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Archiv der Kategorie: Christenverfolgung

Sind Katholiken konservativ?

HJE – X (Twitter)

HERR, wie lange noch?

Gib Frieden, Herr, gib Frieden,
die Welt nimmt schlimmen Lauf.
Recht wird durch Macht entschieden,
wer lügt, liegt obenauf.
Das Unrecht geht im Schwange,
wer stark ist, der gewinnt.
Wir rufen: Herr, wie lange?
Hilf uns, die friedlos sind.

Das Wort Gottes ist unser Wegweiser

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Einsatz und Gebet für die verfolgten Christen

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Mit einem Gebet für die verfolgten Christen wurde eine Informationsveranstaltung des Bildungswerkes Heilig Kreuz, Villingen zum Thema “Christenverfolgung im Nahen und Mittleren Osten – lebensgefährlicher Religionswechsel” abgeschlossen. Zum Einstieg in das Thema stellte Heinz J. Ernst die Arbeit der “Internationalen Gesellschaft für Menschenrechte” (IGFM) vor und erläuterte den Artikel 18 der “Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte” vom 10.12.1948, der die Religions- und Gewissensfreiheit definiert: Walter Flick (IGFM) beim Referat “Jeder Mensch hat Anspruch auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit; dieses Recht umfaßt die Freiheit, seine Religion oder seine Überzeugung zu wechseln, sowie die Freiheit, seine Religion oder seine Überzeugung allein oder in Gemeinschaft mit anderen, in der Öffentlichkeit oder privat, durch Lehre, Ausübung, Gottesdienst und Vollziehung von Riten zu bekunden.” – Er zog dann einen Vergleich zum Verständnis der Menschenrechte im Islam. Während in der Allgemeinen Erklärung der Religionswechsel ausdrücklich erlaubt ist, wird der Abfall vom Islam als schwerstes Vergehen betrachtet und ruft den Zorn Allahs auf die Apostaten herab. Im Koran, Sure 2,217, heißt es: “Sie (die Apostaten) werden Insassen des Höllenfeuers sein und (ewig) darin verweilen.” – Eine zusätzliche (weltliche) Bestrafung sieht das islamische Recht, die Sharia vor. Das ist in der Regel die Todesstrafe. Bei Frauen kann stattdessen lebenslange Haft verhängt werden. – Es gibt also eine Höherordnung von Koran und islamischem Gesetz. Hierin ist die Gefährlichkeit des Religionswechsels begründet. Auch wenn die Todesstrafe nicht durch ein staatliches Gericht verhängt wird, gibt es Todesbedrohung durch Verwandte und gesellschaftliche Stigmatisierung.

Trotz der Bedrohung kommen Muslime im Nahen und Mittleren Osten zum Glauben an Jesus Christus – zum Beispiel durch Radio- und Fernsehen – und konvertieren. Auch sie haben das Recht, ihren Erlöser kennenzulernen.  Christliche Mission, die durch die Allgemeine Erklärung abgedeckt ist, ist also – entgegen der weitverbreiteten öffentlichen Auffassung – positiv. Wahre Mission ist unaufdringlich und friedlich – Gott achtet die Freiheit des einzelnen.

Walter Flick von der IGFM schilderte dann die Situation der Christen in der Türkei, in Eritrea, in Pakistan, im Irak und in einem “Urlaubsparadies”, an das man in diesem Zusammenhang nicht denkt: Die Inselgruppe der Malediven. – In Pakistan gibt es das sogenannte Blasphemie-Gesetz, das häufig zur Verleumdung christlicher Nachbarn herangezogen wird: Es wird behauptet, dass dieser oder jener Christ Koranseiten verbrannt habe. Eine solche Behauptung hat beispielsweise dazu geführt, dass im letzten Jahr Christen bei lebendigem Leib in ihren Häusern verbrannt wurden.

Als Möglichkeit zur Hilfe wurden genannt: Das Gebet, der Einsatz für den “Gefangenen des Monats”, Öffentlichkeitsarbeit, finanzielle Unterstützung, kirchliche Gedenktage, Besuche von Christen in den betroffenen Ländern.

Heinz Josef Ernst

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Iran: Pastor verhaftet und “verschwunden”

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Die Internationale Gesellschaft für Menschenrechte (IGFM) berichtet heute über das “Verschwinden” eines Pastors der Assyrischen-Evangelischen Kirche von Kermanshah (West Iran). Es handelt sich um Wilson Issavi; die Festnahme erfolgte am 2. Februar 2010 in Isfahan. Die Behörden verweigern jeden Kontakt zu ihm sowie Angaben zu seinem Haftort oder den Gründen für seine Verhaftung. Martin Lessenthin, Vorstandssprecher der IGFM, forderte die sofortige Freilassung des Geistlichen und wies darauf hin, dass der Iran völkerrechtlich bindende Abkommen ratifiziert hat, die Religionsfreiheit und rechtliche Mindeststandards festschreiben.

Pastor Issavi wurde in Isfahan festgenommen, wo er einen langjährigen Freund besuchte. Beamte des iranischen Geheimdienstes drangen am 2. Februar in die Wohnung ein und verhafteten den Pastor sowie den Gastgeber, dessen Ehefrau und eine weitere Besucherin. Außerdem nahmen sie ohne Angabe von Gründen und ohne Quittung viel vom persönlichen Eigentum des Ehepaares mit. Einen Haft- oder Durchsuchungsbefehl legten sie nicht vor. Bis heute hat Issavis Familie keine Auskunft erhalten, wo, warum oder wie lange der Pastor festgehalten wird, berichtet die IGFM weiter.

Die Behörden hatten die Sanierung des stark renovierungsbedürftigen historischen Kirchengebäudes in Kermanshah verboten. Bereits einem Monat vor seiner Verhaftung, am 2. Januar 2010, waren Beamte in Zivil in Issavis Wohnung eingedrungen, hatten die Kirche geschlossen, versiegelt und angeordnet, dass sie nicht wiedereröffnet werden dürfe. Es handelte sich bis dahin um die einzige noch geöffnete Kirche in der Region.

Religiöse Minderheiten werden drangsaliert. Von den rund 70 Millionen Einwohnern des Iran gehören heute noch ca. 100-250.000 den traditionellen christlichen Minderheiten an. Davon sind schätzungsweise 10.000 bis 20.000 Personen Assyrer. Die Zahl ehemaliger Muslime, die vom Islam zu Christentum übergetreten sind und einzeln oder in Untergrundgemeinden im Iran leben, ist unbekannt, wird aber ebenfalls auf mehrere Tausend geschätzt.

Seit der islamischen Revolution im Jahr 1979 bis heute werden zum Christentum übergetretene ehemalige Muslime ohne Angabe von Gründen verhaftet, ohne Kontakt zur Außenwelt in Haft gehalten, misshandelt und gefoltert. Viele Apostaten wurden und werden von Angehörigen staatlicher Organisationen, wie den Basij und den „Wächtern der Islamischen Revolution“ (Pasdaran), eingeschüchtert, angegriffen und misshandelt, mehrere gelten nach Verhaftung als „verschwunden“, so die IGFM.

Religionslosigkeit und fast alle Religionen sind de facto verboten. In der Islamischen Republik Iran werden neben dem Islam nur Christen, Juden und Zoroastrier als Religionsgemeinschaften offiziell anerkannt, wenn auch mit stark eingeschränkten Rechten in verschiedenen Rechtsbereichen. Dazu gehört eine Reihe von Einschränkungen bei der Religionsausübung. So wurden in den vergangenen Jahren mehrere Kirchen geschlossen oder in der Ausübung der Gottesdienste stark eingeschränkt.

Alle anderen Religionen, auch die übrigen Weltreligionen, sowie Religionslosigkeit sind de facto verboten. Vom Islam abgefallene Muslime werden von den iranischen Behörden verfolgt. Besonders betroffen davon ist die mit rund 150-300.000 Mitgliedern größte nichtmuslimische Minderheit des Iran, die Baha’i, die praktisch rechtlos sind. Selbst die islamische Minderheit der Sunniten darf in Teheran keine Moschee eröffnen.

Noch zwei Hinweise:

Vertreter verfolgter religiöser Minderheiten im Iran, darunter der Baha’i, der Sufis (Derwische), der Sunniten sowie evangelische und orthodoxe Christen sind als Gäste des Forums IRAN bei der diesjährigen Jahreshauptversammlung der IGFM am 27./28. März 2010 in Bonn anwesend.

Im Rahmen des Vortrags am 04.03.2010 in Villingen (Schwarzwald) mit dem Titel: “Christenverfolgung im Nahen und Mittleren Osten – Gefährlicher Religionswechsel“, kommt auch die Situation im Iran zur Sprache.

Heinz Josef Ernst


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Werden die Mörder der koptischen Christen freigesprochen?

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Wie die Internationale Gesellschaft für Menschenrechte (IGFM) berichtet, nutzt die ägyptische Regierung Falschinformationen, um den jüngsten blutigen Anschlag auf christliche Kopten am orthodoxen Weihnachtsfest am 6. Januar in Nag Hammadi zu rechtfertigen und unterschwellig die Situation weiter zu verschärfen.

So erklärte Dr. Fathi Sorour, Sprecher des Unterhauses des ägyptischen Parlaments, das Blutbad sei ausschließlich als “Racheakt” wegen des “Mordes” an der 12jährigen Muslimin Yusra Abdelwahab durch den Kopten Girgis Baroumi im vergangenen Jahr zu verstehen. Tatsache aber ist, dass die junge Muslimin Abdelwahab lebt und am 17. Februar vor Gericht gegen Girgis wegen “Vergewaltigung” aussagen soll. Das forensische Gutachten hinsichtlich der Feststellung, ob Girgis der Täter war, bleibt allerdings unter Verschluss; auch hat der Angeklagte keinen Rechtsbeistand. Die islamistischen Attentäter vom 6. Januar hingegen können auf einen Freispruch hoffen. Sie hatten nach einem Weihnachtsgottesdienst in eine Gruppe von Kirchgängern geschossen und sieben Kopten und einen muslimischen Wachmann getötet.

Die koptische Gemeinschaft in Ägypten und Europa verurteilte die Falschinformation des Parlamentssprechers als gezielte Propaganda mit dem Ziel der Volksverhetzung und fordert den Rücktritt Sorours, um die Integrität des ägyptischen Parlaments wiederherzustellen. Auch ägyptische Rechtsexperten kritisieren die Regierung, weil sie jedwede religiösen Motive hinter dem jüngsten blutigen Anschlag auf Kopten bestreitet. Der halbstaatliche nationale Rat für Menschenrechte hat nun einen Untersuchungsausschuss nach Nag Hammadi entsandt, um Licht in die Debatte um ‘religiös motiviertes Blutbad’ vs. ‘persönlicher Racheakt’ zu bringen.

Nach wie vor befinden sich ca. 80 Christen aus Nag Hammadi ohne Grundangabe in Haft, die nach dem blutigen Massaker von den Sicherheitskräften festgenommen wurden. Sie werden vom Sicherheitsdienst als Druckmittel gegen die Kirche benutzt, damit diese ihre Strafanzeigen zurücknimmt. Und der Generalstaatsanwalt beeilte sich festzustellen, dass die drei muslimischen Attentäter aus eigenem Antrieb agiert hätten und es keine Beweise dafür gebe, dass sie im Auftrag gehandelt hätten.

Trotz Mordanklage können die Täter auf Freispruch hoffen. Die drei Täter – Mohamed El-KamonyKorshy Aly und Hendawy Hassan – wurden wegen Mordes, Terrorismus, unerlaubten Waffenbesitzes, Gefährdung der öffentlichen Sicherheit, vorsätzlicher Sachbeschädigung öffentlichen Eigentums sowie versuchten Mordes angeklagt. “Das ist in der Arabischen Republik Ägyptens eigentlich ein sicheres Todesurteil”, so die IGFM. Der Hauptangeklagte El-Kamony hat ein langes Strafenregister vorzuweisen, bereits 12 Mal wurde er verurteilt, u.a. wegen Vergewaltigung. Von 2002 bis 2004 befand er sich in Haft und gilt nicht nur als Auftragsmörder, sondern auch als Berufsschläger, der von Wahlkandidaten gezielt zur Einschüchterung von Wählern in Nagaa Hammadi beauftragt wurde. Jetzt zog El-Kamony sein Geständnis im Fall Nag Hammadi zurück und gibt Druck von Seiten der Staatssicherheit als Grund an. Hanna Hanna, internationaler Anwalt und Kopte, vermutet Voreingenommenheit auf Seiten der Regierung und rechnet dem Täter gute Chancen auf einen Freispruch aus: “El-Kamony wird die gegen ihn erhobenen Vorwürfe abstreiten und ‘Zeugen’ vorführen, die die Staatssicherheit für ihn vorbereiten wird. Schließlich wird es aufgrund ‘fehlender Beweise’ zu einem Freispruch kommen.” (IGFM, Frankfurt am Main, 4. Februar 2010)

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Bedrängte Christen im Nahen und Mittleren Osten

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Unter dem Titel: Christenverfolgung im Nahen und Mittleren Osten – Lebensgefährlicher Religionswechsel” bietet das Bildungswerk Heilig Kreuz Villingen/Schwarzwald einen Vortrag am 4. März 2010, 20 Uhr im Pfarrzentrum Heilig Kreuz, Hochstraße 34, 78048 Villingen-Schwenningen (Stadtbezirk Villingen) an. Kooperationspartner sind der Missionsausschuss Heilig Kreuz sowie die Christlich Demokratische Arbeitnehmerschaft (CDA), Kreisverband Schwarzwald-Baar. Referent ist Walter Flick von der Internationalen Gesellschaft für Menschenrechte (IGFM), Frankfurt am Main.

Nach einem allgemeinen Überblick wird besonders die Situation der Christen in der Türkei, im Irak und Iran, sowie im Jemen und in Pakistan behandelt. Gefährdet sind besonders die Konvertiten: Muslime, die zum Christentum übergetreten sind. Hilfsmöglichkeiten werden besprochen. Der Eintritt ist frei – es wird aber um Spenden für die Arbeit der IGFM gebeten. Weiteres über Info-Telefon +49 (0) 7721 2049694

Stimmen aus Kirche und Politik zum Thema

Auszug aus der  Ansprache Benedikt XVI. beim  diesjährigen Neujahrsempfang für das Diplomatische Corps:

„Besonders möchte ich hierbei die Christen im Nahen Osten erwähnen. Auf verschiedene Weise angegriffen – gerade in der Ausübung ihrer Religionsfreiheit – verlassen sie das Land ihrer Väter, wo sich die Kirche der ersten Jahrhunderte ausgebreitet hat. Um sie zu unterstützen und ihnen die Nähe ihrer Brüder und Schwestern im Glauben spüren zu lassen, habe ich für den kommenden Herbst eine Sonderversammlung der Bischofssynode über den Nahen Osten einberufen.“ (Die Tagespost 14. Jan. 2010)

Erzbischof Zollitsch fordert Türkei zur Achtung christlicher Minderheiten auf:

Der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz hat sich gegenüber der türkischen Regierung besorgt über die Lage der wenigen noch in der Türkei lebenden syrisch-orthodoxen Christen gezeigt. In einem Brief an den Botschafter der Türkei in der Bundesrepublik Deutschland, Ahmed Acet, geht Erzbischof Zollitsch auf die Gefahr staatlicher Enteignung großer Teile der Bodenfläche des syrisch-orthodoxen Klosters Mor Gabriel ein….

Erzbischof Zollitsch erinnerte außerdem an die gehäuften Angriffe auf  Leib und Leben von Priestern und Ordensleuten. „Das sind Verbrechen, auf deren Aufklärung sicherlich nicht nur Christen weiter hoffen.“ Er erwarte von der türkischen Regierung, „geeignete Maßnahmen zum Schutz der historischen christlichen Kirchen, Klöster und Kulturgüter sowie zum persönlichen Schutz einzelner gefährdeter Christen“ zu ergreifen und wo immer nötig zu verstärken.  (Deutsche Bischofskonferenz, 13. Jan. 2010)

Den blutigen Anschlag am 6. Januar 2010 auf koptisch-orthodoxe Christen in Ägypten kommentierte die Sprecherin für Menschenrechte und Humanitäre Hilfe der CDU/CSU Bundestagsfraktion, Erika Steinbach, wie folgt: „Die Ermordung der koptischen Christen ist ein erneuter grausamer Beweis für die Verfolgung der christlichen Minderheit in Ägypten“. Dem Mord sei die Verwüstung und Plünderung der von Christen geführten Läden in der Ortschaft vorausgegangen.

Die Diskriminierung der ägyptischen koptischen Christen werde sowohl von der muslimischen Mehrheit als auch vom Staat vehement betrieben. Die Bedrohung christlicher Minderheiten nehme aber auch im Iran, in Saudi-Arabien, Indien, Pakistan und Nigeria zu. Die Arbeitsgruppe Menschenrechte und Humanitäre Hilfe der Unionsfraktion setze sich weiter mit Nachdruck für das Menschenrecht der Religionsfreiheit ein. (Idea Nachrichtenportal vom 8. Jan. 2010)

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Nächstenliebe noch möglich?

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Wenn ‘ISLAM’ so übersetzt wird: “Ich soll lieben alle Muslime”, haben es die Christen in Pakistan, anderen islamischen Ländern – und auch bei uns – besonders schwer, dieses Gebot zu erfüllen. Dies wird deutlich, wenn man den Bericht der evangelischen Nachrichtenagentur Idea liest:

Islamabad (idea) – Bei gewalttätigen Auseinandersetzungen mit Muslimen in Pakistan sollen am 30. Juli mehrere Christen bei lebendigem Leib in ihren Häusern verbrannt sein. Das berichtet die Zeitung Pakistan Christian Post.

Ihren Angaben zufolgen war es in dem Dorf Korian bei Gorja in der Provinz Punjab zu Streitereien zwischen der muslimischen Bevölkerungsmehrheit und der christlichen Minderheit gekommen. Angeblich soll ein Teenager die Muslime beleidigt haben, indem er Seiten aus dem Koran herausgerissen und verbrannt habe. Am 26. Juli suchten erzürnte Muslime deshalb bei einer großen christlichen Hochzeit nach dem Jungen. Sie fanden ihn jedoch nicht. Obwohl christliche und muslimische Dorfälteste darauf hinwiesen, dass die Anschuldigungen erfunden seien, versammelten sich die Muslime vier Tage später erneut bei den Häusern der Christen, um „den Ungläubigen“ – wie es hieß – eine Lektion zu erteilen. Dabei wurden die Muslime den Angaben zufolge von den Moscheen per Lautsprecher angestachelt. Mit dem Ruf „Allah ist groß“ habe man dann die Häuser der Christen angezündet, in die sich die Bewohner aus Angst vor den gewaltbereiten Demonstranten zurückgezogen hätten. Alle 47 Häuser der Christen seien den Flammen zum Opfer gefallen. Wie viele Bewohner dabei ums Leben kamen und ob sich Christen retten konnten, ist nicht bekannt. Polizei und Feuerwehr konnten nicht einschreiten, weil die muslimischen Demonstranten die Zufahrtsstraßen blockierten. Von den 156 Millionen Einwohnern Pakistans sind 95 Prozent Muslime, 3 Prozent Christen und 1,8 Prozent Hindus.

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