Ungeborene haben bereits das wichtigste Menschenrecht: Wie der Bundesverband Lebensrecht feststellt, ist Abtreibung in Deutschland – genau genommen – verboten: Im Urteil des Bundesverfassungsgerichtes aus dem Jahre 1993 heißt es: „Das Grundgesetz verpflichtet den Staat, menschliches Leben zu schützen. Zum menschlichen Leben gehört auch das ungeborene.“ Deshalb – so der Bundesverband – müsse sich der Staat schützend vor dieses Leben stellen. Mit einem „Marsch für das Leben“, am 26. September 2009, will der Verband seiner Forderung Ausdruck verleihen, dass der Gesetzgeber endlich seiner Nachbesserungspflicht nachkommt.
Nach Angaben des Bundesverbandes sind in Deutschland nach der quasi-Freigabe der Abtreibung in 1974 rund 4,5 Millionen Kinder im Mutterleib getötet worden. In bezug auf diese Laufzeit von 35 Jahren ergibt das einen Tagesdurchschnitt von ca. 350. Der aktuelle Durchschnitt soll angeblich bei 1000 liegen. – HJE