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Iran: Widerruf des christlichen Glaubens oder Exekution

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Frankfurt am Main. Glaubenswechsel kann tödlich sein: Die Internationale Gesellschaft für Menschenrechte (IGFM) bekräftigt ihre Forderung, den in einer iranischen Todeszelle sitzenden Konvertiten Pastor Youcef Nadarkhani sofort und bedingungslos freizulassen. Nadarkhani wurde am 22. September 2010 aufgrund der Vorwürfe wegen „Verbreitung nichtislamischer Lehre“ und „Abfall vom islamischen Glauben“ zum Tode durch den Strang verurteilt. Das Berufungsverfahren im Juli 2011 bestätigte dieses Urteil. Am 28. Juli 2011 versuchte die IGFM dem iranischen Konsul Mohammad Sadegh Abdollahi in Frankfurt 3978 Unterschriften zur Freilassung des Pastors zu übergeben; die Annahme der Listen und jegliches Gespräch wurden jedoch verweigert. Das Konsulat verwies dabei auf die Zuständigkeit der iranischen Botschaft in Berlin.

Mit dieser Übergabe sollten die iranischen Behörden das Interesse der Weltöffentlichkeit am Schicksal Nadarkhanis erfahren, dessen Verurteilung eine Verletzung des bindenden Völkervertragsrechts darstellt. IGFM-Mitarbeiter Walter Flick: „Die Entscheidungsträger im Iran müssen sich dringend des Falles Nadarkhani – stellvertretend für alle weiteren Gefangenen aus politischen oder religiösen Gründen – annehmen. Eine derartige Abweisung durch das Konsulat ist ein deutliches Signal: Man lässt sich auf keinen Austausch mit Menschenrechtsorganisation ein! Wir werden uns von dieser Reaktion nicht abschrecken lassen weiter für Pastor Youcef Nadarkhani und seine Leidensgenossen kämpfen!“

Hintergrund. Pastor Youcef Nadarkhani (geboren 1977) – im Iran zum Tode verurteilt – wurde im Dezember 2006 zum ersten Mal verhaftet. Man beschuldigte ihn des „Abfalls vom islamischen Glauben“ und der „Verbreitung nichtislamischer Lehren“. Ohne Verurteilung ließen die Behörden ihn zunächst wieder frei. Als er das durch die iranische Verfassung garantierte Recht auf Religionsfreiheit in Anspruch nehmen wollte, wurde er am 12. Oktober 2009 erneut verhaftet und befindet sich seitdem  im Gefängnis der Geheimpolizei in der Stadt Lakan.
Am 22. September 2010 verurteilte ihn die erste Kammer des Revolutionsgerichts, basierend auf den Anschuldigungen von 2006, zum Tode durch den Strang. Derzeit sitzt er in der Abteilung für politische Gefangene und darf weder Besuch von der Familie noch von seinem Anwalt, welcher Berufung einlegte, erhalten. Die dritte Kammer des Obersten Gerichtshofs von Qom bestätigte das Urteil jedoch. Man gab ihm eine weitere Möglichkeit, seinen Glauben zu widerrufen – ansonsten werde er exekutiert. Sollte das Urteil vollstreckt werden, wäre er seit etwa 20 Jahren der erste Konvertit, welcher aufgrund seines Glaubens hingerichtet würde, und bei welchem der Staat diesen Tatbestand als offizielle Begründung verwendete.

>>>Weitere Informationen zur Lage der Menschenrechte in Iran

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