des Vereins ist Dieter Dombrowski, der sich seit vier Jahrzehnten in der IGFM engagiert und selbst als politischer Gefangener in Cottbus eingesessen hat. Gemeinsam mit dem Geschäftsführenden Vorsitzender der IGFM, Karl Hafen, initiierte er das Projekt „Gedenkstätte“.

Im Rahmen der IGFM-Tagung wird es neben Festvorträgen, Zeugenberichten und Diskussionen auch wieder thematisch gesonderte Arbeitskreise geben. In diesen Foren „Aufarbeitung der SED-Verbrechen“, „Ein-Parteien-Diktaturen“ „Religionsfreiheit“ sowie „Meinungsfreiheit – Pressefreiheit – Informationsfreiheit – Gewissensfreiheit“ kommen Bürgerrechtler, Menschenrechtsaktivisten und Betroffene zu Wort. Insbesondere dem Rückblick auf die IGFM-Geschichte und ihre Arbeit in der DDR wird ein hoher Stellenwert eingeräumt werden. Ehemalige politische Gefangene des Zuchthauses Cottbus werden interessierte Gäste durch „ihre“ Zellen führen und an ihren Erinnerungen und Erfahrungen teilhaben lassen.

Mit der Jahreshauptversammlung der IGFM tritt das „Menschenrechtszentrum“ zum ersten Mal nach der Sanierung und  Renovierung des Zuchthauses mit einer Großveranstaltung in die Öffentlichkeit. Die IGFM hat diesen Veranstaltungsort gewählt, weil sie hunderte politischer Gefangener, die allein in diesem Gefängnis inhaftiert waren, bis zu ihrem Freikauf oder ihrer Ausreise betreut hat.

Ähnliche Gefängnisse existieren leider noch heute in vielen Staaten und noch immer sind tausende Menschen unschuldig darin inhaftiert. Für diese Menschen – zum Beispiel in Kuba, Nordkorea, China und dem Iran – engagiert sich heute die IGFM. In Cottbus werden daher zahlreiche internationale Gäste aus der weltweiten Menschrechtsbewegung erwartet. Es lohnt sich, in Cottbus dabei zu sein!

Kontakt und Anmeldung: IGFM, Tel: 069-420 108 – 20, georg.scherf@igfm.de,

Menschenrechtszentrum: Tel: (0355) 48 38 33 3 sylvia.waehling@menschenrechtszentrum-cottbus.de

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Das wahre Motiv der Gewalt in Nigeria

Seit ungefähr zwei Jahren ist im Hinblick auf die häufigen Massaker an Christen immer wieder die Rede von ethnischen Konflikten. Dabei ist das Ziel der islamischen Sekte Boko Haram („westliche Bildung ist Sünde“), das islamische Recht (Scharia) in ganz Nigeria einzuführen, also auch im christlichen Süden, hinreichend bekannt. Bedurfte es wirklich erst eines Ultimatums an die christlichen Bewohner des überwiegend muslimischen Nordens, innerhalb von drei Tagen die Region zu verlassen, um das eigentliche Gewaltmotiv zu erkennen?

Um ihr religiöses und politisches Ziel zu erreichen, stiften islamische Terroristen zunächst Unruhe und Chaos, um die Stabilität des Staates zu untergraben. Die Aussage von Erzbischof von Abuja, John Olorunfemi Onaiyekan, ist somit nicht falsch wenn er sagt, dass sich der islamische Terror nicht nur gegen Christen, sondern gegen das ganze Land richte. Es wurden zwar bei den Anschlägen (leider) auch muslimische Passanten getroffen, aber eigentlich richten sie sich gegen Christen, die für die Islamisten das Haupthindernis zum islamischen „Gottesstaat“ sind. – Vermutlich kommt das Geld für den anvisierten Umsturz aus Saudi-Arabien.

Das Wirken der Islamisten wird oder wurde von mehreren Seiten aus begünstigt:

  • Die nigerianische Regierung ist zu schwach. Der Kardinal von Lagos hat deren Laxheit im Vorgehen gegen antichristliche Terroristen kritisiert: „Wenn die Regierung nicht dazu imstande ist, das Leben ihrer Bürger zu schützen, wozu haben wir denn überhaupt eine Regierung?“
  • Die islamischen Führer sind nicht konsequent. Es reicht nicht aus, wenn sie sich von Boko Haram mit der Aussage distanzieren, dass diese Sekte nicht zum wahren Islam gehöre. [Anmerkung: Wer repräsentiert den wahren Islam? Die Sunniten oder Schiiten? Gehören die Taliban, die Salafisten und andere radikale Gruppierungen etwa nicht dazu?]
  • Die Warnung vor einer religiösen Interpretation der jüngsten Gewalttaten, wie sie zum Beispiel der Vorsitzende des Zentralrats der Muslime in Deutschland, Mazyk, ausgesprochen hat: „Dem Islam nutzten die Angriffe nicht, sondern vielmehr denjenigen, die kein Interesse an der Stabilität des ölreichen Landes hätten“. Bedeutet also: Weil die Angriffe dem Islam nicht nutzen, sind sie nicht religiös motiviert. Mazyk sollte lieber sagen: Weil die Angriffe dem (friedlichen) Islam schaden, dürfen Muslime in der ganzen Welt nicht dazu schweigen: Sie müssen sich klar und eindeutig gegen jegliche religiöse Gewalt positionieren. Dies fordert aktuell auch der Fraktionschef der CDU/CSU Volker Kauder.
  • Auch nigerianische Bischöfe haben in der Vergangenheit die Gewalt gegenüber Christen relativiert, um die Spannungen nicht weiter anzuheizen. Diese Beurteilung haben auch ausländische Bischöfe unkritisch übernommen.

Die aktuelle Berichterstattung spricht von einem „Kampf zwischen Christen und Muslimen in Nigeria“. Stopp: Dies ist schon wieder eine Relativierung. Die erste Frage ist, von welcher Seite geht die Gewalt aus? Die zweite Frage: Gehört Boko Haram jetzt auf einmal doch zum Islam? Die dritte Frage: Dürfen sich angegriffene Christen selbst verteidigen, weil der Staat einfach zu schwach ist? Christen kennen zwar die Feindesliebe ihres Herrn und Heilandes Jesus Christus – aber ganz ehrlich, wie würden wir uns verhalten? Würden wir uns freiwillig abschlachten lassen? Christen fliehen in der Regel, wenn sie noch können: Aufgrund der fortdauernden Angriffe wurden Hunderte in die Flucht getrieben. Ein Ende der Fluchtbewegungen ist noch nicht abzusehen. Beten wir doch dafür, dass der Staat endlich die bedrohten Christen und ihre Kirchen schützt, damit Christen nicht selbst zur Waffe greifen müssen. – HJE

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