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Werden die Mörder der koptischen Christen freigesprochen?

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Wie die Internationale Gesellschaft für Menschenrechte (IGFM) berichtet, nutzt die ägyptische Regierung Falschinformationen, um den jüngsten blutigen Anschlag auf christliche Kopten am orthodoxen Weihnachtsfest am 6. Januar in Nag Hammadi zu rechtfertigen und unterschwellig die Situation weiter zu verschärfen.

So erklärte Dr. Fathi Sorour, Sprecher des Unterhauses des ägyptischen Parlaments, das Blutbad sei ausschließlich als “Racheakt” wegen des “Mordes” an der 12jährigen Muslimin Yusra Abdelwahab durch den Kopten Girgis Baroumi im vergangenen Jahr zu verstehen. Tatsache aber ist, dass die junge Muslimin Abdelwahab lebt und am 17. Februar vor Gericht gegen Girgis wegen “Vergewaltigung” aussagen soll. Das forensische Gutachten hinsichtlich der Feststellung, ob Girgis der Täter war, bleibt allerdings unter Verschluss; auch hat der Angeklagte keinen Rechtsbeistand. Die islamistischen Attentäter vom 6. Januar hingegen können auf einen Freispruch hoffen. Sie hatten nach einem Weihnachtsgottesdienst in eine Gruppe von Kirchgängern geschossen und sieben Kopten und einen muslimischen Wachmann getötet.

Die koptische Gemeinschaft in Ägypten und Europa verurteilte die Falschinformation des Parlamentssprechers als gezielte Propaganda mit dem Ziel der Volksverhetzung und fordert den Rücktritt Sorours, um die Integrität des ägyptischen Parlaments wiederherzustellen. Auch ägyptische Rechtsexperten kritisieren die Regierung, weil sie jedwede religiösen Motive hinter dem jüngsten blutigen Anschlag auf Kopten bestreitet. Der halbstaatliche nationale Rat für Menschenrechte hat nun einen Untersuchungsausschuss nach Nag Hammadi entsandt, um Licht in die Debatte um ‘religiös motiviertes Blutbad’ vs. ‘persönlicher Racheakt’ zu bringen.

Nach wie vor befinden sich ca. 80 Christen aus Nag Hammadi ohne Grundangabe in Haft, die nach dem blutigen Massaker von den Sicherheitskräften festgenommen wurden. Sie werden vom Sicherheitsdienst als Druckmittel gegen die Kirche benutzt, damit diese ihre Strafanzeigen zurücknimmt. Und der Generalstaatsanwalt beeilte sich festzustellen, dass die drei muslimischen Attentäter aus eigenem Antrieb agiert hätten und es keine Beweise dafür gebe, dass sie im Auftrag gehandelt hätten.

Trotz Mordanklage können die Täter auf Freispruch hoffen. Die drei Täter – Mohamed El-KamonyKorshy Aly und Hendawy Hassan – wurden wegen Mordes, Terrorismus, unerlaubten Waffenbesitzes, Gefährdung der öffentlichen Sicherheit, vorsätzlicher Sachbeschädigung öffentlichen Eigentums sowie versuchten Mordes angeklagt. “Das ist in der Arabischen Republik Ägyptens eigentlich ein sicheres Todesurteil”, so die IGFM. Der Hauptangeklagte El-Kamony hat ein langes Strafenregister vorzuweisen, bereits 12 Mal wurde er verurteilt, u.a. wegen Vergewaltigung. Von 2002 bis 2004 befand er sich in Haft und gilt nicht nur als Auftragsmörder, sondern auch als Berufsschläger, der von Wahlkandidaten gezielt zur Einschüchterung von Wählern in Nagaa Hammadi beauftragt wurde. Jetzt zog El-Kamony sein Geständnis im Fall Nag Hammadi zurück und gibt Druck von Seiten der Staatssicherheit als Grund an. Hanna Hanna, internationaler Anwalt und Kopte, vermutet Voreingenommenheit auf Seiten der Regierung und rechnet dem Täter gute Chancen auf einen Freispruch aus: “El-Kamony wird die gegen ihn erhobenen Vorwürfe abstreiten und ‘Zeugen’ vorführen, die die Staatssicherheit für ihn vorbereiten wird. Schließlich wird es aufgrund ‘fehlender Beweise’ zu einem Freispruch kommen.” (IGFM, Frankfurt am Main, 4. Februar 2010)

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